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EEG-Novelle: Gerechte Kostenverteilung statt Industriesubventionen

[vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0"]Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung und den Bundestag dazu auf, Industrieausnahmen wie im Wahlkampf angekündigt auf das notwendige Maß zu reduzieren und so eine gerechtere Verteilung der EEG-Umlage zu erreichen. Dazu sollten die Rabatte bei der EEG-Umlage auf stromintensive Unternehmen begrenzt werden, die im starken internationalen Wettbewerb stehen. Darüber hinaus muss auch Eigenstrom aus ineffizienten, klimaschädlichen Kraftwerken an den Kosten beteiligt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die privaten und mittelständischen Stromkunden weiterhin stärker als notwendig belastet, während die stromintensive Industrie von sinkenden Börsenstrompreisen, neuen Geschäftsfeldern und zahlreichen großzügigen Ausnahmen bei den Energiepreisen profitiert. Dies gefährdet die Akzeptanz für die Energiewende und verhindert wichtige Impulse für mehr Energieeffizienz. Aus diesem enttäuschenden Ergebnis der monatelangen Verhandlungen und Diskussionen ergibt sich dringender Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren:
1. Branchenauswahl für Besondere Ausgleichsregelung stärker fokussieren
Nach dem vorliegenden Entwurf können Unternehmen aus 219 Branchen in den Genuss von Ausnahmeregelungen kommen. Diese „Auswahl“ repräsentiert fast die gesamte Industrie (246 Branchen) und enthält zahlreiche Wirtschaftszweige, die kaum internationaler Konkurrenz ausgesetzt sind. Es gibt keinerlei Nachweis, dass eine höhere Beteiligung an der EEG-Umlage tatsächlich in all diesen Branchen zu Standortverlagerungen und Arbeitsplatzverlusten führen würde. Die Stromkosten haben in den meisten Branchen einen geringen Anteil an den Produktionskosten und sind nur einer von vielen Wettbewerbsfaktoren. Die deutsche Wirtschaft ist international wettbewerbsfähig, wie die Bundesregierung mit Verweis auf die jüngsten Exportüberschüsse wiederholt betont hat.
Die vorgesehenen 219 Branchen stehen in eklatantem Widerspruch zu der Einschätzung der Europäischen Kommission, dass lediglich 15 Branchen so handels- und stromintensiv sind,dass sie durch höhere Strompreise tatsächlich „wettbewerbsgefährdet“ wären (festgestellt in Bezug auf die sogenannte Strompreiskompensation im Rahmen des Europäischen Emissionshandels). Eine Entlastung von Unternehmen sollte sich auf die 15 Branchen der Strompreiskompensationsliste beschränken.
2. Nur stromintensive Unternehmen ausnehmen
Insbesondere da die Branchenauswahl bisher extrem breit ist, muss durch anspruchsvolle zusätzliche Kriterien eine stärkere Begrenzung auf wirklich stromintensive Unternehmen vorgenommen werden.
Ein massiver Anstieg begünstigter Unternehmen wird nur verhindert, wenn die vorgesehenen Kriterien zur Stromkostenintensität (16, 17 bzw. 20 Prozent Stromkostenanteil) nicht, wie von der Industrie gefordert, aufgeweicht werden. Die neuen Schwellenwerte bewirken voraussichtlich keinen Ausschluss von heute begünstigten Unternehmen, sondern verhindern lediglich die Ausweitung auf weitere. Denn wenn EEGUmlage und Strompreise weiter steigen, erreichen immer mehr Unternehmen den bisherigen Schwellenwert von 14 Prozent. Wir fordern die im Gesetzentwurf vorgesehenen Schwellenwerte als absolutes Mindestmaß, um die Zahl der begünstigten Unternehmen nicht zu erhöhen.
Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass de facto bislang begünstigte Unternehmen noch bis zum Jahr 2019 und darüber hinaus von Vergünstigungen bei der EEG-Umlage profitieren sollen, auch wenn sie nach den neuen Kriterien zu Strom- und Handelsintensität gar keinen Anspruch mehr auf Privilegierung unter der Besonderen Ausgleichsregelung haben. Obwohl die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nach Einschätzung von EU-Kommission und Bundesregierung also nicht in Gefahr ist und sie folglich bisher ohne ausreichende Grundlage subventioniert wurden, plant die Bundesregierung, diese Privilegierung m ithilfe der Härtefallregelung dennoch weiterzuführen. Unternehmen, die die neuen Kriterien nicht erfüllen, sollten die volle EEG-Umlage zahlen.
