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Die Lieferkettenrichtlinie kommt – wie die Bundesregierung jetzt unterstützen möchte

Aktuell befindet sich die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in der nationalen Umsetzung – ein Referentenentwurf wird bis Januar erwartet. Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der zukünftigen Umsetzung mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Der BNW gibt einen Überblick über die aktuell geplanten Maßnahmen. 

CSRD Nachhaltige Wirtschaftspolitik

Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der CSDDD

Aktuell befindet sich die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in der nationalen Umsetzung – ein Referentenentwurf wird bis Januar erwartet. Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der zukünftigen Umsetzung mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Der BNW gibt einen Überblick über die aktuell geplanten Maßnahmen.

 

Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen

LkSG-pflichtige Unternehmen verlangen von KMU teils um umfangreiche Auskünfte, dabei werden unterschiedlichste Formulare verwendet. Die Bundesregierung unterstützt die Erarbeitung von Mustervertragsklauseln und Fragebögen, um eine Abwälzung und Mehraufwand für KMU zu reduzieren. 

 

Bündelung von Audits

Unternehmen dürfen sich zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten bei Audits zusammenschließen. Durch das sogenannte Pooling sollen Mehrfachauditierungen vermieden und der Mehraufwand für Unternehmen und Zulieferer verringert werden. Unternehmen sollen so weiterhin durch Initiativen innerhalb einer Branche weiter unterstützt werden. 

 

Konkretisierung des risikobasierten Ansatzes

Unternehmen haben einen recht großen Spielraum bei der Einschätzung von Risiken. Viele Firmen wünschen sich hier mehr Orientierung. Die CSDDD soll nun Klarheit schaffen: bei der Priorisierung von Sachverhalten können Unternehmen sogenannte „risk factors“ berücksichtigen. Die EU-Faktoren wird das BAFA auch in seine Prüfpraxis übernehmen und in einer Handreichung kommunizieren. 

 

Kontinuität zwischen LkSG und CSDDD

Die Wirtschaft hat ein Interesse an der Kontinuität zwischen Prüfpraxis des LkSG und den Vorgaben des CSDDD. Das BAFA wird sich als „Frontrunner“ eng in den Aufbau von EU-Prüfbehörden einbringen und für den bereits etablierten Prüfansatz werben. So soll die bereits bekannte Prüfpraxis auch bei der Umsetzung der CSDDD weitestgehend erhalten bleiben.

 

Orientierung bei Standards und Zertifizierung

Unternehmen sind mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Siegeln, Zertifizierungen und Brancheninitiativen hinsichtlich der Lieferketten-Vorgaben konfrontiert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möchte hier Klarheit schaffen. Aktuell erarbeitet es eine Handreichung für Unternehmen und bringt sich in die Aktivitäten der Kommission ein. 

 

 

Weitere Unterstützungsmaßnahmen für das Nachhaltigkeitsmanagement von Unternehmen 

Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK)

Der deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein vom BMWK finanziertes Angebot, dass Unternehmen niedrigschwellig bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen soll. Der DNK wird weiterentwickelt, dabei sollen vor allem KMU hinsichtlich des Übergangs von LkSG zu CSDDD unterstützt werden. Der Kodex wird ein KMU-Modul enthalten, das auf Grundlage der freiwilligen europäischen KMU-Standards für nicht berichtspflichtige Unternehmen (VSME-Standards) erarbeitet wird. Die deutsche Übersetzung des VSME finden sie hier

 

Bessere Beratungsinfrastruktur für Unternehmen

Die Bundesregierung möchte die Beratungsinfrastruktur für Unternehmen verbessern. Davon sollen Unternehmen und ihre Zulieferer im In- und Ausland, die von der Umsetzung von Sorgfaltspflichten betroffen sind, profitieren. Unter anderem soll die Außenwirtschaftsförderung Germany Trade und Invest (GTAI) und des Netzes der Auslandshandelskammern (AHK) stärker eingebunden und die bilaterale Zusammenarbeit mit Drittstaaten intensiviert werden.