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Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP

Europa Nachhaltige Wirtschaftspolitik Positionspapier
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Zwischen der EU und den USA finden geheime Verhandlungen zum Schutz internationaler Investitionen statt. Die bislang bekannt gewordenen Eckpunkte führen zu einer Bevorzugung von internationalen Konzernen bei der Durchsetzung ihrer Investitionsinteressen zu Lasten von Staaten, die den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz oder ihre sozialen Standards erhöhen wollen und damit Investitionsinteressen beeinträchtigen. 1. Schutz von Umwelt und Menschen = Schädigung von Investitionsinteressen? Nach dem was bisher bekannt ist, sieht der Entwurf des transatlantischen Freihandelsabkommens (Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz: TTIP) vor, dass international agierende Firmen Staaten nicht nur auf Schadensersatz, sondern auch auf den zukünftig erwarteten Gewinn verklagen können, wenn der Staat, in welchem Investitionen getätigt wurden, die Investitionsinteressen dadurch beeinträchtigt, dass er durch unmittelbar oder mittelbar geförderte staatliche Maßnahmen die zukünftigen Gewinne schmälert. Vorgesehen ist also eine Entschädigung zukünftiger Gewinninteressen, wenn einer der Vertragsstaaten Unternehmen dadurch „schädigt“, dass er zum Schutz der Gesundheit seiner Bevölkerung, zum Schutz der Umwelt, zur Erhöhung der Arbeitssicherheit oder zur Verbesserung der sozialen Sicherungssysteme die Gewinninteressen ausländischer Investoren beeinträchtigt. Das Besondere des TTIP ist, dass die Durchsetzung dieser Ansprüche durch ein sog. Vertragsgericht erfolgt. Nicht die staatlichen Gerichte und der dort vorgesehene Instanzenzug soll die Rechtsverletzung und die Schadensersatzhöhe festsetzen (- es wird in Zukunft um Milliarden von Euro gehen), sondern ein auf vertraglicher Grundlage geschaffenes Gericht, in welches jede der streitenden Parteien einen Richter entsendet und ein dritter Richter als Vorsitzender agiert. Dieses Vertragsgericht, welches sich in der Regel dann aus hierzu engagierten Anwälten zusammensetzen wird, wird ohne Berufungsmöglichkeit und ohne Einschaltung von nationalen Gerichten über gigantische Streitfälle entscheiden. Zu kritisieren ist insbesondere auch, dass die Verhandlungen im Geheimen geführt werden und weder die Bundesrepublik öffentlich die Angelegenheit zur Diskussion stellt noch EU-Parlamentarier und der Rat bereit sind, die nötige Publizität herzustellen. Kurioserweise aber verhandeln die Delegierten internationaler Konzerne gleich direkt mit. Lobbying ist dann gar nicht mehr erforderlich. Die Lobby sitzt mit am Verhandlungstisch. Ziel der Verhandlungen ist ein Abkommen nicht nur zwischen den USA und der EU, sondern eine Vorlage, welche USA und EU dritten Staaten präsentieren wird.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Weiterlesen" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2014/06/2014-02_Positionspapier_TTIP.pdf"][/vc_column][/vc_row]