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Das sich selbst gehörende Unternehmen: Eigentum anders denken

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Mitveranstalter der „Eigentumskonferenz 2018“ waren neben der Purpose Stiftung und der Purpose gGmbH auch die UnternehmensGrün-Mitglieder GLS Bank und bio verlag. Die Nachfolge- bzw. Eigentumsfrage zog 350 Interessierte nach Berlin (30.-31.10.2018). Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen nahmen teil, aber auch Gründer_innen, die sicherstellen wollen, dass ihre Werte nachhaltig erhalten bleiben und Investoren mit Sinn für sich selbst gehörende Unternehmen. Das Programm mit Beiträgen von Thomas Jorberg, Vorstandssprecher der GLS Bank, und Franz Fehrenbach, Aufsichtsratsvorsitzender und Treuhand-Eigentümer von Bosch, behandelte einerseits Eigentumsfragen aus Unternehmersicht und andererseits gesellschaftliche Perspektiven auf das Thema. In vielfältigen Lernreisen wurden diese Fragen vertieft. UnternehmensGrün-Mitglied Ecosia bot gemeinsam mit Jolocom eine Lernreise zum Thema „Neues Eigentum in digitalen Unternehmen und was das mit Mitarbeitern macht“. Ecosia-Gründer Christian Kroll berichtete dabei von seiner Erfahrung mit der Purpose Stiftung. Auf die Frage nach den Beweggründen, Ecosia mit Hilfe von Purpose zu einem sich selbst gehörenden Unternehmen zu wandeln, sagte er „Wir wollten sicherstellen, dass Ecosia nicht verkauft wird und immer der Idee verschrieben bleibt. Jetzt kann Ecosia nie verkauft werden - und Gewinne können nicht aus dem Unternehmen herausgezogen werden.“ Die Purpose Stiftung stellt sicher, dass die Gewinne des Unternehmens immer dem Sinn und dem Zweck der Unternehmung zugutekommen. Erreicht wird dies, indem die Stiftung ein Prozent der Stimm- und Vetorechte des Unternehmens hält. Die Kontrollrechte über das Unternehmen haben zudem nur aktive Mitarbeitende des Unternehmens und keine fernen Investoren oder Anteilseigner. So stellt die Purpose Stiftung mittels Veto-Recht sicher, dass die Grundsätze des Unternehmens nicht geändert werden. Am zweiten Konferenztag wurde eine neue Rechtsform vorgestellt: Unternehmen in Verantwortungseigentum. Das Policy Paper dazu (Link unten) stellt Grundsätze vor, die gewährleisten würden, dass Nachfolgen nicht an Vererbung oder Verkauf gebunden sein müssen und dass Stimmrechte der Firma, bzw. Kontrolle über diese, im Normalfall nicht verkäuflich sind, sondern von Treuhändern ausgeübt werden für begrenzte Zeit. Weiterhin sollten Gewinne nach Deckung der Kapitalkosten reinvestiert werden oder gespendet werden können und es müsste sichergestellt sein, dass Unternehmen ohne steuerliches Ausbluten in eine solche Form übertragen werden können. Mit dieser neuen Rechtsform wird die Möglichkeit eines „sich selbst gehörenden Unternehmens“ geschaffen, wie es sich immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen. Verantwortungseigentum bedeutet, dass sich Unternehmen selbst gehören und die Vermögensvermehrung nicht in Privatbesitz übergeht. Dies setzt Eigenverantwortung und Mitunternehmerschaft voraus – auch die Führungs- und Eigentumsstruktur muss dabei überdacht werden. Eigentümer- und Unternehmerschaft sind dabei dauerhaft gekoppelt und Investoren können Entscheidungen nicht steuern, was vor allem langfristige Investitionsentscheidungen erleichtert. Verantwortungseigentum ermöglicht Unternehmen nicht im Sinne der Gewinnmaximierung, sondern im Sinne der Kunden, der Gesellschaft und der Mitarbeitenden zu agieren. >>> Policy-Paper “Unternehmen in Verantwortungseigentum“ Für mich war immer klar, dass ich das Unternehmen nie verkaufen möchte >>> Interview mit Michael Hetzer, Geschäftsführer der elobau GmbH & Co. KGVorstandsvorsitzender der Hetzer Familienstiftung und Beiratsvorsitzender der Elobau Gruppe Unternehmensnachfolge: Mitarbeiter_innen einbinden und durch Stiftungsgründung Werte erhalten >>> Interview mit Sabine Kaufmann vom bio verlag Auf der Biofach 2018 haben wir unter dem Titel „Jetzt seid ihr dran! Nachfolge in der Biobranche“ auch Eigentumsfragen thematisiert. >>> Bericht "Im Zeichen der #nextgeneration