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Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMU zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Klimaschutz Klimaschutz im Unternehmen Nachhaltige Wirtschaftspolitik
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Der vorliegende Gesetzesentwurf dient dazu, den historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18; 1 BvR 78/20; 1 BvR 96/20; 1 BvR 288/20) zum Klimaschutzgesetz umzusetzen. Der Gesetzgeber wurde darin verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Darüber hinaus wurde mit Blick auf die Minderungsziele bis zum Jahr 2030 darauf hingewiesen, dass aufgrund fehlender derzeitiger Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ab 2030 Maßnahmen vonnöten sein würden, die die Freiheitsrechte der dann lebenden Menschen drastisch beschneiden würden. Der vorliegende Entwurf sieht neue nationale Klimaschutzziele vor. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 65 Prozent der Treibhausgasemissionen reduziert werden. Bis zum Jahr 2040 mindestens 88 Prozent. Ab dem Jahr 2045 sollen die Treibhausgasemissionen so weit zu gemindert werden, dass eine Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Entsprechend des neuen Reduktionziels bis zum Jahr 2030 werden die Jahresemissionsmengen der Sektoren nach § 4 Absatz 1 neu geregelt. Darüber hinaus werden, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, für die Jahre 2031 bis 2040 sektorübergreifende jährliche Minderungsziele festgelegt. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. begrüßt grundsätzlich die Verschärfung der nationalen Klimaschutzziele und die Fortschreibung der Minderungsziele ab dem Jahr 2031. Zugleich sind aus Sicht des Verbandes die Ziele und Maßnahmen nach wie vor nicht ambitioniert genug. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. sieht vor allem bei den folgenden Punkten Verbesserungsbedarf: Fehlendes CO2-Gesamtbudget Auch im vorliegenden Gesetzesentwurf wird nicht deutlich, von welchem CO2-Gesamtbudget die Bundesregierung für Deutschland ausgeht. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. fordert die Bundesregierung auf, Transparenz zu schaffen und zu veröffentlichen, welches CO2-Budget sie für Deutschland kalkuliert. Nur auf dieser Basis lassen sich die beabsichtigten Maßnahmen der Bundesregierung abschließend bewerten.  1,5 Grad kompatiblen Pfad schaffen Deutschland hat sich mit dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015 verpflichtet, die Klimaerwärmung "deutlich unter zwei Grad" zu halten und Anstrengungen in Richtung 1,5 Grad zu unternehmen. Auch mit dem vorliegenden Entwurf wird kein 1,5 Grad kompatibler Pfad hergestellt. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft fordert die Bundesregierung auf, Klimaschutzziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu formulieren, die den Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens entsprechen. Fehlende sektorspezifische Jahresemissionsmengen ab dem Jahr 2031 Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden für die Jahre 2020 bis 2030 die Jahresemissionsmengen der Sektoren nach § 4 Absatz 1 aufgeführt. Ab dem Jahr 2031 sind lediglich sektorenunabhängig jährliche Minderungsziele bis zum Jahr 2040 festgelegt. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft fordert die Bundesregierung auf, die Jahresemissionsmengen der Sektoren nach § 4 Absatz 1 auch ab dem Jahr 2031 – äquivalent zu den Jahren 2020 bis 2030 – darzulegen. Jetzt massiv erneuerbare Energien ausbauen Die zusätzliche Minderung von 38 Prozent für die Energiewirtschaft bringt einen schnelleren Kohleausstieg mit sich. Das bedeutet aber auch, dass der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 75 bis 80 Prozent angehoben werden muss. Dafür müssen ab sofort die bestehenden Restriktionen abgeschafft werden, wenn die Bundesregierung konsistent handeln möchte. Klimaschutz ins Grundgesetz Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. weist darauf hin, dass Klimaschutz und das 1,5 Grad-Ziel Verfassungsrang haben und entsprechend ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Klimaschutz ist die primäre Pflicht des Staates, einschließlich CO2 senkender Maßnahmen, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Förderung der Nachhaltigkeit in allen wirtschaftlichen Sektoren auch im Rahmen internationaler Vereinbarungen. Abschließend kritisiert der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. die kurze Frist von 17 Stunden für die Einreichung von Stellungnahmen. Bei diesem zentralen Thema sollte den Verbänden deutlich mehr als 24 Stunden Zeit eingeräumt werden, sich zu einem solch relevanten Gesetzesentwurf zu äußern.   Kontakt: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin reuter[at]bnw-bundesverband.de Fon: +49 178 448 19 91[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title="Stellungnahme als PDF" color="success" link="url:https%3A%2F%2Fwww.bnw-bundesverband.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F05%2FStellungnahme_Bundesverband-Nachhalti…|target:_blank"][/vc_column][/vc_row]