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Neue Bundesregierung muss den Schutz hochsensibler Daten verbessern

Presse
[vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0"]UnternehmensGrün, Bundesverband der Grünen Wirtschaft, fordert die Staatsanwaltschaft auf, strafrechtliche Ermittlungen beim Zugriff auf Firmendaten und bei der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch ausländische Geheimdienste aufzunehmen. Politische Akteure sind aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Daten zu verbessern und technische Entwicklungen zu einem verbesserten Datenschutz nach Kräften zu fördern. „Die vorhandenen technischen Instrumente jener, die auf Daten und Datenverkehr zugreifen, haben mittlerweile ein Niveau erreicht, das staatlich gestützter Anstrengungen bedarf, um dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und dem Schutz der Privatsphäre Geltung zu verschaffen. Gleichzeitig muss der Schutz berechtigter Firmeninteressen an der Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sichergestellt werden“, betonte Klaus Stähle, Vorstand von UnternehmensGrün. Die Mitglieder von UnternehmensGrün achten sorgsam auf den Schutz der Daten ihrer Kunden und Klienten. Sie empfinden es als skandalös, wenn Geheimdienste anderer Staaten auf Firmendaten, schützenswerte Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahren oder Rezepturen, bis hin zu hochsensiblen Kundendaten zugreifen können, ohne dass ein erkennbarer Ermittlungsdruck und strafrechtliche Verfolgung bei derlei klaren Gesetzesverstößen die Folge ist. Klaus Stähle äußerte dazu: „Die neue Bundesregierung ist nach Auffassung von UnternehmensGrün aufgefordert, strafrechtliche Ermittlungen zu befördern, die gesetzlichen Voraussetzungen für einen stärkeren Schutz auf die in Deutschland gespeicherten und genutzten Daten auch bei Zugriffen von Außerhalb zu verbessern und technische Voraussetzungen zu fördern, die den Schutz von Firmendaten und privater Daten in Deutschland erhöhen.“ Die schwarz-gelbe Bundesregierung habe diesbezüglich noch nicht ausreichend gehandelt. Der Verband hoffe, dass die neue Regierung sich diesem Problem mit dem nötigen Nachdruck widmen wird. Klaus Stähle Vorstand UnternehmensGrün e.V. und Fachanwalt für Arbeitsrecht Allgemeine Informationen UnternehmensGrün e.V. UnternehmensGrün ist ein bundesweit arbeitender Zusammenschluss von Unternehmen, Selbständigen und leitend in der Wirtschaft Tätigen. Mit der Zielsetzung der Förderung des Umweltschutzes verstehen wir uns als „Lobbyverband“ zur Verwirklichung eines weitestgehenden Einklangs zwischen Wirtschaft und Umwelt. Denn nur eine umweltgerecht und dabei zugleich sozial agierende Wirtschaft kann unseren Wirtschaftsstandort langfristig sichern und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Mit der Verbandsarbeit verfolgen wir keine wirtschaftlichen Interessen. UnternehmensGrün ist gemeinnützig anerkannt (Förderung des Umweltschutzes). Als Bundesverband der grünen Wirtschaft tritt UnternehmensGrün seit 1992 auf der Ebene von Politik und Wirtschaft branchenübergreifend und parteiunabhängig für Rahmenbedingungen ein, die es Unternehmerinnen und Unternehmern erleichtern, im Einklang mit unseren ökologischen Lebensgrundlagen zu wirtschaften. Die Mitgliedschaft setzt sich im Schwerpunkt aus klein- und mittelständischen Unternehmen zusammen. Pressekontakt: Dr. Katharina Reuter, Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün, 0178-44 81991, Mail an Dr. Katharina Reuter[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]