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Laufzeitverlängerungen entbehren Rechtsstaatlichkeit

Energie Presse
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Vor knapp einem Jahr ist die Bundesregierung mit dem Anspruch angetreten, Laufzeitverlängerungen als sog. Brückentechnologie zu erwägen, sollten die Erneuerbaren Energien noch nicht soweit sein, sprich ihr Ausbautempo eine Laufzeitverlängerung erzwingen. Die nun vorliegenden Energieszenarien legen diesen zwingenden Schluss aber nicht nahe, unterstellt man, dass es der Bundesregierung nach wie vor um einen schnellst möglichen Ausbau Erneuerbarer Energien geht. Welche Legitimation kann eine Laufzeitverlängerung dann aber noch haben? „In einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der Atomenergienutzung stellt eine Laufzeitverlängerung mit Blick auf die nach wie vor ungelöste Endlagerfrage und dem Zementieren von Großversorgungsstrukturen, die den Ausbau Erneuerbarer Energien behindern, trotz der begehrten steuerlichen Mehreinnahmen die reinste Absurdität dar“, erklärt Eugen Schlachter, Vorstand von UnternehmensGrün, Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eG und für Bündnis 90/Die Grünen MdL in Baden-Württemberg. „Hält die Bundesregierung dennoch an der Laufzeitverlängerung fest, kann es hierbei um nichts anderes als um käufliche Politik gehen. Vor diesem Hintergrund dürfte eine Laufzeitverlängerung selbst durch das Wählervotum von schwarz-gelb nicht gedeckt sein, geschweige denn durch den Koalitionsvertrag“, so Schlachter weiter. Der Verband kritisiert Bundeskanzlerin Merkel ferner in ihrer offenen Spekulation, die Jahresanzahl der Laufzeitverlängerung auf vermeintlich zu vermeidende Zustimmungspflichtigkeit der Länder auszurichten. Allein dies beweise, dass es bei der Laufzeitverlängerung nicht um die Etablierung eines verantwortlichen und zukunftsfähigen Energieversorgungskonzeptes gehen könne, sondern offenbar um die nackte Einnahmenseite, insbesondere aus Sicht der CDU/CSU-geführten Bundesländer. Jan Karsten Meier, Vorstand von UnternehmensGrün und Unternehmensberater aus Essen fordert die Oppositionsparteien auf, bereits heute anzukündigen, dass die Laufzeitverlängerung nach einem Regierungswechsel keinen Bestand haben wird. „Die Atomkraftwerksbetreiber müssen sich auf dann drastisch verschärfte Auflagen gefasst machen, Verantwortungsübernahme für Entsorgungskosten mit eingeschlossen“, argumentiert Meier. Vor diesem Hintergrund werde auch die wirtschaftliche Unvernunft der heutigen Diskussion deutlich, so Meier weiter. UnternehmensGrün e.V. wirkt - sowohl politisch als auch wirtschaftlich unabhängig - aktiv an der Realisierung einer umwelt- und zugleich sozialverträglichen Marktwirtschaft mit und erfüllt damit einen umweltschutzpolitischen Auftrag. Als Bundesverband der grünen Wirtschaft tritt UnternehmensGrün seit 1992 auf der Ebene von Politik und Wirtschaft für Rahmenbedingungen ein, die es Unternehmerinnen und Unternehmern erleichtern, im Einklang mit unseren ökologischen Lebensgrundlagen zu wirtschaften. Die Mitgliedschaft setzt sich im Schwerpunkt aus klein- und mittelständischen Unternehmen zusammen. Als gemeinnützig anerkannter Verband (Förderung des Umweltschutzes) fordert UnternehmensGrün die Bundesregierung auf, umgehend ihre Regierungsverantwortung wahrzunehmen, wonach sie dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Eine Politik, die sich außerhalb dieses Auftrages bewegt, entbehrt jedweder Rechtsstaatlichkeit. Pressekontakt: Dr. Nina Scheer, Geschäftsführerin UnternehmensGrün, scheer@unternehmensgruen.de Für Rückfragen: Eugen Schlachter, Vorstand UnternehmensGrün, info@eugen-schlachter.de, 0171/5091885 Jan-Karsten Meier, Vorstand UnternehmensGrün, beraterjkmeier@aol.com, 0171/3025258[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Pressemitteilung als pdf" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2014/06/100831_PM_Kritik_Laufzeitverlängerungen…"][/vc_column][/vc_row]