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Investitionsschutzabkommen ISDS zerstört Chancen auf neue Grüne Märkte

Europa Presse TTIP
[vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0"]Berlin, 21.7.2014: Anlässlich der am Freitag beendeten sechsten Verhandlungsrunde zum TTIP bekräftigt UnternehmensGrün, der Bundesverband der Grünen Wirtschaft, die kritische Einschätzung des Investitionsschutzabkommens ISDS im TTIP durch z.B. den Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW). Im Mittelpunkt der Verhandlungsrunde standen der Handel mit Waren und Dienstleistungen, Regulierungsfragen, öffentliches Beschaffungswesen, Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte, Energie und Rohstoffe sowie Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen. Auch viele kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nachhaltig und ökologisch ausgestalten, sind gegen das „ISDS“, das Investitionsschutzabkommen innerhalb des Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU. Grüne Unternehmen treibt die Furcht, dass die Maßstäbe, die sie bereits jetzt im Unternehmen anwenden (und die nicht selten Wettbewerbsnachteile bedeuten), in Zukunft keine Chance auf Umsetzung in gesetzliche Rahmenbedingungen haben. Ziel sollte viel eher sein, neue Grüne Märkte für Nahrungsmittel, Energieerzeugung, Mobilität und Wohnungswirtschaft mit ordnungspolitischen Instrumenten auszugestalten. Die Anhebung dieser Standards führen aber aus Sicht US-amerikanischer Unternehmen, die in Deutschland investiert haben, zu Wettbewerbsnachteilen, da sich ihr Investment nicht mehr im gleichen Umfang wie zuvor lohnt. Klaus Stähle, Rechtsanwalt und Vorstand von UnternehmensGrün, erklärt: „Das Investitionsschutz-abkommen ISDS im TTIP schützt international agierende Konzerne auf einem möglichst geringen ökologischen, sozialen und steuerlichen Standard. Aktuelles Beispiel: Neuseeland scheut gesundheitspolitische Maßnahmen zum Schutze seiner Bevölkerung, weil es in Australien beobachten kann, wie ein Zigarettenkonzern die australische Regierung wegen des Verbots von Zigarettenreklame und den hinlänglich bekannten Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln auf astronomische Schadensersatzsummen verklagen kann.“ Zur Einrichtung von Vertragsgerichten führt Stähle aus: „Wir lehnen extrem teure Vertragsgerichte ab, wo es beiderseits des Atlantiks funktionierende Gerichtsbarkeiten gibt. Verträge, wie sie mit Staaten abgeschlossen werden, die über keine funktionierende Gerichtsbarkeit verfügen, sind kein Maßstab für Verträge zwischen der EU und den USA!“ Mit Blick auf nachhaltige Pionierunternehmen befürchtet der Anwalt Klaus Stähle: „Das Investitionsschutzabkommen ISDS schadet kleinen und mittleren Unternehmen - und zwar je vorbildlicher sie wirtschaften. ISDS stellt eine Gefahr für jeden Staat dar, der sich nachhaltig um die Gesundheit seiner Bevölkerung und um nachhaltige Entwicklung kümmert. Restriktiver Investitionsschutz zerstört Chancen auf neue Grüne Märkte.“ -------------------- Pressekontakt: Klaus Stähle, Geschäftsführender Vorstand, Inhaber Kanzlei Stähle, staehle@kanzlei-staehle.de Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün, mobil: 0178-44 81991, reuter@unternehmensgruen.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Zur Pressemitteilung" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2014/07/PM_investitionsschutz_TTIP21072014.pdf"][/vc_column][/vc_row]