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Corona: Zweite Antragsphase für Überbrückungshilfen für den Mittelstand gestartet

Mitgliedsunternehmen Nachhaltige Wirtschaftspolitik
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Für die Monate September bis Dezember 2020 besteht ab sofort die Möglichkeit Überbrückungshilfen zu beantragen. Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige können die Überbrückungshilfen beantragen, sobald ihre Umsätze:
  • im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum um mind. 30 %
Oder
  • in 2 zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten um mind. 50 %
eingebrochen sind. Anträge müssen bis zum 31.12.2020 eingegangen sein. UnternehmensGrün-Mitgliedsunternehmen Steuerberatungsgesellschaft Mörtl & Wende hat ein Dokument mit den wichtigsten Informationen für Unternehmen zusammengestellt. Offizielle Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums hier.   Die Mörtl & Wende Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde 1981 gegründet, seit 2008 ist Prisca Wende Geschäftsführerin (seit 2018 als alleinige Gesellschafterin). Die Gesellschaft hat sich auf ökologisch orientierte Betriebe spezialisiert.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title="Übersicht Überbrückungshilfen" color="green" link="url:https%3A%2F%2Fwww.unternehmensgruen.org%2Fwp-content%2Fuploads%2F2014%2F04%2F151914-Merkblatt-Corona-Ueberbruecku…|target:_blank"][/vc_column][/vc_row]