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EEG und Netzpaket: Weniger Wettbewerb, mehr Marktmacht

Berlin, 24. September 2026: Der Bundestag berät in der ersten Lesung über das EEG und Netzpaket. Beide Vorhaben verschieben die Eigentumsverhältnisse auf dem bisherigen Strommarkt. Aus gesamtgesellschaftlicher Teilhabe wird ein regulierter Markt mit Wettbewerbsvorteilen für Netzbetreiber und große Projektierer – der sogar mehr kosten könnte. 

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Transformator vor Strommasten

Redispatchvorbehalt erhöht die Unsicherheit und den Preis

Mit Blick auf das Netzpaket schließt sich der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft der breiten Kritik aus der Erneuerbaren-Branche am Redispatchvorbehalt an. Weil die Ausweisung von Gebieten mit Abregelungen jeweils auf Basis der Abregelung aus dem Vorjahr erfolgt, können Projektierer schwerer bemessen, in welchen Gebieten sie auf bis zu 20 Prozent ihrer Jahreserzeugung keine Entschädigung bei Abregelung erhalten. 

Große Erzeuger von Erneuerbaren können diese Unsicherheit besser über ihr bundesweites Portfolio ausgleichen, während regionale Erzeuger wie Genossenschaften, Stadtwerke und mittelständische Betreiber das Risiko einpreisen müssen. Bei zukünftigen Ausschreibungen könnten so weniger Anbieter zum Zuge kommen. Weniger Wettbewerb am Strommarkt könnte die Kosten für die Energiewende allerdings steigen lassen – so die Monopolkommission, die einen effektiven Wettbewerb als das „beste Instrument“ zur Senkung der Energiekosten benennt. Auch eine Berechnung des Umweltbundesamtes warnte davor, dass ein Redispatchvorbehalt in Gebieten mit mehr als drei Prozent durchschnittlicher Abregelungsquote bis zu 40 Milliarden Mehrkosten hätte bedeuten können. Die Bertelsmann-Stiftung spricht in einer Studie davon, dass durch den Redispatchvorbehalt „ein deutlicher Rückgang an Investitionen zu befürchten“ sei sowie „ein erheblicher Beschäftigungsverlust in einem der zentralen Beschäftigungsbereiche der Energiewende“ drohe. 

Der BNW fordert, den Redispatchvorbehalt aus dem Gesetz zu streichen und stattdessen die Netzdienlichkeit von Anlagen über regional differenzierte Baukostenzuschüsse, eine systemdienlich am Netzverknüpfungspunkt bemessene Anschlussleistung und Einspeiseprofile sicherzustellen. Um den Ausbau der Erneuerbaren weiter zu fördern, sollte außerdem ein gesetzlicher Anspruch zur Überbauung von Netzanschlüssen verankert werden.

Stromlieferverträge und Flexibilität für den Mittelstand erleichtern

Um die Strompreise weiter zu senken, plant die Bundesregierung außerdem einen Teil der bisherigen Vergütungsmodelle des EEG durch CfDs zu ersetzen. Das kann sinnvoll sein – unter der Voraussetzung, dass weiter Investitionssicherheit geboten und die Marktintegration von Erneuerbaren angereizt wird. 

Mit Blick auf den Mittelstand muss jedoch weiterhin die Möglichkeit zum Abschluss von Starter-PPAs gegeben sein. Denn während Konzerne mit externem Rating die entsprechenden Bonitätsnachweise für langfristige Stromlieferverträge erbringen können, fehlen dem Mittelstand Zugänge zu CfDs. Gleichzeitig ist er auch von den Entlastungen der Bundesregierung bei der Stromsteuer und dem Industriestrompreis ausgeschlossen. 

