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Corona: Zweite Antragsphase für Überbrückungshilfen für den Mittelstand gestartet

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Für die Monate September bis Dezember 2020 besteht ab sofort die Möglichkeit Überbrückungshilfen zu beantragen. Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige können die Überbrückungshilfen beantragen, sobald ihre Umsätze:
- im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum um mind. 30 %
- in 2 zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten um mind. 50 %