Direkt zum Inhalt
News

Stellungnahme Katharina Reuter im Bayerischen Landtag zum „Green Deal"

Green New Deal Nachhaltige Wirtschaftspolitik
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Anhörung von Sachverständigen im Bayerischen Landtag zum Thema „Green Deal – Auswirkungen auf die bayerische Wirtschaft“ Stellungnahme Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Bis 2050 wird Klimaneutralität innerhalb der EU angestrebt. UnternehmensGrün begrüßt daher den konzeptionellen Rahmen des Green Deal ausdrücklich, weist aber darauf hin, dass für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens noch deutlich mehr Ambition notwendig ist. Wir fordern eine zukunftsfähige Wirtschafts- und Industriepolitik, um die Transformation der gesamten Wirtschaft zu steuern. Eine enkeltaugliche Industriepolitik hilft auch der Wirtschaft. Denn Unternehmen brauchen Planungssicherheit, damit langfristig Vertrags- und Handelsbeziehungen bewahrt und weiter­entwickelt werden können. Das heißt auch, wir brauchen berechenbare Entwicklungspfade. Eine nachhaltige Industriepolitik muss europäisch aufgestellt werden, da für nationale Alleingänge die grenzüberschreitenden Verflechtungen, Arbeitsteilungen, Ressourcenverbräuche und Umweltauswirkungen viel zu weit fortgeschritten sind. Auch deshalb ist der strategische Rahmen des EU Green Deal zu begrüßen.

"Wie wirkt sich der Green Deal der EU auf Bayerns Wirtschaft aus?" Der Bayerische Rundfunk berichtet über die Anhörung im Bayerischen Landtag: https://www.br.de/nachrichten/bayern/wie-wirkt-sich-der-green-deal-der-eu-auf-bayerns-wirtschaft-aus,SEplrg4

  Hintergrund Die Debatte um eine deutliche Verringerung des Ausstoßes an klimaschädlichen Gasen hat mit den #FridaysForFuture Protesten, denen sich auch immer mehr Unternehmen als „Entrepreneurs For Future“ anschließen, eine neue Qualität und öffentliche Aufmerksamkeit gewonnen. Deutschland emittiert ca. 860 Mio.t CO2-Äquivalente und damit 2% des weltweiten Ausstoßes. Allerdings ist Deutschland die führende Industrienation in der Europäischen Gemeinschaft, die wiederum für ca. 12% des weltweiten Ausstoßes verantwortlich ist. Insofern fällt Deutschland eine Schrittmacherrolle sowohl in der Emissionsminderung als auch in der Nutzung der sich daraus ergebenden Marktchancen für Technologien und Produktlösungen zu. In Deutschland entfallen nach aktuellen Statistiken des Umweltbundesamtes ca. 50% der klimarelevanten Emissionen aus Energieerzeugungs- und Prozessindustrieanlagen, die größtenteils dem Handel mit Emissionszertifikaten unterliegen. Die andere Hälfte tragen – kostenmäßig derzeit sehr unterschiedlich belastet – Industrie, Gewerbe, Verkehr (20%), Haushalte (10%) und Landwirtschaft (10%) bei. I Bedeutung und Budgetausstattung des Green Deal (u.a. Frage 28, 32) Der EU Green Deal ist vor allem ein strategisches Dokument. Es zeigt, welche legislativen Änderungen die Europäische Kommission vornehmen möchte. Gleichzeitig beinhaltet er ehrgeizige Ziele, die signifikante Veränderungen benötigen. Dies ist z.B. bei der „renovation wave“ im Gebäudesektor der Fall - der „Renovierungswelle“, um Energie und CO2 Emissionen zu verringern oder bei der Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien. (Coronabedingte) Verzögerungen sind für den Erfolg des Green Deals von großer Bedeutung. Ganz ohne Corona wurden die ambitionierten Pläne der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nun im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik angegriffen. Besonders kritisch ist die Vorgabe des EU-Parlaments, 60 Prozent der Mittel in der Ersten Säule für die pauschalen Hektarprämien zu reservieren. Dies behindert Mitgliedstaaten, die die Erste Säule nutzen wollen, um Umweltleistungen der Landwirte zu honorieren. Im Gegenzug hat der Rat zwar einen Mindestanteil von 20 Prozent für die Umweltmaßnahmen in der Ersten Säule festgeschrieben, dies