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Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge Nachhaltigkeit mitdenken

Nachhaltige Wirtschaftspolitik
Betriebliche Altersvorsorge - ein Thema, das in kleinen und mittleren Unternehmen noch verstärkt werden kann. Daher haben wir die Chance genutzt und unser neues Mitglied VERKA PK, Kirchliche Pensionskasse AG um eine Einschätzung der aktuellen Situation gebeten. Wir sprachen mit Rainer Hilf, der bei der VERKA in der Abteilung Strategie, Vertrieb und Marketing arbeitet: Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit 1.1.2018 – was verbirgt sich hinter diesem Wortungeheuer? Mit der Rentenreform 2001 und der Neugestaltung der Rentenformel, die sukzessive zu einer dauerhaften Absenkung des Rentenniveaus in den nachfolgenden 30 Jahren führt, sollte parallel die betriebliche Altersvorsorge (bAV) als zweite Säule der Altersvorsorge stärker etabliert werden. Damals war man der Meinung, so die zukünftige demografische Bevölkerungsentwicklung adäquat zu begleiten. Zwischenzeitlich sind 16 Jahre vergangen, das Niveau der gesetzlichen Rente ist stetig gesunken und die erhoffte Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge leider ausgeblieben. Mangelnde Detailkenntnisse der Materie seitens Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen und aufwändige Administration haben ihr Übriges zu dieser zurückhaltenden Akzeptanz beigetragen. Eine ausführliche Evaluation des bis dato bestehenden bAV-Marktes unter Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales führte dann im Frühjahr 2016 unter dem Arbeitstitel „Nahles-Rente“ in der Presse zu einer Berichterstattung über die Neuausrichtung der bAV. In Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium wurde eine neue Regelung der bisher geltenden Inhalte zur betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht und im Sommer 2017 vom Bundestag verabschiedet. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert seit dem 01.01.2018 ganz grundlegende Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen. Welche neuen Verpflichtungen ergeben sich für Arbeitgeber_innen? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz beinhaltet zwei wesentliche Maßnahmenbereiche:
  • das Sozialpartnermodell
  • die besseren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die bAV insgesamt
Das Sozialpartnermodell in der bAV ist eine Vereinbarung, welche die Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in den Tarifvertrag aufnehmen können. Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber sollen es nutzen können, sofern es die einschlägigen Tarifverträge möglich machen. Im Rahmen des Sozialpartnermodells entfällt zukünftig die Haftung des Arbeitgebers für die Leistungen der bAV. Die im Tarifvertrag vereinbarte reine Beitragszusage beschränkt die Haftung von Arbeitgebenden auf die Zahlung des Beitrages (Pay and forget). Arbeitgeber_innen und Versorgungseinrichtung geben dabei jedoch keine Garantie für die Höhe der daraus resultierenden Altersrente. Für Arbeitgeber_innen ist das neue Sozialpartnermodell eine zusätzliche Möglichkeit zur Gestaltung der bAV. In welcher Form und wie schnell es zu einer Umsetzung von reinen Beitragszusagen kommt, hängt jedoch stark von den Tarifparteien ab. Der andere Teil des Gesetzes – welchen wir als Versicherer aktuell viel spannender finden – bezieht sich auf die etablierten und in der Praxis erprobten Umsetzungsmöglichkeiten in der bAV. Diese bleiben auch zukünftig bestehen und wurden durch neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen deutlich attraktiver gestaltet. Hiermit sind einerseits verschiedene Vorteile für Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen verbunden, andererseits führen einige der Regelungen auch zu konkretem Handlungsbedarf seitens der Arbeitgeber_innen. Zu diesen wesentlichen Neuerungen zählen die verpflichtenden Zuschüsse des Arbeitgeber_innen für die Gehaltsumwandlung der Mitarbeiter. Auf Arbeitnehmer_innenseite führen diese zu einem deutlich verstärkten Anreiz, im Rahmen der Entgeltumwandlung für das Alter vorzusorgen. So kann jedes Unternehmen – egal welcher Größe – Mitarbeiter_innen die Möglichkeit bieten, dem sinkenden gesetzlichen Rentenniveau, entsprechenden Versorgungslücken und möglicher Altersarmut gezielt mit einer eigenen betrieblichen Vorsorge entgegen zu wirken. Warum ist das gerade für KMU interessant? Großes Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist es, 11 -12 Millionen Arbeitnehmer_innen, die bislang nicht von den Vorsorgemöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung profitieren, in das System der zweiten Altersvorsorgesäule einzubeziehen. Bekannt ist, dass Arbeitnehmer_innen vorwiegend in kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne tarifvertragliche Anbindung beschäftigt und oft dem Niedriglohnsektor zuzurechnen sind. Denn gerade in dieser Gruppe von Unternehmen waren die Hürden für die bAV in der Vergangenheit auch für die Arbeitgeber unverhältnismäßig hoch und somit die Durchdringung schwach. Die Arbeitgeber erhalten jetzt eine staatliche Förderung in Höhe von 30 % der Arbeitgeberbeiträge, wenn sie für Arbeitnehmer_innen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.200 € einen zusätzlichen Beitrag in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Gerade für KMU mit einem nennenswerten Anteil an Geringverdienenden ergibt sich damit ein zusätzlicher Anreiz, die arbeitgeberfinanzierte bAV als wesentliches Element in der unternehmensindividuellen Strategie zur Mitarbeiter_innengewinnung und -bindung einzusetzen. Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen oft die Kapazitäten, um sich mit den verschiedenen Angeboten auseinanderzusetzen – was raten Sie KMU mit Blick auf das neue Gesetz? Schon Francis Bacon wusste vor knapp 400 Jahren, dass Wissen Macht bedeutet. Deshalb sind umfassende und aussagekräftige Informationen von den Versicherern sehr wichtig. Wir treffen immer wieder auf Arbeitgeber, die vom Thema betriebliche Altersvorsorge wenig wissen. Verständlich, wenn es im Arbeitsalltag zuallererst darum geht, den Betrieb am Laufen zu halten. Die aufwändige Verwaltung der bAV, verschiedenste steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen und spezielle Regelungen, die dem Betriebsrentengesetz geschuldet sind, tragen nicht zum leichten Verständnis dieses Komplexes bei. Hier können und müssen die Versicherer Hilfestellung leisten. Neben der persönlichen Beratung wird es bei uns zum Beispiel im Laufe dieses Jahres ein Onlineportal geben, über das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer effektiv und zeitsparend ihre Verträge zur bAV abschließen und administrieren können. Auch die Kommunikation und Erläuterung der bAV-Angebote eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern wird durch ein Onlineportal wirksam unterstützt. Woran erkennen Unternehmen ein nachhaltiges Angebot im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge? „Greenwashing“ ist ein verbreitetes Thema. Viele Unternehmen versuchen sich darüber ein neues verantwortungsvolles Image zu geben, auch das eine oder andere Versicherungsunternehmen ist dabei mit von der Partie. Die Auswahl der Versicherungsgesellschaften, die tatsächlich auf Nachhaltigkeit und nachhaltige Kapitalanlage setzen, ist derzeit noch überschaubar. Doch durch die veränderten und bewussteren Kaufentscheidungen der Konsument_innen verwandelt und bewegt sich auch dort der Markt. Es gibt verschiedene Kriterien, die die nachhaltige Arbeitsweise einer Versicherungsgesellschaft belegen. Nachhaltiges Investieren in der Kapitalanlage zeigt sich u.a. über die Mitgliedschaft in verschiedenen Netzwerken. Die VERKA ist Mitglied im Arbeitskreis Kirchliche Investments (AKI), der den „Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche“ entwickelt hat. Aus den Nachhaltigkeitszielen und -kriterien dieses EKD-Leitfadens leitet die VERKA festgeschriebene ESG-Ausschlusskriterien zu Themen wie Menschenrechte, Kinderarbeit und Umweltschutz ab, die auf den gesamten Anlagenbestand der VERKA angewandt werden. Mit der Unterzeichnung der United Nations supported Principles für Responsible Investment (UN PRI) untermauert die VERKA, dass sie für nachhaltiges Investieren steht. UN PRI ist ein internationales Netzwerk von Investoren, die anhand der „6 Principles“ für nachhaltiges Investieren stehen. Auch im Rahmen ihrer Berichterstattung und der Informationen an Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen können Anbieter im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu ihrer Nachhaltigkeitspositionierung Stellung nehmen. So gibt der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht der VERKA Aufschluss über die Bestrebungen, das Handlungsfeld Nachhaltigkeit umfassend abzubilden und stetig zu verbessern. Zusätzlich engagiert sich die VERKA regelmäßig bei Konferenzen und anderen Veranstaltungen mit fundierten Vorträgen, nimmt an Podiumsdiskussionen zum Thema Nachhaltigkeit teil und ist in Fachpublikationen mit Artikeln insbesondere zum Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage präsent. Welches Potenzial zu Mitarbeiterbindung steckt in dem Thema? In der Mitarbeiterbindung und -versorgung liegt der eigentliche Ursprung der  betrieblichen Alterssorge. Das, was wir heute als zweite Säule der Altersvorsorge bezeichnen, geht in ihren Anfängen auf das Mittelalter zurück und ist damit viel älter als die gesetzliche Rente. Schon damals erkannte man die Notwendigkeit der Sozialfürsorge für Berufsstände bei Zünften und Gilden im Handwerk aber auch im Bergbau und bei der Seefahrt. Die heutige Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt sogar als älteste Sozialversicherung der Welt. Pensionszusagen und Pensionskassen etablierten sich im 19. Jahrhundert, weit vor der Sozialgesetzgebung von 1891. Die heutige betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung der Belegschaft, sondern steht auch für das soziale Verantwortungsbewusstsein eines Unternehmens für nachfolgende Generationen. In einem Arbeitsmarkt, wo begehrte Fachkräfte Mangelware sind, bekommt die bAV wieder das Gewicht und die Bedeutung, die schon unseren Vorfahren vor langer Zeit gegenwärtig waren. Besonders hochqualifizierte Fachkräfte treffen ihre Entscheidung bei der Wahl ihres Arbeitgebers meist auch unter Berücksichtigung attraktiver Nebenleistungen. So gilt die betriebliche Altersvorsorge nicht umsonst bei vielen Arbeitnehmer_innen als „effektivere Gehaltserhöhung“, da in der bAV keine Lohnnebenkosten anfallen und die Zahlungen ohne Reduzierungen in die jeweilige Versorgungleistung fließen. Also – ein klares Ja für die betriebliche Altersvorsorge.