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Begriffsbestimmung Klimaneutralität: Nur kompensieren gilt nicht!

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Vermeiden – Vermindern – Kompensieren: So lautet die Kurzformel, die als Orientierungshilfe auf dem Weg zur Klimaneutralität gilt. Allerdings ist CO2-Kompensation so günstig geworden, dass sich manche Unternehmen gar nicht mehr die Mühe machen, tatsächlich Emissionen einzusparen. Auch gibt es keine einheitlichen Kontrollmechanismen und Definitionen, was Klimaneutralität eigentlich bedeutet. Oftmals haben aber die kleinen sprachlichen Unterschiede zwischen „CO2-neutral“, „klimaneutral“ und „treibhausgasneutral“ große Auswirkungen (siehe Glossar unten).
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft befasst sich intensiv mit dieser Thematik: Welche Begrifflichkeiten werden benötigt? Welche Standards sollten gesetzt werden? Zwei aktuelle Entwicklungen zeigen die Brisanz des Themas:
- Die Wettbewerbszentraleist aktiv gegen Greenwashing-Werbeaussagen vorgegangen: Mehrere Unternehmen erhielten Abmahnungen bzw. sogar Unterlassungsklagen, da wiederholt irreführende Werbeanzeigen geschaltet und gegen gesetzliche Transsparenzanforderungen verstoßen wurden.
- Die erfolgreiche Klimaklage gegen den Ölkonzern Shell könnte beim Thema CO2-Reduktion einen bedeutenden Präzedenzfall schaffen. Shell wurde in Den Haag dazu verurteilt, seinen CO2-Ausstoß bis 2030 deutlich zu verringern.