aber mit einer langen Übergangsphase. Hier werden die Vorschläge der EU-Kommission ignoriert. Die Ziele im Green Deal mit der Farm-to-Fork und der Biodiversitätsstrategie bis 2030 den Ökolandbau der EU-Mitgliedsstaaten auf 25 Prozent auszuweiten, den Pestizid- und Antibiotikaeinsatz zu halbieren, den Düngeeinsatz stark zu regulieren und die Biodiversität zu steigern, sind mit nur 20 Prozent Eco-Schemes nicht zu erreichen. Die für den Green Deal bisher vorgesehenen EU-Haushaltsmittel mögen für Deutschland zunächst ausreichend sein, um Klimaschutz und Transformation der Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Für Länder aus Süd- und Osteuropa wohl kaum. Agora Energiewende kritisiert die aktuelle Finanzplanung der EU und fordert einerseits, das Budget massiv anzuheben und andererseits, die nachhaltige Lenkung der Klimaschutz-Maßnahmen sicherzustellen. Ein beschleunigter Klimaschutz im Jahrzehnt 2020-2030 erfordere mehr Geld für klimabedingte Investitionen in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Energie und Industrie – sonst tue sich eine Investitionslücke auf. Die Annahmen der Studie reichen dabei von der pessimistischen Annahmen, das nur 3 Prozent der berechneten klimabedingten Investitionslücke geschlossen werden könnten - bis zu einem Drittel unter den optimistischsten Annahmen. Daraus ergibt sich ein sehr hohes politisches Risiko für die EU-Klimapolitik und den Erfolg des Green Deal (https://www.agora-energiewende.de/en/publications/recovering-better/). 80 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen würden lediglich drei Prozent des Investitionsbedarfs von insgesamt 2,4 Billionen Euro entsprechen. Diese Summe wäre notwendig, um den Ausbau des europäischen Bahnstreckennetzes, die energetische Gebäudesanierung, den europaweiten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos und die Umstellung europäischer Unternehmen zur Klimaneutralität zu finanzieren. Der europäische Dachverband von UnternehmensGrün, Ecopreneur.eu unterstützt EU-Vizepräsident Timmermans in der Forderung, das Budget für Innovationen, die schneller dafür sorgen, dass Europa die Klimaziele erreicht, deutlich zu erhöhen. Die Reduzierung des Budgets für Forschung (Horizon) wird kritisch gesehen. Wir brauchen mehr Forschung zum Thema, nicht weniger. Ecopreneur.eu schlägt vor, dass Wirtschaftsfördermittel künftig mit Transformationszusagen verbunden werden. Gleichzeitig sollen KMU einen fairen Anteil der Förderung bekommen, verglichen mit Großkonzernen. Die Europäische Kommission sollte die Pläne der Mitgliedsstaaten kritisch begleiten. Dass die Haushaltsmittel durch die Ausgabe von Green und Social Bonds (entweder über die nationalen Regierungen oder sogar über die EU als Gesamtschuldner) über die nächsten zehn Jahre 1 Billion Euro von institutionellen Anlegern mobilisieren können, ist dabei durchaus realistisch. Denn immer mehr Anleger wollen bewusst solche Green und Social Bonds kaufen, nehmen dafür auch geringere Renditen in Kauf, um Projekte des Green Deal zu fördern und zu unterstützen. II Dekarbonisierung mit marktwirtschaftlichen Instrumenten (u.a. Frage 8) „Lass das mal den Markt regeln“, eine häufige Forderung der klassischen Industrieverbände. Dabei wird nur gern vergessen, dass wir derzeit keinen fairen Markt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit haben. Damit marktwirtschaftliche Instrumente greifen können, brauchen wir z.B. wahre CO2-Preise. Gemeinsam mit dem CO2-Abgabe e.V. sehen wir die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des EU-ETS als notwendig an (https://co2abgabe.de/wp-content/uploads/2020/06/20200617_Positionspapier-EU-Ratspraesidentschaft-Emissionshandel.pdf). Die Bereiche Wärme und Verkehr sollten kurzfristig mit einer CO2-basierten Reform der Energiebesteuerungsrichtlinie bepreist werden, wie es auch der BDI fordert. CO2-basierte Energiesteuern