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Nachhaltigkeit in der Gremienarbeit: Zwischen Umwelt und Wirtschaft gehört kein oder!

Ein Gastbeitrag von Dr. Katharina Reuter (Geschäftsführung BNW) und Mathias Kollmann (Geschäftsführung Bohlsener Mühle) in der Bo(a)rdkarte von BNW-Mitglied Board Partners.

CSRD Nachhaltigkeitsreporting Klimaschutz im Unternehmen
Vorstand BNW

BNW-Mitglied Board Partners hat in ihrer Bo(a)rdkarte einen Beitrag von Dr. Katharina Reuter und Mathias Kollmann veröffentlicht.

Die Gesellschaft steht vor einer ihrer größten Herausforderungen – dem Klimawandel. Laut Klimabericht von UN-Expert:innen könnte die 1.5 Grad–Schwelle bis 2026 bereits überschritten sein. Dazu kommt, dass mittlerweile 6 von 9 planetaren Grenzen übertreten worden sind. Diesen Entwicklungen steht allerdings gegenüber, dass aktuell nur 0,15 % der deutschen Unternehmen ganzheitlich nachhaltig wirtschaften. Das ist zu deutlich zu wenig.

Laut Boston Consulting Group könnte eine Umstellung der Geschäftstätigkeit auf eine Netto-Null-Emission den Unternehmen langfristig Wettbewerbsvorteile verschaffen. Durch Vermeidung regulatorischer Risiken in Bezug auf die demnächst gültige Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), haben Unternehmen einen einfacheren Zugang zu zukünftigem Kapital und daraus resultierend eine höhere Rendite für alle Shareholder.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die aktuell geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Mit der CSRD legt die Europäische Kommission erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung nicht-finanzieller Daten fest. Die CSRD verankert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), verlangt ausführlichere Informationen zu Nachhaltigkeitszielen und Kennzahlen. Dabei richtet sich die CSRD an der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU-Taxonomie aus. In Deutschland steigt dadurch die Zahl berichtspflichtiger Unternehmen von 500 auf über 15.000 an.

Daher brauchen Unternehmensleitung, aber auch die Aufsichtsräte detailliertes Nachhaltigkeitswissen, um auf Aspekte der Nachhaltigkeit besser einwirken zu können.

Die Aufsichtsräte haben das Thema Nachhaltigkeit immer noch nicht mit der notwendigen Wichtigkeit in der Unternehmensstrategie verankert. Daher sollten neue Kompetenzen in die Kontrollgremien einziehen, um einen klimafreundlichen wirtschaftlichen Übergang der Unternehmen zu erreichen.

Die Gremien sind zukünftig stärker gefordert. Neben der Überwachung von Nachhaltigkeitsstrategien und Nachhaltigkeitsberichterstattungen, werden die Abschätzung sozialer und umweltbedingter Folgen und Externalitäten verpflichtend sein (siehe doppelte Wesentlichkeit).

Hinzu kommt, dass der Bilanzeid des Vorstandes auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet wird. Das bedeutet, das auch in den Gremien ein Umdenkprozess, ein Transformationsprozess, angestoßen werden muss. Es verlangt ausführliche Informationen zu Nachhaltigkeitszielen in der Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeitskennzahlen im internen Kontrollsystem.

Eine große Wirkung für die nachhaltige Transformation hätten hier sicherlich neue oder erweiterte Vergütungskonzepte für Vorstand und Aufsichtsräte. Mit den richtigen Anreizen in Bezug auf eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens im Sinne der CSRD versehen, wäre dies deutlich zielführender.

Weiterhin zu bedenken ist, dass ab 2026 (nach Zustimmung von EU-Staaten und EU-Parlament) eine neue EU-Gesetzgebung zur Frauenquote Ihre Gültigkeit findet wird. Hier gilt es zwischen zwei Modellen zu entscheiden:

Model 1: 40 % Frauen im nicht-geschäftsführenden Aufsichtsrat

Model 2: 33 % Frauen in Vorstand & Aufsichtsrat

Eine Big-Data-Studie zu europäischen börsennotierten Unternehmen durch Egon Zehnder in Zusammenarbeit mit der Georg-August-Universität Göttingen hat gezeigt, dass Unternehmen mit dem höchsten Frauenanteil im Aufsichtsrat eine um sechs Prozentpunkte höhere ES Performance als der Durchschnitt haben. Weiterhin zeigt diese Studie, dass Unternehmen deutlich sozialer und ökologisch nachhaltiger wirtschaften, wenn dem Aufsichtsrat Frauen und Umweltexperten und Umweltexpertinnen angehören und wenn sich das Gremium regelmäßig verjüngt.

Das zeigt, dass Unternehmen mit divers zusammengesetzten Aufsichtsräten in Verbindung mit unternehmerischer Nachhaltigkeit zukunftsfähiger sind und dadurch vom Kapitalmarkt deutlich bevorzugt werden.

Weitere ausführliche Informationen ganz speziell zur EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) finden Sie auf der Webseite des BNW.

 

Erschienen in der Bo(a)rdkarte der Board Academy

 

Autoren

Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)

Mathias Kollmann, Vorstand Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) und CEO Bohlsener Mühle GmbH & Co. KG