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Zur nachhaltigen Verminderung der Langzeitarbeitslosigkeit: UnternehmensGrün schlägt Lohnkostenzuschuss und Mobilisierungshilfen vor!

Presse
[vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0"]Pressemitteilung Berlin, 07.05.2018, UnternehmensGrün, der Bundesverband der grünen Wirtschaft, schlägt vor, Arbeitsgeber_innen, die Langzeitarbeitslose auf Dauer einstellen, einen Lohnkostenzuschuss von 5 € je Arbeitsstunde für ein Jahr zu zahlen. Hat sich der ehemals Langzeitarbeitslose bewährt, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit produktiv weiterbeschäftigt. Um Missbräuche und Ineffizienzen in der Betreuung zu vermeiden, sollten nur Betriebe bezuschusst werden, die weniger als 25% ihrer Belegschaft hierdurch aufstocken. Den SPD-Vorschlag eines „solidarischen Grundeinkommens“, wonach Langzeitarbeitslose in Deutschland das Recht auf eine gemeinnützige oder steuerfinanzierte Beschäftigung zum Mindestlohn erhalten sollen, lehnt der Wirtschaftsverband klar ab! UnternehmensGrün hatte bereits vor 15 Jahren mit mehreren konstruktiven Beiträgen die Reformen des Arbeitsmarktes durch das Kabinett von Bundeskanzler Schröder unterstützt. Die Früchte der verbesserten Organisation und Arbeitsvermittlung der Bundesagentur und Sozialverwaltung, des Ansatzes „Fordern und Fördern“ und die dadurch auch gestützte gute Wirtschaftsentwicklung haben einen bemerkenswert positiven Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland geleistet. Der in vielen Regionen herrschende Arbeitskräftemangel lenkt nunmehr den Fokus stärker auf die etwa 800.000 Langzeitarbeitslosen und ihre Chancen. Menschen, die im Durchschnitt fast 2 Jahre oder länger ohne regelmäßige Arbeit sind, benötigen umfangreiche Hilfen, sich wieder regelmäßig in einer Arbeitsumgebung zurecht zu finden. Bereits vor vielen Jahren haben sich dabei „1-Euro-Jobs“ oder „ABM-Maßnahmen“ als untaugliches wenn auch gut gemeintes Mittel erwiesen. Offenbar hat die SPD hieraus nicht viel gelernt, sondern will dies mit ihren Vorschlägen wieder aufwärmen. ABM-Maßnahmen haben in der Vergangenheit Langzeitarbeitslose und Betreuer wegen der „sinn-armen“ Tätigkeiten selten animiert oder waren bei produktiven Einsätzen unwillkommene Konkurrenz für kommerziell wirtschaftende Dienstleister oder Handwerker in den Kommunen. In „Boom-Regionen“ in welchen hoher Arbeitskräftemangel herrscht, sollte zusätzlich die Mobilität des Langzeitarbeitslosen beispielsweise durch befristete Mietzuschüsse gefördert werden. Anders wird ein Langzeitarbeitsloser aus Ostdeutschland auch nicht mit Lohnzuschüssen nach München, Stuttgart oder Hamburg zu „locken“ sein. Schließlich müssen die Regelungen für „Hinzu-Verdienste“ für Langzeitarbeitslose so gestaltet werden, dass nicht erhebliche Lohneinnahmen eines Arbeitswilligen mit Hartz-4-Leistungen derart verrechnet werden, dass eine Arbeitsaufnahme für ihn objektiv unwirtschaftlich bleibt. „Arbeit muss sich nicht nur für die Gesellschaft, sondern besonders für den Langzeitarbeitslosen lohnen“, meinen die beiden Vorstände von UnternehmensGrün, Klaus Stähle und Jan-Karsten Meier abschließend, „Die SPD-Vorschläge verfehlen dieses Ziel!“

Gez. für den Vorstand von UnternehmensGrün, Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jan-Karsten Meier, Inhaber einer Unternehmensberatung in Essen

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