sind bereits in 12 der 27 EU-Mitgliedsstaaten eingeführt (vgl. Germanwatch 2019). CO2-Preise liefern also die ökonomische Grundlage, sie sind aber nicht das alleinige Instrument, um die Klimaziele zu erreichen. Die Mitgliedsunternehmen von UnternehmensGrün zeigen schon heute, dass klimaschonendes Wirtschaften möglich ist und fordern auch im Bereich Ordnungsrecht und Gesetzgebung klare Leitplanken, damit bei der Dekarbonisierung wirklich alle mitmachen. CO2-Preise sind als marktwirtschaftliches Instrument darauf ausgerichtet, die kosteneffizientesten Technologien zuerst zu fördern. Die Vermeidung bei der fossilen Energieerzeugung wird immer günstiger sein als im Verkehrs- oder Wärmesektor oder in der Industrie. Bei einheitlichen CO2-Preisen heißt das dann auch, dass diese Maßnahmen zuerst durchgeführt werden. Maßnahmen wie Wasserstoff, Brennstoffzelle oder e-fuels sind teurer und bräuchten höhere CO2-Preise. III Chancen für die Wirtschaft (u.a. Frage 2, 10, 13, 30, 32, 34, 36, 37, 39, 43) In der Einleitung wurde bereits beschrieben, worin die klimaschutzpolitische Verantwortung von Deutschland liegt. Der Verweis auf andere große Länder und Regionen (z. B. China) wird oftmals genutzt, um davon abzulenken. Dabei haben sich gerade die drei größten Volkswirtschaften in Ostasien verpflichtet, den Nettoausstoß an Kohlendioxid auf Null zu reduzieren. Auch Südkoreas Präsident Moon Jae-in kündigte an, dass sein Land klimaneutral werden wolle (28.10.2020): „Wir werden aktiv zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auf den Klimawandel reagieren und uns in Richtung des Ziels bewegen, bis 2050 Carbon-neutral zu werden“, sagte Moon in Seoul. Südkorea werde die Kohlekraft durch erneuerbare Energien ersetzen und einen neuen Markt, Industrie und Arbeitsplätze schaffen. Zuvor hatten Japan (bis 2050) und China (bis 2060) Klimaneutralität angekündigt (https://www.faz.net/aktuell/suedkorea-folgt-china-und-japan-zur-klimaneutralitaet-17023534.html). Wir wissen: Ein Klimaziel für 2030 von minus 55 Prozent wird – in Verbindung mit ambitionierten Maßnahmen im Green Deal - den Umbau der Wirtschaft forcieren. Auch der Ausstieg aus der Kohle käme schneller als im Jahr 2038, auf das sich die Kohlekommission verständigt hatte. Das Ende des Verbrennungsmotors kann mit strengeren Vorgaben für die Autoemissionen beschleunigt werden. Alternative Antriebe würden stärker, grüner Wasserstoff attraktiver. Für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien streiten neuerdings auch die Chemie- und Stahlindustrie. Denn nur mit grünem Wasserstoff wird auch diese Industrie grün. Doch der Solar- und Windenergie wurde unnötige Fesseln angelegt, in Form von Deckeln, bürokratischen Hürden und einem Auktionssystem, dass zum Chaos im Markt geführt hat. Der BEE zeigt in seinem aktuellen Gutachten, dass bei der Windenergie mindestens 4700 Megawatt Zubau Wind onshore pro Jahr nötig sind. Das entspricht bei der heutigen Anlagentechnik etwa 900 Windrädern. Wir als Branchenverband des ökologischen Mittelstandes unterstützen das. Auch BMW braucht erneuerbare Energie und kommt alleine mit der Kraft der Sonne nicht aus.  In Leipzig, wo BMW den i3 herstellt, wurden extra vier neue Windräder gebaut, um das Werk mit Ökostrom zu versorgen. In Brandenburg freuen sich neuerdings nicht nur neu ansiedelnde Firmen wie Tesla über das Angebot an Erneuerbaren, sondern auch alteingesessene Chemiekonzerne wie BASF. Selbst energieintensive Unternehmen in NRW haben sich inzwischen zusammengetan, um einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren zu fordern. Teil der Lösung sein statt Teil des Problems Nachhaltigkeit ist Erfolgsfaktor. Das zeigt die Solarenergie weltweit, das zeigt die Elektromobilität und das wird auch beim Wasserstoff zu sehen sein. Den Stellenwert, den Wasserstoff eingenommen hat, hätte vor einigen Jahren noch keiner vorhergesagt. Jetzt entsteht hier ein Markt, entstehen Chancen durch Innovation. 