Stellungnahme: Richtlinienvorschlag für die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Mit dem Richtlinienvorschlag für unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) erweitert die EU-Kommission den Anwendungsbereich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Bereits seit 2017 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen verpflichtet nicht-finanzielle Informationen u.a. zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz in ihren Jahresabschlüssen ...
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