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Klimaschutzprogramm: Potenzial nur ohne Kompetenzgerangel

Berlin, der 13.01.2026: Bis Ende März muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Angesichts der öffentlichen Konsultation betont der BNW, dass fossile Subventionen weiter den Markt verzerren und Haushaltsmittel binden. Das Klimaschutzprogramm bietet die Chance Umweltschutz und Industriepolitik aus einem Guss zu liefern und den Weg zu mehr Erneuerbaren, Elektrifizierung und Energieeffizienz zu ebnen. 

Presse Energie Klimaschutz Kreislaufwirtschaft
Werkshalle mit Stahlträgern

„Das Klimaschutzprogramm soll helfen, die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent zu senken. Dafür muss aus den Zielen praktische Politik werden. Das Klimaschutzprogramm wird beweisen, ob Schwarz-Rot es ernst meint beim Klimaschutz. Ohne klare Vorgaben zur CO₂-Einsparung – besonders bei Gebäuden und Verkehr – kann die Regierung nicht länger glaubhaft von Klimaneutralität sprechen“ so Prof. Dr. Katharina Reuter, BNW-Geschäftsführerin. 

Doppelbelastung durch destruktive Subventionen

Der BNW hat sich an der öffentlichen Konsultation zum Klimaschutzprogramm beteiligt. Die vollständige Stellungnahme kann hier eingesehen werden. Das Klimaschutzprogramm ist von zentraler Bedeutung für die Klimaziele 2030, 2040 und 2045. Zwar hat Deutschland im letzten Jahr die im Klimaschutzgesetz festgelegten Emissionsminderungen erreicht, das europäische Klimaziel im Rahmen der Effort-Sharing-Regulation wurde allerdings erneut gerissen. Bis 2030 könnten dadurch bis zu 34 Milliarden Euro an Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen. Bereits heute belasten Energieimporte, Klimafolgekosten und Produktionsausfälle durch Extremwetter die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Mit dem Klimaschutzprogramm bietet sich der Regierung die Chance, diese Belastungen zu minimieren und die Industrie zu modernisieren. 

Grundlage ist, dass die Bundesregierung eine Klimaschutzpolitik ohne Widersprüche präsentiert. Dazu gehört aus Sicht des Verbandes, die marktverzerrenden fossilen Subventionen abzubauen. In Summe fließen jährlich 65 Milliarden an Haushaltsmitteln in klimaschädlichen Subventionen. Das untergräbt die CO2-Bepreisung und die Kräfte des Marktes bei der Umstellung auf klimafreundliche Alternativen. 

Klimageld kalkulierbar gestalten – Klimasozialplan vorlegen

Neben dem Abbau destruktiver Subventionen schlägt der Verband eine erneute Debatte über das Klimageld vor. Schwarz-Rot hat sich im Koalitionsvertrag zu einem steigenden CO2-Preis als Klimaschutzinstrument bekannt. Der BNW unterstützt dieses Bekenntnis. Für eine wirksame Lenkungswirkung darf der CO2-Preis nicht unter den aktuellen Preiskorridor von 55-65€ pro Tonne CO2-Equivalent fallen. 

Ein steigender CO2-Preis ohne ergänzende soziale Maßnahmen stellt allerdings eine spürbare Mehrbelastung der Bürger:innen dar und riskiert die gesellschaftliche Zustimmung zum Klimaschutz zu verspielen. Schwarz-Rot hat sich im Koalitionsvertrag gegen die Einführung eines Klimageldes ausgesprochen und bis dato keine wirksamen, alternativen Maßnahmen präsentiert. Einen Klimasozialplan, über den Deutschland bis 2032 rund 5,3 Milliarden Euro an EU-Fördermitteln für die Energie- und Mobilitätswende abrufen könnte, hat die Regierung auch ein halbes Jahr nach Frist nicht vorgelegt. Der BNW fordert Schwarz-Rot auf, hier nachzubessern und Potenziale zu nutzen.

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Unsicherheit über die finanzielle Zukunft ist es besonders wichtig, dass der Ausgleich durch das Klimageld spürbar, planbar und nachvollziehbar ist. Der BNW schlägt eine anteilige Zweckbindung der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung für das Klimageld vor, die gesetzlich verankert wird. Nur so kann verhindert werden, dass das Klimageld von kurzfristigen haushaltspolitischen Verschiebungen abhängt oder an Verlässlichkeit verliert.

Staatliche (Infra-)Strukturen auf Klimaneutralität ausrichten

Neben der finanziell-gerechten Gestaltung der Klimaschutzpolitik muss der Staat in klimafreundliche Infrastruktur investieren. Das Sondervermögen Infrastruktur- und Klimaschutz sowie der Klima- und Transformationsfonds bieten, trotz angespannter Haushaltslage, Spielräume. Diese sind für klimaziel-kompatible Investitionen zu nutzen. Andernfalls riskiert der Bund die vorzeitige Abschreibung seiner Investments. Klimaziel-kompatible Investitionsmöglichkeiten bieten sich bei Schiene, ÖPNV und Ladeinfrastruktur sowie den Erneuerbaren und Netzen. 

Erneuerbare senken den Strompreis und reduzieren internationale Abhängigkeiten. Der BNW plädiert dafür, den Ausbau mit verbindlichen quantitativen Ausbauzielen fortzuführen und mehr Planungssicherheit zu schaffen. Die günstigen Gestehungskosten erneuerbarer Energien sollten über Änderungen bei den Energiewirtschafts- und Netzentgeltregelungen bestmöglich an Verbraucher:innen, Industrie und Mittelstand weitergegeben werden. Eine Reform des Strommarktdesigns kann Lastmanagementmaßnahmen und das netzdienliche Verhalten von Batteriespeichern fördern. Letztere sind bereits heute wettbewerbsfähig und bieten eine marktbasierte Lösung, die Flexibilitäten im Netz schafft und den Bedarf an neuen H₂-ready-Gaskraftwerken möglichst gering hält. Das senkt den Strompreis und die Mehrkosten für Steuerzahler:innen. 

Kreisläufe schließen beim Klima

Ebenso empfiehlt der Verband den Ausbau der Erneuerbaren über das Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft zu verzahnen. Das hier erheblich Einspar– und Wettbewerbsmöglichkeiten liegen, hat zuletzt das Umweltbundesamt aufgezeigt. Durch integrierte Maßnahmen in Elektrifizierung und zirkuläre Maßnahmen könnten die Emissionen der Grundstoffindustrien bis 2045 um schätzungsweise 25% gesenkt werden. Parallel reduziert sich der Energieverbrauch um 20% und die Transformationskosten um bis zu 45%. Bedingung ist, dass die Bundesregierung eine verlässliche, langfristige und klar aufeinander abgestimmte Klimaschutz- und Industriepolitik vorlegt. 

„Mit dem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung die Chance auf einen großen Wurf – für einen resilienten, wettbewerbsfähigen und effizienten Wirtschaftsstandort. Bedingung: Widersprüche wie destruktive fossile Subventionen werden aufgelöst und das Kompetenzgerangel zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium beendet. Passiert das nicht, fehlt ein glaubwürdiger Fahrplan zur Klimaneutralität“ so Reuter abschießend. 

Zur vollständigen Stellungnahme

Die Pressemitteilung als PDF