7 Milliarden Euro stellte die Bundesregierung für die "nationale Wasserstoffstrategie" bereit, plus zwei Milliarden Euro für Kooperationen, um Wasserstoff zu importieren. Die Wasserstoff-Strategie ist aufgesetzt und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fordert für künftige Entscheidungen, dass Klimaschutz "vor die Klammer" gehöre. Das gilt auch für die Stahl- und Zementindustrie in Bayern. Es gibt rund 4.000 Beschäftigte in den zwei Stahlwerken und sechs Zementwerken. Aufgrund der hohen Transportkosten steht der Sektor aber höchstens mit europäischen Nachbarländern wie Tschechien oder Österreich im Wettbewerb. Für diese gilt der EU Green Deal genauso, daher hätten sie die gleichen CO2-Kosten. Die Werke in Bayern haben durch moderne Technik dabei durchaus einen Wettbewerbsvorteil. Wenn es um CO2-Reduktion geht, hat der Wasserstoff als Technologie seine Grenzen in der Stahl- aber vor allem Zementindustrie. Hier werden also Kosten für CO2 auf den Preis aufgeschlagen werden - Zement und Stahl wird teurer. Da der Markt kaum Wettbewerb in der Zement-Branche kennt (siehe Kartellermittlungsverfahren), werden höhere Kosten Innovationen vorantreiben, die Zement einsparen. Also auch hier wieder Chancen durch Innovationsanreize. Audi und BMW produzieren heute schon überall auf der Welt, BMW hat sein größtes Werk in den USA, Audi ist ebenfalls in Amerika und in China vertreten – wie andere deutsche Autohersteller ja auch. Transportkosten für Autos sind heute so hoch, dass sie vorteilhafter in den Ländern selbst produziert werden. Der Umbau der Wirtschaft im Sinne des Green Deal wird einen Investitionsschub auslösen. Mit einem Grenzausgleich wird es keine nennenswerte Abwanderung von großen Industrien geben. Die hohen Investitionen werden beispielsweise gerade bei qualifizierten Kräften (z.B. Anlagenbauer, Prozessingenieure, IT-Spezialisten) zu einer höheren Nachfrage führen. IV Wettbewerbsfähigkeit durch Grenzausgleich schützen (u.a. Frage 35, 48) Die Europäische Union (EU) will im Zuge der Umsetzung des Green Deal und solange es noch keinen einheitlichen Welt-Preis für CO2 gibt „ein CO2-Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren, um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu mindern“. Die EU ist heute mit rund 700 Millionen Tonnen CO2 weltweit der größte Nettoimporteur von CO2-Emissionen durch die Herstellung von Waren und Dienstleistungen in Drittstaaten (vgl. Global Carbon Project 2019, Felbermayr & Peterson 2020). Im Sinne der Verursachergerechtigkeit sind diese Emissionen mit den gleichen Klimaschadenskosten zu belasten wie in der EU auch und müssen perspektivisch vollständig mitberücksichtigt werden. Zudem sind die Klimaziele von Paris und des Green Deals nur zu erreichen, wenn auch die Industrie klimaneutral wird, ohne abzuwandern (Carbon Leakage). Wir begrüßen, dass die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen durch ein Grenzausgleichsystem schützen will. UnternehmensGrün forderte dies bereits 2019 im Positionspapier zur CO2-Bepreisung: Da auch Emissionen mit Importen von Gütern importiert werden – und um eine Abwanderung von emissionsträchtigen Industrien ins CO2-Abgabe-freie Ausland zu verhindern – ist ein „Grenzregime“ erforderlich. Damit würden auch Ausnahmen für energie-/emissionsintensive Industrien (Aluminium, Zement, Stahl) entfallen: Auf Importe würde nach – zunächst relativ undifferenzierten – Typentabellen CO2-Abgaben fällig, für Exporte würde die gezahlte Abgabe rückerstattet oder gar nicht erst erhoben und damit ein Wettbewerbsnachteil vermieden. Der Aufwand für diese typisierten Angaben ist einigermaßen überschaubar und in der Chemieindustrie von einigen Verbänden bereits jahrelang erprobt („Environmental Product Declarations“) und in das EU-Ausland erfolgreich „exportiert“ worden. Ein