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Kreislaufwirtschaft braucht Leitmärkte – Aktionsprogramm zur NKWS bleibt hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück

Berlin, den 03. Juni 2026: Anlässlich des heute im Bundeskabinett zu beschließenden Aktionsprogramms zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) fordert der BNW Tempo, Entschlossenheit und schnell wirksame Maßnahmen. Der Entwurf setzt wichtige Signale, bleibt aber in den entscheidenden Punkten hinter dem zurück, was Unternehmen jetzt dringend brauchen.

Presse Klimaschutz Kreislaufwirtschaft
Foto von Plastikmüll am Strand.

„Die Zukunft der Wirtschaft ist zirkulär – das haben viele Unternehmen längst verstanden und investieren in innovative Produkte und Geschäftsmodelle“, so Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Die Tatsache, dass das angekündigte Aktionsprogramm nun mit über einem halben Jahr Verspätung und einem wenig wirksamen Maßnahmenpaket kommt, bremst dringend notwendige Investitionen in zirkuläre Produkte aus“, so Reuter weiter. 

 

Öffentliche Beschaffung als Leitmarkt – entscheidender Hebel fehlt

Vor diesem Hintergrund sieht der BNW den dringendsten Handlungsbedarf auf der Nachfrageseite. „Solange die öffentliche Hand weiter ressourcenintensiv Primärrohstoffe beschafft, ohne Lebenszykluskosten oder Kreislauffähigkeit einzubeziehen, wird das mit der Kreislaufwirtschaft keine runde Sache. Der Staat muss vorangehen – alles andere schwächt unsere Klima- und Innovationsziele gleichermaßen“, betont Reuter. Zwar hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausdrücklich für das Schaffen von Leitmärkten ausgesprochen, eine konsequente Umsetzung dessen bleibt aber weiterhin aus. Was in früheren Entwürfen noch als wirkungsvolle Hebel stand, wurde nun vollständig gestrichen und das, was übriggeblieben ist, hat kaum noch praktische Wirkung. 

So wurde in der Beschlussvorlage beispielsweise die Pflicht zur Bevorzugung von Sekundärrohstoffen bei Ausschreibungen nach § 45 KrWG aus dem Entwurf gestrichen, sodass Drittschutz nicht entfaltet wird und Unternehmen ggf. nicht klagen können. Dabei könnte der Staat durch eine kreislauforientierte Beschaffung Investitionssicherheit schaffen und es Unternehmen so ermöglichen, ihre Technologien und Produktionsprozesse weiter zu skalieren und zu optimieren. So ließen sich zirkuläre Produkte schrittweise zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten. Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Vergabekriterien und der Ausgestaltung des Circular Economy Act muss die Bundesregierung sich für ambitionierte Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftskriterien in der Vergabe einsetzen. Diese sollten sich auch in der Verordnung wiederfinden, die im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes, verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen stellen kann. 

 

Markt versagt – Politik muss reagieren

Die aktuellen Entwicklungen sind kein Zufall, sondern Ausdruck struktureller Marktverzerrungen: Lineares Wirtschaften ist günstiger als zirkuläres, da Umweltkosten nicht eingepreist werden, fossile Subventionen weiterhin existieren und zirkuläre Produkte häufig mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden sind. 

Gleichzeitig ist die Regulierung noch immer auf lineare Wertschöpfung ausgerichtet und erschwert zirkuläre Geschäftsmodelle – etwa durch Unsicherheiten im Abfall- und Produktrecht, bei Gewährleistungsfragen oder der Produktverantwortung. Darauf findet die Beschlussvorlage zum Aktionsprogramm nur begrenzt Antworten. Entscheidend sind daher verlässliche Rahmenbedingungen, in denen Produkte der Kreislaufwirtschaft fair konkurrieren können. 

Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die bestehenden Probleme wirksam aufzulösen. Insbesondere fehlen zeitnah umsetzbare Instrumente, die konkrete wirtschaftliche Anreize für Unternehmen setzen, wie z.B. die konsequente Umsetzung der Ökomodulation im Verpackungsgesetz. Für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft wäre aber Planungssicherheit entscheidend.

 

Kritische Rohstoffe im Fokus – operative Schritte bleiben aus

Die Aufnahme kritischer Rohstoffe in das Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ist grundsätzlich zu begrüßen. Mit nationalen Maßnahmen soll zur Stärkung der eigenen Rohstoffsouveränität beigetragen werden. Hierzu sollen konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Primärrohstoffbedarfen mit solchen zu Stärkung des Recyclings kombiniert werden, um das europäische Ziel des Critical Raw Materials Act (CRMA) zu erreichen, heißt es in der Beschlussvorlage zum Aktionsprogramm.  

Damit die Ziele des CRMA (bis 2030 sollen mindestens 25 % des jährlichen Verbrauchs an kritischen Rohstoffen durch Recycling gedeckt werden) tatsächlich erreicht werden können, bräuchte es jetzt allerdings jetzt schon deutlich konkretere Maßnahmen zur Förderung von Recyclingkapazitäten. Recyclinginfrastruktur steht in Deutschland gerade massiv unter Druck – hier braucht es schnell wirksame Instrumente. 

 

Vorschlag geht in die richtige Richtung – aber ohne ausreichende Wirkung

Das Aktionsprogramm benennt zentrale Handlungsfelder und Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Der BNW begrüßt grundsätzlich die geplante Plattform als Steuerungsgruppe, die Investitions- und Innovationsförderung mit angekündigten Mitteln für den Zeitraum 2027–2030, die Berücksichtigung kritischer Rohstoffe, sowie die Digitalisierungsinitiative inklusive des Kompetenzteams für Digitale Produktpässe. Auch die Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts und die Stärkung der Produktverantwortung (Textil- und Verpackungsbereich) gehen in die richtige Richtung, wenn auch die Ausgestaltung im Detail noch ambitionierter sein müsste.

„Die Unternehmen stehen in den Startlöchern. Technologien, Ideen und Geschäftsmodelle sind da. Was fehlt, sind politische Rahmenbedingungen, in denen zirkuläre Produkte fair konkurrieren können“, so Reuter abschließend. 

 

Zur Pressemitteilung als PDF.