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Grüne Wirtschaftsverbände: TTIP, ISDS – so nicht!

Europa Nachhaltige Wirtschaftspolitik Positionspapier TTIP
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Ecopreneur.eu, der europäische Zusammenschluss nachhaltiger Unternehmensverbände, spricht sich gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA aus, einschließlich des dort ausgehandelten Investitionsschutzabkommens (ISDS). Wird TTIP so umgesetzt, wie es sich gegenwärtig abzeichnet, können internationale Konzerne mithilfe von TTIP und ISDS von Staaten politische (Nicht-)Handlungen „erpressen“. So hat beispiels-weise Kanada, nachdem es einen giftigen Zusatzstoff aus Autobenzin verbannt hatte, auf die Klage eines US-Konzerns auf Schadensersatz zum Schutz seiner Investitionen damit reagiert, dass das Gesetz zurückgenommen wurde. Jetzt ist der giftige Zusatzstoff wieder im kanadischen Benzin erlaubt. Neuseeland hat bis heute keine Bilder zur Abschreckung auf Zigarettenschachteln eingeführt, weil sein Nachbarland Australien in dieser Sache gerade von Philip Morris auf Schadens-ersatz in Milliardenhöhe verklagt wird. Ecopreneur.eu sieht als Voraussetzung für Freihandel und Investitionsschutz einen Vertrag, der als Maßstab den jeweils höchsten Umweltstandard, den höchsten Sicherheitsstandard und die höchsten sozialen Standards setzt und nicht umgekehrt. Selbstverständlich müssen Investitionen im Ausland effektiv geschützt werden, aber nicht zu Lasten der Umwelt, der Gesundheit oder der sozialen Sicherheit eines Landes. i) Ordentliche Gerichte statt geheime Vertragsgerichte Klagen müssen zudem aus Achtung vor der Gewaltenteilung nicht vor geheim tagenden Vertrags-gerichten, sondern vor ordentlichen Gerichten eingebracht werden. Der Schutz vor Diskriminierung, vor willkürlicher und entschädigungsfreier Enteignung von Unternehmen kann durch bessere Instrumente als durch Vertragsgerichte gesichert werden. In Deutschland, Österreich und Frankreich gibt es effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte auch für ausländische Investoren. In EU-Staaten, in welchen noch kein effektiver Schutz besteht, muss entweder nachgebessert oder bezogen auf das jeweilige Land ein Vertragsgericht vorgesehen werden. Wenn die USA Freihandel und Investitionen europäischer Unternehmen nicht diskriminierungsfrei und effektiv durch ihre eigene Gerichtsbarkeit absichern können, mag für europäische Unternehmen in den USA auch die Möglichkeit von Vertragsgerichten geschaffen werden. Der Investitionsschutz muss dann aber so ausgestaltet sein, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sich solch ein Verfahren leisten können. ii) Umwelt- und Sozialstandards sichern und ausbauen Ökologisch oder sozial nachhaltig wirtschaftende Unternehmen sind heute die Vorreiter einer zukunftsweisenden Wirtschaftsweise. Sie müssen allerdings dafür einen hohen Aufwand betreiben, damit ihre Kunden den Mehrwert verstehen und bereit sind, gegebenenfalls auch höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Nachhaltig wirtschaftende Unternehmen setzen darauf, dass die von ihnen praktizierten fortschrittlichen Ansätze künftig möglichst zum gesetzlichen Standard werden. Wenn der Gesetzgeber jedoch Klagen multinationaler Konzerne fürchten muss, die aus jeder Verbesserung von Umwelt-, Gesundheits- oder Sozialstandards eine Diskriminierung und damit einen Angriff auf ihr Eigentum machen, wird das zu wenig ambitionierten Richtlinien führen. Bereits heute richten sich 60 Prozent der Investitionsschutzklagen gegen EU-Mitglieder, gegen Maßnahmen zum Umweltschutz und entsprechende Regularien. Daher besteht die tatsächliche Gefahr von TTIP nicht nur darin, dass Verbraucherschutzstandards abgesenkt, sondern dass heutige unzureichende Standards in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelbranche zementiert und nicht verbessert werden. Mit Blick auf die agrarindustrielle Produktion in den USA muss befürchtet werden, dass beispielsweise die bäuerliche und artgerechte Fleischerzeugung im ökonomischen Wettbewerb nicht mithalten kann. Auch die angekündigten Pläne der USA, genmanipulierte Produkte nur per Strichcode kenntlich zu machen und die bestehende Kennzeichnung „gentechnikfrei“ abzuschaffen, sind alarmierend. Ebenso wie weitere Vorbereitungen, die von Seite der EU getroffen wurden: In der EU durfte bislang Fleisch nur mit Trinkwasser gewaschen werden. Das Besprühen von Rindfleisch-Schlachtkörpern mit künstlicher Milchsäure hatte in der EU bisher keine Bedeutung, in den USA ist sie hingegen gängige Praxis, da sie Schlachtprozesse drastisch verkürzt und damit den amerikanischen industriellen Schlachthöfen nutzt. Bereits vor Schiedsgerichten verhandelt werden auch Klagen von amerikanischen Investoren gegen bestehende Sozialstandards. Die USA haben zwei wichtige Normen der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation, nicht ratifiziert, die aus Gewerkschaftssicht besonders wichtig sind, nämlich die Normen zur Vereinigungsfreiheit und zu Kollektivverhandlungen. Daher sind auch soziale Standards in Gefahr, die in europäischen Mitgliedsstaaten eine hohe Akzeptanz haben. iii) Regionale Strukturen schützen In den Verhandlungen zu TTIP steht auch der Schutz von regionalen Herkunftsnachweisen oder regionalen Marken zur Disposition. Ecopreneur.eu fürchtet diesen Schaden für regionale Märkte. Darüber hinaus warnen die Unternehmensverbände aber vor dem völligen Verlust von regionalen Märkten und regionalen Strukturen. Gerade diese Strukturen garantieren eine autarke Versorgung in den und damit auch die Widerstandsfähigkeit von Regionen. Ecopreneur.eu fordert daher den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu TTIP und ISDS. Bei transparenten und demokratisch legitimierten Neuverhandlungen ist folgendes zu berücksichtigen:
  • als Maßstab gilt der jeweils höchste Umwelt-, Sicherheits- und soziale Standard
  • Vertrag als Positivliste formulieren (welche Branchen sollen erfasst werden)
  • diskriminierungsfreie Unterordnung des Investitionsschutzes unter den jeweils höchsten Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandard
  • Schutz von regionalen Herkunftsnachweisen, Marken, Strukturen
  • Herausnahme des Kulturbereichs aus Freihandel und Investitionsschutz (Wahrung der kulturellen Besonderheiten)
  • Vertragsgerichte nur in Ländern, wo kein effektiver Rechtsschutz durch ordentliche staatliche Gerichte gewährleistet ist. Der Schutz muss diskriminierungsfrei auch kleinen und mittleren Unternehmen ohne exorbitante Kostenlast zugänglich sein.
Gemeinsames Positionspapier, 22.1.2015 [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Positionspapier als pdf" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2015/02/TTIP_ISDS_so-nicht.pdf"][/vc_column][/vc_row]