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Erbschaftssteuer: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Nachhaltige Wirtschaftspolitik
[vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0"]Rechtsanwalt und UnternehmensGrün-Vorstand Klaus Stähle war als Experte vor den Finanzausschuss des Bundestages geladen, um eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschafts-, Steuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abzugeben. Im Jahr 2014 erklärten die Richter des Bundesverfassungsgerichts das geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht für verfassungswidrig, da die Begünstigungen für Betriebsvermögen unverhältnismäßig seien (1 BvL 21/12). Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zielt nun darauf ab, das bestehende Gesetz an dieses Urteil anzupassen. In seiner Stellungnahme erklärt Klaus Stähle "Es gibt keinen objektiv belegbaren Grund, die Unternehmensnachfolge im Erbschafts- und Schenkungsfall dermaßen zu privilegieren." Wenn das Gesetz in dieser Form umgesetzt werde, werde es beim BVerfG scheitern. Weitere Informationen auf dem Rechtsportal juris.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2015/10/Gesetzesentwurf-der-Bundesregierung.pdf"][vc_separator height="50"][vc_button title="Stellungnahme Klaus Stähle (PDF)" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2015/10/Schreiben-an-den-Deutschen-Bundestag-vo…"][/vc_column][/vc_row]