„Dass die Bundesregierung mit dem EEG2027 eine Abschöpfung für geförderte Erneuerbaren-Anlagen bei hohen Strompreisen einführt, ist nicht nur europarechtlich geboten, sondern auch inhaltlich absolut nachvollziehbar. Der bisher sehr starre Umsetzungsentwurf erschwert jedoch den Abschluss von PPA und damit eine marktliche Ökostrombelieferung. Das ist nicht nur schlecht für Unternehmen, die grünen Strom direkt von Erneuerbaren-Anlagen beziehen wollen, sondern es erhöht auch die Haushaltskosten, wenn Wind- und Solarparks kaum noch außerhalb des Förderregimes vermarktet werden können. Im nun startenden parlamentarischen Prozess sollten die Abgeordneten daher über die Einführung eines Marktwertkorridors sowie verbesserte Wechselmöglichkeiten zwischen Förder- und Marktphasen nachdenken“, so Sophia Eltrop, BNW-Vorständin und Vorständin der naturstrom AG.

Direktvermarktung für Solaranlagen erst, wenn die Marktreife festgestellt ist

Eine weitere zentrale Neuerung der geplanten EEG-Novelle ist der Wegfall der Einspeisevergütung für Solaranlagen unter 100kWp. Bisher stellt die Einspeisevergütung für kleinere Anlagen Sicherheit für Bürger:innen und Mittelständler:innen bei der Finanzierung und Refinanzierung ihrer Investitionen sicher. Die Regierung will dieses Modell jetzt auf Direktvermarktung umstellen und plant in einer Übergangsphase die Einspeisevergütung schrittweise abzustellen. 

Der BNW teilt das Ziel der Bundesregierung, kleine Anlagen besser in den Markt zu integrieren. Allerdings ist der Markt für Kleinanlagenvermarktung nicht ausreichend ausgebaut. Dadurch wird die Pflicht zur Direktvermarktung zum Finanzierungsrisiko bei Anlagen unter 100kWp. 

Als Lösung schlägt der Verband eine Beweislastumkehr in § 85 Absatz 2 Nummer 2a EEG 2027 vor. Statt nur die Möglichkeit der Verlängerung der Übergangsphase festzuhalten, könnte hier vorgegeben werden, dass die Übergangsphase erst mit der Feststellung der allgemeinen Marktreife der Kleinanlagenvermarktung endet. 

Marktverhältnisse auf dem Strommarkt stehen vor einem Wandel

Die bisherige Energiewende zeichnet sich durch eine Vielfalt an Eigentümer:innen aus. Von der Balkonsolaranlage, über Dach-PV zu Bürgergenossenschaften mit Windrädern, Mittelständern mit Dach-PV auf den Werkshallen und großen Windparkprojektierern. Dieses gesamtgesellschaftliche Projekt könnte durch die Vorhaben der Regierung deutlich einseitiger ausfallen. Für kleine Marktteilnehmer nehmen die Risiken überproportional zu, während die Marktmacht der Netzbetreiber steigt. 

Sollten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nicht auf die breite Kritik aus der Erneuerbaren-Branche reagieren und das Gesetzesvorhaben anpassen, könnte aus einer Vielzahl an Regelungen eine gesamte Verschiebung am Strommarkt entstehen. Wenn kleine und mittlere Projektierer weniger zum Zuge kommen, sinkt der Wettbewerbsdruck und die Preise könnten steigen. Gleichzeitig verringert sich im Mittelstand die Möglichkeit Stromlieferverträge abzuschließen oder in Eigenversorgungsmodelle zu investieren und sich so gegen steigende Energiekosten abzusichern. Bürger:innen, die in heimisches Solar investieren wollen, werden zukünftig stärker auf die Nutzung von Speichern und E-Fahrzeugen angewiesen sein, um ihre Investitionen zu amortisieren. Damit steigt der Bedarf an Eigenkapital, wodurch Haushalte mit geringen Einkommen stärker von der Energiewende ausgeschlossen sein dürften. 

„Bisher war die Energiewende ein gesamtgesellschaftliches Projekt, mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung steht das auf dem Spiel. Mehr Eigentümervielfalt in der Energiewende schont den Bundeshaushalt, stärkt die Unabhängigkeit und macht den Standort krisenfest. Bundestag und Bundesrat müssen jetzt nachsteuern und sicherstellen, dass die Energiewende nicht nur in den Händen großer Projektierer und Netzbetreiber liegt“, so Joshua Kimmerle, Referent für Energie und Ernährungswirtschaft beim BNW. 

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