Laufzeitverlängerungen entbehren Rechtsstaatlichkeit
Vor knapp einem Jahr ist die Bundesregierung mit dem Anspruch angetreten, Laufzeitverlängerungen als sog. Brückentechnologie zu erwägen, sollten die Erneuerbaren Energien noch nicht soweit sein, sprich ihr Ausbautempo eine Laufzeitverlängerung erzwingen. Die nun vorliegenden Energieszenarien legen diesen zwingenden Schluss aber nicht nahe, unterstellt man, dass ...
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