Grenzausgleich kann als Steuer, Abgabe, Zoll oder Zertifikatehandel ausgestaltet werden. Der CO2 Abgabe e.V. präferiert eine Endproduktabgabe (oder Konsum- oder Klimaabgabe, DIW) beginnend auf Grundstoffe wie Stahl, Zement und Chemie. Später ausgeweitet auf weitere Produktgruppen und mittelfristig die Abbildung aller THG-Emissionen (Scope 3) über die gesamte Liefer- und Wertschöpfungsketten. SAP und andere arbeiten daran. Für die Produktgruppen werden Benchmarks definiert. Der Grenzausgleich sollte ergänzt werden durch Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference), die Unternehmen finanziell dabei unterstützen, Dekarbonisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Ziel muss es sein, von einem System der Ausnahmen und Kompensationen zu einem System von Anreiz und finanzieller Unterstützung zu kommen (vgl. CO2-Abgabe e.V. Grenzausgleich: Von Ausnahmen zu verursacher- und klimagerechten Produktpreisen, 10/2020). V Kraft des Finanzmarktes für die Transformation nutzen (u.a. Frage 3, 21, 22, 25) Wenn Investmententscheidungen zunehmend von Nachhaltigkeitskriterien und längerfristigen Investmentzielen bestimmt werden, eröffnet auch das viele Chancen für die europäische Wirtschaft und für die europäische Finanzbranche. Die benötigen Summen für den Umbau der europäischen Wirtschaft können nicht alleine von der EU oder den Mitgliedsstaaten aufgebracht werden. Die EU geht nur für die Umsetzung der EU-Klimaziele von einem jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe 180 Mrd. Euro aus. Dazu müssen Finanzströme umgeleitet werden: Raus aus nicht nachhaltigen-Wirtschaftszweigen und hin zu resilienten, ressourcenschonenden Produktionsweisen. So wird die notwendige sozial-ökologische Transformation durch den Finanzmarkt unterstützt. Große private Geldmengen (von institutionellen Anlegern wie Versicherungen, Pensionskassen oder Stiftungen) werden für die Umsetzung der SDGs und der Pariser Klimaziele bereitgestellt. Durch das gemeinsame Voranschreiten von nachhaltiger Realwirtschaft und nachhaltiger Finanzwirtschaft hat die EU die Chance, Standards zu setzen als Beispiel für andere Wirtschafts- und Finanzräume. Die aktuelle Taxonomie ist komplex und detailliert, das sehen auch Expertinnen wie Silke Stremlau, Vorständin der Hannoverschen Kassen und Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung so. Für die praktische Anwendung müssen die Vorgaben heruntergebrochen und handhabbar gemacht werden - Ansätze zur Bewertung von Unternehmen in Anlehnung an die Taxonomie liegen bereits von ersten Ratingagenturen vor (z.B. VigeoEiris). Die EU könnte hier den Standard setzen und auch soziale und Governance-Aspekte ergänzen. Hier liegen bereits Ansätze vor: ILO Kernarbeitsnormen, OECD Guidelines für multinationale Unternehmen und nationale Corporate Governance Kodizes. Da Nachhaltigkeit mehr ist als Umwelt und Klima, ist eine Erweiterung der Taxonomie um Soziales und Governance dringend notwendig. Dass mittelständische Unternehmen, die die Transparenz-Anforderungen nicht schnell genug erfüllen können, vom Kapitalmarkt abgeschnitten werden könnten, ist ein klassisches Schreckgespenst der Deregulierungsverfechter. Es ist eher zu erwarten, dass auch in den USA und China mehr und mehr Sustainable Finance greifen wird, da es auch ökonomisch Sinn macht (Risikoabschätzung). Im Zuge der Umsetzung des Green Deal wird dies eine enorme Sogwirkung für Unternehmen und die Finanzbranche entfalten. VI Kleine und mittelständische Unternehmen im Fokus (u.a. Frage 11, 24, 40) UnternehmensGrün steht traditionell für die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen ein. Eine (Forschungs)Förderung für klima- und umweltfreundliche Lösungen und soziale Innovationen im Rahmen des Green Deal ist unbedingt notwendig. Aber die Programme müssen  auch von KMU nutzbar sein. Europäische Programme wie Horizon sind für kleinere