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Öko-faire Ausschreibungen? Häufig bestimmt leider immer noch der Preis

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[vc_row][vc_column][vc_column_text]UnternehmensGrün e.V., Gemeinwohlökonomie Berlin und die Tageszeitung taz haben einen gemeinsamen Ort für die Fragen einer nachhaltigen, ethischen, gemeinwohlorientierten Wirtschaft geschaffen. Am 20. März  wurde das Thema Nachhaltige Beschaffung – was heute schon geht und wo wir hinmüssen diskutiert. Die Begrüßung der Teilnehmenden erfolgte durch Gerd Hofielen, Humanistic Management Practices gGmbH und Gemeinwohl Ökonomie Berlin, und Klaus Stähle, Kanzlei Stähle und Vorstand von UnternehmensGrün e.V. Für die Impulse des Abends sorgten drei Referentinnen. Den Anfang machte Elke Zeise, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. In ihrem Vortrag stellte sie die Kernpunkte des Referentenentwurfs für die Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vor. Dabei machte sie deutlich, dass der Preis immer eine Bedeutung im Vergabeverfahren haben werde. Interessant war ihr Hinweis auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), aus dem die Lieferant_innen oft bei freihändigen Vergaben ausgewählt werden. Eine Erleichterung des Zugangs zu öffentlichen Ausschreibungen seien zusätzliche Vergabekriterien wie beispielsweise der Bioanteil für ein ausgeschriebenes Catering. Dazu konnte die zweite Referentin des Abends, Bergiesa Endres von NatürlichHäppchen, einem Berliner Catering Unternehmen, ihre langjährigen Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Ausschreibungen einbringen. Mit einer hundertprozentigen Biozertifizierung stehe sie vielfach im Wettbewerb mit Unternehmen, die mit einem deutlich geringeren Bioanteil preiswertere Angebote machen können. Daher habe sie bei der öffentlichen Vergabe oft das Nachsehen. Katja Gnittke, Fachanwältin für Vergaberecht, rief zu mehr Liebe zum Detail auf. Ausschreibende dürften nicht mit reinen Schlagworten arbeiten, sondern bräuchten detaillierte Kenntnisse über den Beschaffungsgegenstand und über die betreffende Lieferkette, um die vergaberechtlichen Grundsätze von Transparenz, Gleichberechtigung, Auftragsbezug und Überprüfbarkeit zu erfüllen. „Man kann nichts verlangen, was nicht überprüft werden kann“, so Gnittke. Der Preis müsse nicht allein ausschlaggebend sein. Aus ihrer Beratungspraxis kennt sie durchaus Ausschreibungen, in denen neben dem Preis weitere Kriterien herangezogen werden. Außerdem gebe es auch die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausschreibung Budgets vorzugeben. Auftrageber_innen können die Sache beispielsweise drehen: „Ich möchte so viel Bio, wie ich mir leisten kann.“ Sie betonte weiter, dass bei der Vergabe das Produkt oder die Dienstleistung im Mittelpunkt steht. Geprüft wird, ob das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann und ob es z.B. ordnungsgemäß Steuern und Sozialabgaben zahlt. Ob das Unternehmen vorbildlich arbeitet, ist im Übrigen, soweit dies keinen Bezug zum Auftrag hat, nicht Gegenstand eines Vergabeverfahrens. Der Mehrwert (z.B. Bio oder Nachhaltigkeit) müsse sich auf den Auftrag beziehen. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Teilnehmenden einen großen Gesprächsbedarf beim Thema Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung haben. In kleineren Gruppen wurden die Fachgespräche beim abschließenden Netzwerken weitergeführt.[/vc_column_text][vc_column_text] [gallery columns="5" ids="16035,16034,16033,16032,16031,16030,16029,16028,16027,16026" orderby="rand"] [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]