3. Merit-Order-Effekt ausgleichen: Keinen Kostendeckel einführen
Zumindest in dem Umfang, in dem der Strombörsenpreis aufgrund des Ausbaus Erneuerbarer Energien gesunken ist, sollten auch wettbewerbs- und stromintensive Betriebe an der EEG-Umlage beteiligt werden. Der geplante Kostendeckel bei 4 Prozent (Liste 1) bzw.0,5 Prozent (Liste 2) der Bruttowertschöpfung und die sehr geringe Mindestumlage von 0,1 ct/kWh führen dazu, dass die übrigen Verbraucher weiterhin Zusatzgewinne von Unternehmen finanzieren, deren Strompreise immer weiter sinken. Daher muss der Kostendeckel ersatzlos gestrichen werden, so dass für den gesamten Stromverbrauch eine Mindestumlage in Höhe des Merit-Order-Effekts gesichert ist.
4. Energieeffizienz fördern, nicht bestrafen
Die geplanten Schwellenwerte und der Kostendeckel zur Stromkostenintensität bestrafen systematisch diejenigen Unternehmen, die Strom einsparen und effizient produzieren. Effiziente Unternehmen zahlen durch den Kostendeckel im Schnitt mehr EEG-Umlage oder fallen sogar ganz aus der Begünstigung heraus.
Diese Fehlanreize lassen sich einfach vermeiden, indem die Ausnahmen nur für effiziente Produktionsweisen (in Anlehnung an Benchmarks) oder nur besonders stromintensive Prozesse gewährt werden. Zu prüfen wäre auch, ob die Entlastung statt über einen verringerten Strompreis besser als pauschale Erstattung angelehnt an den Output oder die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ausgestaltet werden sollten. Dadurch könnten die für das Gelingen der Energiewende essentiellen Effizienzanreize voll erhalten und die übrigen Stromverbraucher entlastet werden.
Es reicht nicht aus, Energiemanagementsysteme einzuführen, bei denen nur Einsparpotentiale untersucht werden. Die dabei ermittelten, mittelfristig wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen müssen auch verbindlich umgesetzt werden.
5. Erneuerbaren Eigenstrom nicht benachteiligen
Grundsätzlich sollten die Kosten der Energiewende auf so viele Schultern wie möglich verteilt werden. Dazu sollte auch der Kraftwerkeigenverbrauch, der bisher gänzlich von der EEGUmlage befreit ist und mit 35-40 TWh einen erheblichen Anteil an der Bruttostromerzeugung hat, sowie der Eigenverbrauch der Braunkohletagebaue zur Finanzierung der Energiewende herangezogen werden. Die pauschale Befreiung fördert insbesondere die ältesten und ineffizientesten Kraftwerke.
Rabatte für die Eigenstromversorgung darf es nur für die ökologisch sinnvollen Arten der Eigenstromerzeugung aus Erneuerbaren und Kraft-Wärme-Kopplung geben. Es ist absolut unverständlich, warum selbstgenutzter Strom aus Erneuerbaren Energien zukünftig mehr EEG-Umlage zahlen soll als klimaschädliche fossile Kraftwerke in der Industrie. Der industrielle Eigenstrom darf gegenüber dem Strombezug aus dem allgemeinen Netz nicht bevorzugt werden, wenn er nicht erneuerbar oder besonders effizient erzeugt wird.
Die vorgesehene Befreiung von Bestandskraftwerken in der Industrie führt dazu, dass neue Marktteilnehmer benachteiligt sind und auch alte ineffiziente Kraftwerke am Laufen gehalten werden. Mit steigender EEG-Umlage wird der finanzielle Vorteil ineffizienter Kraftwerke immer größer, was den Zielen der Energiewende entgegensteht. Es gibt auch unter Wahrung des Vertrauensschutzes keinen Grund, Bestandskraftwerke nicht zumindest an künftigen Erhöhungen der EEG-Umlage zu beteiligen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Zur Gemeinsamen Stellungnahme" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2014/06/2014-05-Positionspapier-Industrieausnah…"][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Zur gemeinsamen Pressemitteilung" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2014/06/PM_22052014_Industrieausnahmen-Verbände…"][/vc_column][/vc_row]