Unternehmen, die keine eigene Abteilung für Forschungsförderanträge haben, oftmals zu komplex in den Anforderungen und Prozessen. Wenn die Spitzenforschung gleichberechtigt neben Konzernen auch von KMU erreichbar und nutzbar sein soll, braucht es entsprechende Prozesse/ Instrumente. Gegebenenfalls könnten zusätzlich zur steuerlichen Förderung von Forschungskosten die Großforschungs­einrichtungen und Universitäten zu einer “KMU-Quote” verpflichtet werden. Dadurch wird beim Forschungs­angebot ein Anreiz für die Erbringer geschaffen, an KMU heranzutreten, um Komplementär­budgets zu erschließen und nicht auf diese „passiv“ zu warten. UnternehmensGrün bzw. sein europäische Dachverband Ecopreneur.eu fordern immer wieder eine nachhaltige Beschaffung. Hier liegt ein großer Hebel. Mit Blick auf den Mittelstand muss „green public procurement“ aber auch sicherstellen, dass die (Einstiegs-)Hürden für KMU und auch Start-ups nicht zu hoch sind. Oftmals wird bei öffentlichen Ausschreibungen verlangt, dass bereits langjährige Erfahrung nachgewiesen werden muss oder Jahresumsätze gefordert werden, die noch große Unternehmen nachweisen können. Der Staat mit seinen Gebietskörperschaften muss künftig Nachhaltigkeitsaspekte bei seiner Vergabepolitik in den Vordergrund stellen. Die Berück­sichtigung der sog. “vergabefremden Aspekte” scheitert in der Realität an mangelnder Qualifikation und Motivation der Vergabestellen. Hier sind verbindliche Schulungsprogramme und Vergabequoten, auch für Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen, die sich an den Klimaschutzzielen orientieren, denkbar. Das internationale/europäische Kartellrecht ist zu stärken, um KMU faire Chancen gegen weltweit tätige Konzerne einzuräumen. UnternehmensGrün fordert u.a. die Regeln zum Stopp von Fusionen zu verschärfen, künftig Marktmacht und Firmenstrukturen transparenter zu machen und Konzern­macht weltweit einzugrenzen. VII Kreislaufwirtschaft im Green Deal (u.a. Frage 41) Wir begrüßen die ehrgeizigen Ziele des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Allerdings sind die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend. Die Kreislaufwirtschaft könnte ein erheblich größeres Potenzial beim Umbau der Wirtschaft hin zu emissionsfreien Prozessen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen entwickeln. Um KMU und Start-ups bei der Entwicklung und Umsetzung kohlenstoffarmer Kreislaufmodelle zu unterstützen, sollten in allen Regionen der EU Kompetenzzentren für Kreislaufwirtschaft etabliert werden. Durch sie könnte die Zusammenarbeit und Interessenvertretung im Bereich Kreislaufwirtschaft gefördert, Aus- und Weiterbildung sowie umfassende thematische Informationen angeboten werden. Gleichzeitig könnten Unternehmen bei Fragen rund um die Kreislaufwirtschaft unterstützt werden. Durch die Einrichtung von Hubs in verschiedenen Regionen wird zudem die Zusammenarbeit auf EU-Ebene gestärkt. Im Themenfeld „ökonomische Anreize“ fordert unser europäischer Dachverband Ecopreneur.eu harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit Eco-Fee-Modulierung der Gebühren in allen abfallintensiven Sektoren und die Umsetzung einer umweltfreundlichen und zirkulären Beschaffungspolitik, die immer auch einen Zugang für KMU sicherstellt (siehe Kapitel VI). Um keine gegenläufigen Effekte zu erzielen, ist es außerdem notwendig, klimaschädliche Subventionen abzuschaffen. EU-Subventionen für Recycling sollte es nur noch auf Prozesse mit positivem CO2-Nettogehalt geben. Weitere Forderungen sind die Unterstützung der Einführung einer obligatorischen gate-to-gate Life Cycle Analysis (LCA) für alle Unternehmen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title="Stellungnahme als PDF" color="success" link="url:https%3A%2F%2Fwww.unternehmensgruen.org%2Fwp-content%2Fuploads%2F2014%2F04%2FStellungnahme_GreenDeal_AnhoerungBay…|target:_blank"][/vc_column][/vc_row]