Rechtssicherheit für Bio-Umweltleistungen – Klarheit im UWG schaffen

Die gemeinsame Stellungnahme wird von 57 Verbände und Unternehmen aus Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel getragen – ein starkes Zeichen für die breite Unterstützung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Unterzeichnenden begrüßen ausdrücklich, dass die EU mit der neuen Richtlinie konsequent gegen Greenwashing vorgeht und somit mehr Transparenz für das Entscheidungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher schafft. Gleichzeitig ist es essenziell, dass Akteurinnen und Akteure, die besonders große und messbare Umweltleistungen erbringen, rechtssicher damit werben können. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht sollen dementsprechend die gesetzlichen und verbandlichen Bio-Standards unbedingt berücksichtigt werden müssen. Die Zulässigkeit der Werbung mit den besonderen Leistungen der ökologischen Landwirtschaft muss klargestellt werden.
Hintergrund
Mit dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie werden neue Legaldefinitionen für den Bereich der Umweltkommunikation geschaffen. Welche konkreten rechtlichen Vorgaben die geplante Richtlinie vorsieht, erläutern wir in unserem FAQ zu der Green Claims Directive & Empowering Consumers Directive. Diese Änderungen müssen bis März 2026 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Eingang finden. Was bisher jedoch fehlt, ist das Bewusstsein für den Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, der bei der Produktion und Erzeugung von Bio-Lebensmitteln im Sinne der Richtlinie erbracht wird. In der Stellungnahme wird daher eine explizite Klarstellung dieser Umwelthöchstleistung bei der Implementierung im UWG gefordert, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Zentrale Forderungen der Stellungnahme
- Zulässigkeit allgemeiner Umweltaussagen, welche sich auf die Umweltleistungen (z.B. hinsichtlich Biodiversität, Boden, Gewässer) ökologisch zertifizierter Produkte beziehen. Sie begründen sich in den unabhängig kontrollierten gesetzlichen und verbandlichen Bio-Standards.
- Faire Übergangsfristen von mindestens 12 Monaten, um Unternehmen zu entlasten und Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Der Abverkauf vorproduzierter Lebensmittel und Verpackungen muss unbefristet möglich sein.
- Diskriminierung von Kollektivmarken vermeiden, indem Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel und deren Zertifizierungssysteme unabhängig vom markenrechtlichen Schutzstatus formuliert werden.
Mehr Aufwand für mehr Umweltschutz
Biologische Land- und Lebensmittelwirtschaft erfordert im Vergleich zur konventionellen Produktion einen deutlich höheren Aufwand. Der hingegen ist geringer als der entstehende Mehrwert für Mensch und Umwelt. Das Engagement der Bio-Branche leistet einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Um ihren Mehraufwand tragen zu können müssen Produzentinnen und Produzenten müssen künftig die Möglichkeit haben, damit zu werben. Dafür braucht es von der Politik bei der Umsetzung ins UWG klare und verlässliche Rahmenbedingungen. So kann gemeinsam der nachhaltigen Wandel in der Lebensmittelproduktion vorangebracht und das Potenzial der Branche im Umweltschutz genutzt werden.