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Keine weitere Verwässerung der EU-Regeln für Berichterstattung!

Der BNW begrüßt die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

CSRD Nachhaltige Finanzwirtschaft Nachhaltige Wirtschaftspolitik Nachhaltigkeitsreporting

Der BNW, zusammen mit 8 weiteren Verbänden und Organisationen, begrüßt die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Wir unterstützen die Entscheidung der Kommission, einen holistischen Ansatz zu verfolgen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem delegierten Rechtsakt zu regeln. Bedenken äußern wir allerdings hinsichtlich einiger Aspekte der vorgeschlagenen Standards und fordern die Bundesregierung auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  • Keine weitere Abschwächung des Ambitionsniveaus oder zusätzliche Verzögerung

Dass die EU-Kommission die EFRAG-Vorschläge fast halbiert hat ist eine starke Abschwächung der ESRS insgesamt. Wir warnen vor weiteren Schwächungen oder Aufteilungen der Nachhaltigkeitsthemen in verschiedene Rechtsakte. Der schon 2022 festgelegte Zeitplan muss eingehalten werden, um Unsicherheiten zu vermeiden.

  • Die wichtigsten Klimaindikatoren müssen verpflichtend berichtet werden

Es ist das falsche Signal, Unternehmen zu erlauben, den Klimawandel als kein wesentliches Thema zu betrachten und daher nicht über Treibhausgasemissionen oder Transformationspläne zu berichten. Wir fordern, dass diese Indikatoren für alle Unternehmen verbindlich sind.

  • Unternehmen müssen die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse berichten

Die Bundesregierung muss in den weiteren Verhandlungen darauf bestehen, dass der übergreifende Standard zu allgemeinen Informationen (ESRS 2) verpflichtend bleibt und dass Unternehmen Transparenz über den Prozess und die Resultate der Wesentlichkeitsanalyse schaffen müssen. Wir kritisieren, dass die Kommission die Anforderungen im Vergleich zu den EFRAG-Vorschlägen geschwächt hat und befürchten, dass dies die Integrität und Nachvollziehbarkeit der Wesentlichkeitsanalyse beeinträchtigt.

  • Die aus der SFDR hervorgehenden Indikatoren sind verpflichtend zu berichten

Die Indikatoren aus der SFDR sollten nicht der Wesentlichkeitsanalyse unterliegen, da dies die Vergleichbarkeit und Nutzbarkeit der Daten auf Portfolio-Ebene erschwert. Wir fordern daher, dass die Kommission diese Inkonsistenz im EU-Berichtsrahmen nicht beibehält.

Wir appellieren an den Bundesminister der Justiz, sich für einen robusten, sachgerechten und wissenschaftsbasierten Sustainable Finance Regulierungsrahmen auf EU-Ebene einzusetzen und sich gegen weitere Schwächungen der Standards auszusprechen.

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