Für die Monate September bis Dezember 2020 besteht ab sofort die Möglichkeit Überbrückungshilfen zu beantragen. Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige können die Überbrückungshilfen beantragen, sobald ihre Umsätze:
- im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum um mind. 30 %
Oder
- in 2 zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten um mind. 50 %
eingebrochen sind.
Anträge müssen bis zum 31.12.2020 eingegangen sein.
UnternehmensGrün-Mitgliedsunternehmen Steuerberatungsgesellschaft Mörtl & Wende hat ein Dokument mit den wichtigsten Informationen für Unternehmen zusammengestellt.
Offizielle Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums hier.
Die Mörtl & Wende Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde 1981 gegründet, seit 2008 ist Prisca Wende Geschäftsführerin (seit 2018 als alleinige Gesellschafterin). Die Gesellschaft hat sich auf ökologisch orientierte Betriebe spezialisiert.