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Mehr Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung

Berlin den 02.10.2024: Mit dem Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket hat das Bundeswirtschaftsministerium sich an einen der zentralen Hebel für mehr Nachhaltigkeit in Deutschland gewagt: die öffentliche Beschaffung. Der BNW hat sich die Vorschläge angeschaut.

Nachhaltige Wirtschaftspolitik Klimaschutz
Büromaterial aufgereiht

Kauft der Staat bald nur noch nachhaltige Produkte?

Mit dem neuen Vergabetransformationspaket werden erstmals soziale und umweltbezogene Vergabekriterien rechtlich verbindlich. Durch die „Soll-Vorgabe“ muss die öffentliche Hand sie fortan in der Regel in der Beschaffung berücksichtigen. Das ist ein starkes Signal in Richtung nachhaltiges Wirtschaften. 

Allerdings lässt die Vorgabe noch zu viel Spielraum: Es braucht konkrete Vorgaben zur Gewichtung von Nachhaltigkeitskriterien, die auch Lebenszykluskosten einpreisen. Nur so können sich nachhaltige und qualitativ hochwertige Produkte in der öffentlichen Vergabe etablieren – und über die längere Nutzungsdauer kostensenkend wirken. 

Wer entscheidet was gekauft wird?

Vergabeentscheidungen werden oftmals auf kommunaler Ebene getroffen. Hier finden Nachhaltigkeitskriterien bislang kaum Anwendung. Um eine nachhaltige öffentliche Beschaffung in die Praxis zu bringen, braucht es zusätzlich zum Referentenentwurf Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen. 

Bis dahin sind die im Entwurf vorgesehenen Positiv- und Negativlisten wertvolle Leitfäden. Sie geben Klarheit über bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Mit dieser Praxishilfe wird Vergabestellen verdeutlicht, wie ökologische und soziale Faktoren konkret umgesetzt werden können und eine klare Absage an besonders schädliche Leistungen erteilt.

Was bedeutet das für die Unternehmen?

Unternehmen, die freiwillig soziale und ökologische Kosten berücksichtigen, sind im Vergabesystem bisher schlechter gestellt, als klassisch wirtschaftende Unternehmen. Im besten Falle könnte sich das durch die Reform ändern. Nachhaltigkeit wird dann zum neuen Normal in der Vergabe: das würde sich auch positiv auf nachhaltig wirtschaftende Unternehmen auswirken. Für Unternehmen, die bisher nicht in Nachhaltigkeit investieren, könnte die Regelung ein Anreiz sein, Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil wahrzunehmen und stärker in das eigene Wirtschaften zu integrieren.

Was fehlt dem Entwurf?

Durch die Reform wird der Anwendungsbereich von Direktaufträgen ausgeweitet. So sollen langwierige Vergabeverfahren entschlackt werden. Bei Aufträgen von bis zu 15.000 Euro können sich Unternehmen damit auf weniger Bürokratie einstellen. Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen können sogar von Direktaufträgen von bis zu 100.000 Euro profitieren. Zum Bedauern von nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen, die in diese Regelung nicht einbezogen werden. Hier braucht es ein Nachsteuern: damit eine Modernisierung hin zu sozial-ökologischem Wirtschaften gelingen kann, muss Nachhaltigkeit auch in der Vergabe von Großaufträgen berücksichtigt werden.

 

Positionspapier zur öffentlichen Beschaffung