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Freihandelsdebatte: Wie ist der Stand bei CETA?

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In der öffentlichen Wahrnehmung stand CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), das Freihandelsabkommen mit Kanada, lange im Schatten der Debatten um TTIP (USA-Europa).  Durch die sachorientierte und breite Kritik aus Zivilgesellschaft, Politik sowie der Wirtschaft selbst konnte CETA nicht „unauffällig durchgewunken“ werden. Das ist gut so! Was bisher geschah: Seit September 2014 liegt der seit 2009 verhandelte CETA-Vertragstext vor. Nach großen öffentlichen Protesten und Druck auf die europäischen Regierungen wurden im Frühjahr 2016 Änderungen im Investitionsschutzkapitel vereinbart. Doch auch diese sind nicht weitreichend genug (u.a. Kritik an Konzernklagerechten). CETA ist also ausverhandelt, aber nicht ratifiziert. Die vorläufige Anwendung einiger Teile ist vom EU-Ministerrat beschlossen worden. Die EU-Kommission hat mit den VertreterInnen der Mitgliedsstaaten und Kanadas den CETA-Vertrag unterzeichnet. Halbherzige Verbesserungsversuche Nach hitziger Debatte wurden zusätzlich zum Vertrag zwei Dokumente angenommen: Zum einen das sogenannte „Gemeinsame Auslegungsinstrument“ (u.a. zu Vorsorgeprinzip und Arbeitsstandards) und zum anderen die sogenannten „Erklärungen zum Ratsprotokoll“. Doch diese Papiere ändern nichts an den rechtlichen Verpflichtungen, die die Vertragsparteien mit CETA eingehen. Um CETA zu verändern, hätte man den tatsächlichen CETA-Vertragstext ändern müssen. Auch inhaltlich lösen die Papiere die kritischen Punkte nicht auf, zuletzt hatte auch der DGB festgestellt, dass das Auslegungsinstrument nicht ausreicht, um die grundlegenden Probleme CETAs zu lösen und zustimmungsfähig zu machen. Wie ist nun der weitere Fahrplan für CETA? Der Vertrag liegt nun beim EU-Parlament, das eigentlich ohne breite Debatte bereits Ende November darüber abstimmen wollte. Am 23./24. Januar wird CETA im Ausschuss für internationalen Handel (INTA) beraten und eine Empfehlung an das EU-Parlament erarbeitet. Beratungsgrundlage sind dann die Empfehlungen der anderen Ausschüsse:
  • Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) empfiehlt, CETA zu zustimmen.
  • Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) empfiehlt, CETA abzulehnen.
  • Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) stimmt am 12.01.2017 ab.
Der Ratifizierungstermin des EU-Parlaments wurde wiederholt verschoben, zuletzt auf die Plenarwoche vom 13. - 16. Februar. Derzeit ist geplant, dass die vorläufige Anwendung, die vom Rat beschlossen wurde, nach der Ratifizierung im März in Kraft tritt. Falls das Europäische Parlament für CETA stimmt, müssen danach alle einzelnen Mitgliedsstaaten ratifizieren. In Deutschland müsste die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung vorlegen. Hier ist auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2016 bezüglich CETA relevant (auch wenn das Hauptverfahren noch aussteht). Denn es ist sicher, dass jedes einzelne EU-Mitgliedsland die vorläufige Anwendung beenden kann, indem es CETA bei der nationalen Ratifizierung nicht zustimmt. Damit wäre der ganze Vertrag obsolet. Der Prozess der nationalen Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten kann sich über Jahre hinziehen. Trotzdem wird CETA dann vorläufig in Kraft sein, bis auf die Teile, die in die „gemischte“ Kompetenz fallen, wie beispielsweise Investment Court System (ICS). Schaden für den europäischen Mittelstand Die konkreten Auswirkungen von CETA auf bestimmte Branchen sind bis heute nicht ausreichend untersucht.[1] Für einige Branchen fürchten wir konkrete Nachteile durch CETA: etwa für Teile der Elektronikindustrie und die bäuerliche Landwirtschaft. Qualitätsstandards werden heruntergesetzt, Kennzeichnungspflichten aufgehoben und 90 % der geografischen Bezeichnungen von Agrar- und Lebensmitteln bleiben ungeschützt. CETA schadet europäischen mittelständischen Unternehmen, die ihre Produktion auf die hohen europäischen Standards ausgerichtet haben und für die der Schutz von geografischen Bezeichnungen sehr wichtig ist, da bestimmte Qualitätskriterien beim Verbraucher eng mit der Region verbunden sind. Genauso bleibt der Investitionsschutz im Kern ein Instrument für große Investoren. Ein Kläger muss im Schnitt mit acht Millionen Euro Verfahrenskosten rechnen. Diese Kosten sind für kaum einen Mittelständler darstellbar und damit de facto keine Option. Das „Investment Court System“ (ICS) ist damit ein Wettbewerbsvorteil großer Konzerne gegenüber dem Mittelstand. CETA nicht ratifizieren UnternehmensGrün bleibt bei seiner Analyse und Position, dass CETA nicht zustimmungsfähig ist. Als Unternehmerinnen und Unternehmer stellen wir uns nicht gegen globalen Handel. Dieser muss aber Regeln folgen, die nicht zu einer Absenkung unserer Standards führen und fairen Wettbewerb ermöglichen. CETA erfüllt diese beiden Kriterien nicht.  Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, das Abkommen nicht zu ratifizieren. Und auch wenn TTIP zwar vorerst vom Tisch ist - das Problem bleibt. Es gibt viele weitere Freihandelsabkommen, die die EU derzeit verhandelt und die ähnliche Probleme aufweisen wie CETA. Wir werden ein „Weiter so“ in der Freihandelspolitik der EU nicht akzeptieren und setzen uns für faire, nachhaltige und transparente Handelsabkommen ein.
[1] Vgl. Positionspapier der Schöpflin Stiftung, CETA – mehr Gefahr als Chance für KMU S.3: „2008 prognostizierte die makrowirtschaftliche Analyse, mit der die Aufnahme der CETA-Verhandlungen gerechtfertigt wurde, dass das BIP in der EU durch das Abkommen nach einem Zeitraum von sechs Jahren lediglich um 0,08 % (11,6 Mrd. €) steigen würde. Die Analyse […] stellte weder heraus, welche besonderen Auswirkungen der vorgeschlagene Deal auf die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten hätte noch was er für KMU bedeuten würde.“