Direkt zum Inhalt
News

Verpackungsgesetz: Verschoben statt verändert

Berlin, der 11.02.2026: Anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz kritisiert der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft die fehlende Weiterentwicklung des bisherigen Paragraph 21. Ohne Anreize für kreislauffähige Verpackungen bleiben Abfallvermeidungs- und Recyclingziele nicht erreichbar. 

Presse Klimaschutz Kreislaufwirtschaft
Blaue Flaschendeckel auf einem Haufen

„Die EU-Verpackungsverordnung macht Anpassungen am deutschen Verpackungsgesetz notwendig. Spätestens jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen, den bisherigen Paragraph 21 endlich zu reformieren. Seit über acht Jahren wartet die Branche auf die ökologische Ausgestaltung der Lizenzentgelte. Diese könnte nicht nur den Markt für Rezyklate stabilisieren, sondern auch Innovationen in nachhaltigere Verpackungen auslösen und Abfall reduzieren. Mit dem vorliegenden Kabinettsbeschluss kann man sagen: das Warten hat sich nicht gelohnt. Dieser Gesetzesentwurf setzt keine Anreize für kreislauffähige Verpackungen“ so Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW). 

Die Überarbeitung der bisherigen Verpackungsgesetzes wird durch die europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) nötig. Der Kabinettsbeschluss sieht vor das bisherige Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz zu ersetzen. Somit sollen Widersprüche zwischen nationalem und europäischen Recht vermieden werden. Das Gesetz soll in den kommenden Jahren durch weitere Detailregelungen ergänzt werden. 

Paragraph 21 bleibt unverändert

Paragraph 21 aus dem bisherigen Verpackungsgesetz regelt die ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte und sieht vor, die Recyclingfähigkeit und die Verwendung von Rezyklaten und nachwachsenden Rohstoffen zu fördern. Die dazu notwendige Reform der Lizenzentgelte ist allerdings ausgeblieben. Unternehmen warten seit Jahren auf die Reform und sind bereits in Vorleistung gegangen. Diese Leistung wird nicht belohnt, sondern von der Bundesregierung abgestraft. Der jetzige Kabinettbeschluss sieht keine Änderungen des bisherigen Paragraph 21 vor, sondern verschiebt ihn lediglich im Gesetzestext an eine andere Stelle.

„Werner&Mertz ist der Auffassung, dass der Kabinettsbeschluss zum Verpackungsgesetz außerordentlich enttäuschend ist. Sowohl das BMUKN als auch das BMWE hätten die Chance gehabt, die hochwertige Kreislaufwirtschaft von Plastikabfall zu fördern, und damit Investitionen und Innovationen in eine Zukunftsbranche anzustoßen. Zudem hätten gezielte Anreize einen Ausgleich gegenüber subventionierter Neuware und „Rezyklat“-Importen setzen können. Der Verweis auf die PPWR ist ärgerlich, weil die maßgeblichen Regelungen erst 2030 Inkrafttreten und die einheimische Recyclingwirtschaft jetzt ums Überleben kämpft. Damit geht ein weiterer Baustein einer resilienten Rohstoffversorgung verloren“ so Timothy Glaz, Sprecher der BNW-Fachgruppe Kreislaufwirtschaft und Leiter Corporate Affairs bei Werner&Mertz. 

Fehlende Vorbereitung auf EU-Rezyklateinsatzquoten

Die Anreizfunktion über Lizenzentgelte ist unter den Akteuren im Verpackungsbereich unumstritten. Andere EU-Länder haben bereits Systeme eingeführt, die zirkuläre Verpackungen stärken und den Einsatz von Rezyklaten belohnen. Auch die EU drängt ihre Mitgliedsstaaten hier aktiv zu werden und sieht ab 2030 unter anderem über die Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD) und die EU-Verpackungsverordnung Rezyklateinsatzquoten vor. 

Durch die fehlende Reform des bisherigen Paragraph 21 fehlt Deutschland die Grundlage, um diese Einsatzquoten zu erreichen – zumal die europäische und nationale Recyclingbranche seit mehreren Jahren massiv unter Druck steht. Recyclingkapazitäten verschwinden vom Markt. Eine Reform der Lizenzentgelte ist längst überfällig und ist auch laut der EU-Verpackungsverordnung gefordert. Ein entsprechendes Konzept hat das Umweltministerium bereits 2024 vorgelegt. 

Nachbesserungsbedarf: Bundestag und Bundesrat müssen ökomodulierte Lizenzentgelte einführen

“Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich braucht mehr als den heutigen Kabinettsbeschluss. Wer umweltfreundliche Verpackungen nutzt, darf nicht länger mit Mehrkosten bestraft werden. Bundestag und Bundesrat müssen nachbessern und ökomodulierte Lizenzentgelte für Verpackungen einführen. Wenn wir kreislauffähige Verpackungen wollen, muss sich der Markt bewegen - und die Politik den Rahmen setzen“ so Prof. Dr. Katharina Reuter abschließend.

Die Pressemitteilung als PDF