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CCU/CCS Irrweg für Gaskraftwerke: Kabinett muss Bundesrat folgen

Berlin, der 07.10.2025: Anlässlich der erwarteten Kabinettsposition zu Änderungen am Kohlendioxid-Speicherungsgesetz unterstreicht der BNW, dass CCU/CCS nur auf unvermeidbare Restemissionen beschränkt werden darf. Das betrifft keine Gaskraftwerke – wie auch der Bundesrat klargestellt hat. Kosteneffizienter Klimaschutz muss über Investitionen in das Wasserstoff-Kernnetz sowie den weiteren Ausbau von Erneuerbaren, Netzen und Speichern sichergestellt werden.

Nachhaltige Wirtschaftspolitik Presse Positionspapier Energie
Kraftwerk auf einem Feld

„Die Regierung will kosteneffizienten Klimaschutz. Obwohl Schwarz-Rot das Geld für Erneuerbare, Wasserstoff und Netzausbau fehlt, sollen nun Mittel in teure, weitestgehende unerprobte und schwer skalierbare CCU/CCS-Anwendungen fließen. Die Abscheidung und Speicherung von CO2 kann nur die letzte und teuerste aller möglichen Lösungen bei der Dekarbonisierung sein. Das hat auch der Bundesrat klargestellt.“ so Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW). In seinem kürzlich veröffentlichen Positionspapier zum verantwortlichen Einsatz der Kohlendioxidspeicherung und -nutzung (CCU/CCS) hat sich der Verband dafür ausgesprochen, CCU/CCS-Technologien nur für unvermeidbare Restemissionen zu verwenden und an klare Kriterien zu knüpfen. 

CCS an Gaskraftwerken nicht wettbewerbsfähig

Unterstützung erhält diese Position jetzt durch den Bundesrat. Die Nutzung von CCS-Gaskraftwerken sei eine nicht-wettbewerbsfähige und auch energie-wirtschaftlich nicht erforderliche Option zur Stromerzeugung - so die Kritik der Länder. Sie fordern, den Anschluss von Gaskraftwerken an das CO2-Leitungsnetz gesetzlich zu untersagen. „Sollte die Regierung CCS an Gaskraftwerken nicht nur ermöglichen, sondern auch noch die fehlende Wirtschaftlichkeit durch eine Förderung ausgleichen, droht ein doppelter Lock-In: durch fossile Abhängigkeiten in der Gasinfrastruktur und durch ein neues, zeitlich unbegrenztes ‚Förderregime‘ für diesen fossilen Weg.“ Auf die Gefahr fossiler Abhängigkeiten weist auch der Bundesrat hin und fordert, die Nutzung von Erdgas in der Stromerzeugung durch CCU/CCS nicht unnötig zu `strecken`. Sowohl der Bundesrat als auch der BNW fordern die Regierung auf, statt CCU/CCS verstärkt Mittel für den Zubau von netzdienlichen Speicherkapazitäten, den Hochlauf im Wasserstoffkernnetz sowie im flexiblen Lastmanagement einzusetzen.

Kosteneffizienz über ausreichend Erneuerbare garantieren

„Anders als CCU/CCS sind Erneuerbare erprobt, skalierbar und günstig. Wenn wir die Klimaziele 2030 und 2045 erreichen wollen, müssen wir auf marktwirtschaftliche und systemdienliche Lösungen setzen – statt auf teure Zukunftsversprechen mit ungewissem Outcome.“ Der BNW fordert die Regierung entsprechend auf, mit dem Kohlendioxid-Speicherungsgesetz bereits ein Signal für die anstehende Kraftwerksstrategie zu senden. „Die Bundesregierung muss der Position des Bundesrats folgen – und CCS an Gaskraftwerken den Riegel vorschieben. Das Geld ist besser in Solar, Speicher und Smart-Meter investiert.“ 

CCU/CCS nur für echte Restemissionen einsetzen

Der BNW erkennt an, dass die CCU und CCS-Technologie auf dem Weg zur Klimaneutralität eine Rolle spielen wird. Die Technologien sollten aber nur eingesetzt werden, wenn Emissionen technisch unvermeidbar sind – wie in Teilen der Kalk- und Chemieindustrie. „Uns erwartet ein gesetzgeberischer Balance-Akt. Wenn Schwarz-Rot jetzt nur auf den teuren Heilsbringer CCU/CCS setzt, verlieren wir damit unsere Wettbewerbsfähigkeit.“ Der Einsatz von CCU und CCS muss aus Sicht des Verbandes an ökologische, energetische und systemische Kriterien gebunden und durch den Betrieb mit 100% Erneuerbaren maximal klimaschonend gestaltet werden. „Der Bundesrat hat deutlich dargelegt, wo CCS eine Lösung ist und wo nicht. Das garantiert der Wirtschaft Planungssicherheit – und lenkt Investitionen zielgerichtet in die wirksamsten Bereiche. Jetzt ist es an der Bundesregierung diese Klarheit mit den Änderungen am Kohlendioxid-Speicherungsgesetz in die Praxis zu bringen“ so Reuter abschließend.

Die Pressemitteilung als PDF

Zum Positionspapier "Rahmenbedingungen für den verantwortungsvollen Einsatz von CCS und CCU"