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Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge Nachhaltigkeit mitdenken

Betriebliche Altersvorsorge - ein Thema, das in kleinen und mittleren Unternehmen noch verstärkt werden kann. Daher haben wir die Chance genutzt und unser neues Mitglied VERKA PK, Kirchliche Pensionskasse AG um eine Einschätzung der aktuellen Situation gebeten. Wir sprachen mit Rainer Hilf, der bei der VERKA in der Abteilung Strategie, Vertrieb und Marketing arbeitet:
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit 1.1.2018 – was verbirgt sich hinter diesem Wortungeheuer?
Mit der Rentenreform 2001 und der Neugestaltung der Rentenformel, die sukzessive zu einer dauerhaften Absenkung des Rentenniveaus in den nachfolgenden 30 Jahren führt, sollte parallel die betriebliche Altersvorsorge (bAV) als zweite Säule der Altersvorsorge stärker etabliert werden. Damals war man der Meinung, so die zukünftige demografische Bevölkerungsentwicklung adäquat zu begleiten. Zwischenzeitlich sind 16 Jahre vergangen, das Niveau der gesetzlichen Rente ist stetig gesunken und die erhoffte Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge leider ausgeblieben. Mangelnde Detailkenntnisse der Materie seitens Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen und aufwändige Administration haben ihr Übriges zu dieser zurückhaltenden Akzeptanz beigetragen. Eine ausführliche Evaluation des bis dato bestehenden bAV-Marktes unter Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales führte dann im Frühjahr 2016 unter dem Arbeitstitel „Nahles-Rente“ in der Presse zu einer Berichterstattung über die Neuausrichtung der bAV. In Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium wurde eine neue Regelung der bisher geltenden Inhalte zur betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht und im Sommer 2017 vom Bundestag verabschiedet.
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert seit dem 01.01.2018 ganz grundlegende Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen.
Welche neuen Verpflichtungen ergeben sich für Arbeitgeber_innen?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz beinhaltet zwei wesentliche Maßnahmenbereiche:
- das Sozialpartnermodell
- die besseren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die bAV insgesamt