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Energieeffizienzgesetz: Too late, too little

Berlin, 24.06.2026: Das Kabinett plant das Energieeffizienzgesetz zu reformiert. Verbindliche nationale Energieeffizienzziele werden zu bloßen Mindeststandards herabgestuft. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft betont, dass Deutschland gut beraten ist, Energie und Abwärme effizient zu nutzen – ansonsten werden Einsparpotenziale in Milliardenhöhe und eine wichtige Antwort auf die Energiekrise verschenkt. 

Presse Energie

„Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zeigt einmal mehr, dass es Schwarz-Rot nicht gelingt, Klimaschutz und Wettbewerb zu verzahnen“, so Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft. „Die Regierung stellt zwar verbal `Energieeffizienz an erster Stelle` – belässt es dann aber beim absoluten Minimum der europäischen Vorgaben. Und das, obwohl die deutsche Industrie bis zu 40 Prozent ihres Endenergiebedarfs und jährliche Energiekosten in Höhe von 29 Milliarden Euro einsparen könnte. Effizienzen zu steigern, mindert nicht nur die Energiekrise – es garantiert auch langfristige Wettbewerbsvorteile.“

 

An erster Stelle – aber freiwillig

Die Bundesregierung will die Europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) zügig umsetzen und mit einem Bürokratieabbau koppeln. Dazu wird der „Grundsatz Energieeffizienz an erster Stelle“ (§ 5) eingeführt. Allerdings werden im Vergleich zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bestehende Einsparverpflichtungen des öffentlichen Sektors abgebaut und die Schwellenwerte für verpflichtende Energie- und Umweltmanagementsysteme deutlich hochgesetzt. Auch die Meldung der Abwärmepotenziale von Unternehmen soll zukünftig nur noch freiwillig erfolgen. Es liege, so der Gesetzgeber, „im eigenen wirtschaftlichen Interesse eines jeden Unternehmens [..] ungenutzte Abwärme gewinnbringend am Markt anzubieten.“

 

Verspielte Chancen

Tatsächlich haben ungenutzte Abwärme und Energieeffizienzmaßnahmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial. Studien gehen davon aus, dass die deutsche Industrie bis zu 40 Prozent ihres Endenergiebedarfs einsparen und so jährliche Energiekosten in Höhe von 29 Milliarden Euro vermeiden könnte. Auch bei der Abwärme zeigt sich ein ähnliches Bild. Allein 2025 meldeten die Unternehmen der Bundesstelle für Energieeffizienz 254 TWh an Abwärme. Das reicht, um mehrere Millionen Häuser mit Wärme zu versorgen. Durch Investitionen in energieeffiziente Prozesswärme ist bei der Bruttowertschöpfung bis 2050 ein nominales Wachstum um 91 Milliarden möglich. Zusätzlich könnten bis zu einer Million neue Arbeitsplätze, etwa im Handwerk und im Anlagenbau entstehen. 

 

Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen. Der BNW fordert daher, § 16 im Kern auf das Gebot zurückzuführen, Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und wirtschaftlich zumutbar intern oder extern zu nutzen. Die Kosten-Nutzen-Analyse sollte dieses Gebot ergänzen, nicht ersetzen.

 

Effizienzpotenziale eigenverantwortlich erschließen

Neben ungenutzten Potenzialen bei Abwärme und Energieeffizienz führt der Bürokratieabbau der Bundesregierung auch dazu, dass 7800 Unternehmen mit circa 100 TWh Energiebedarf aus der Pflicht genommen werden, Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen. Damit würde auch die verpflichtende wirtschaftliche Bewertung nach DIN EN 17463 entfallen. Dieses Vorhaben geht weiter über das Ziel des Bürokratieabbaus hinaus. Energiemanagementsysteme sind gerade deshalb sinnvoll, weil sie als weiches Instrument wirtschaftliche Effizienzpotenziale systematisch und eigenverantwortlich erschließen. Der BNW spricht sich deshalb dafür aus, den Schwellenwert mindestens auf dem bisherigen Niveau von 7,5 GWh zu belassen. Wo tatsächliche Übererfassung oder unnötiger Aufwand bestehen, sollten gezielte Erleichterungen eingeführt werden – dazu gehören pragmatische Sonderregelungen für Unternehmen mit überwiegend nicht standortgebundenen Verbräuchen, digitale Meldewege nach dem Once-only-Prinzip und eine Konkretisierung der 90-Prozent-Regel, inklusive Standortkriterium.

 

Hohe Effizienzstandards bei Rechenzentren erhalten

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Schwelle in der Definition von Rechenzentren von 300 auf 500 kW sowie die Umstellung auf die reine IT-Leistung würden zahlreiche kleinere und mittlere Rechenzentren aus dem Anwendungsbereich herausfallen lassen. Das ist angesichts der Marktstruktur mit überwiegend kleineren und mittleren Rechenzentren hierzulande besonders problematisch. Hinzu kommt die geplante Absenkung der Anforderungen an die Energieverbrauchseffektivität. In einer Branche mit stark wachsender Stromnachfrage wäre es daher energiepolitisch verfehlt, Standards zu senken. Der BNW fordert, die geltenden Schwellenwerte und Effizienzvorgaben beizubehalten: 300 kW in der Definition von Rechenzentren, 7,5 GWh bei den Managementpflichten, keine Aufweichung der PUE-Werte und keine pauschalen Abstandsregelungen bei der Abwärmenutzung. 

 

Vorbild öffentliche Hand

Auch mit Blick auf die Verpflichtungen der öffentlichen Hand ist der vorgelegte Entwurf ein Rückschritt. Die vorgesehene Einsparverpflichtung wird auf 1,9 Prozent abgesenkt, Kommunen werden ausgenommen und die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für öffentliche Einrichtungen oberhalb von 3 GWh wird von einer Muss- zu einer Soll-Regelung abgeschwächt. Trotz der finanziell angespannten Lage der Kommunen muss die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion ausüben. Bund und Länder sollten daher eine belastbare Umsetzungsstrategie zu den Einsparverpflichtungen der Kommunen vorlegen, die nicht an anfänglich hohen Investitionsbedarfen scheitert, sondern langfristige Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne einplant und ermöglicht. 

 

Too late, too little

Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes kommt nicht nur zu spät, sie fällt insgesamt auch als Rückschritt aus. Die Energieeffizienzziele werden geschwächt, der Schwellenwert zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen verdreifacht sich, die Regelungen für Rechenzentren werden gelockert. Damit droht Deutschland seine nationalen Minderungsziele nicht zu erreichen. Sollte das der Fall sein, könnte die EU das Ruder übernehmen und im Rahmen ihrer Befugnisse auf Unionsebene die Energieeffizienzziele durchsetzen. 

 

Vor diesem Hintergrund und der aktuellen Energiekrise wiegt es besonders schwer, dass die Regierung die Neufassung des Gesetzes nicht nutzt, um Unternehmen zu mehr Effizienz zu drängen, so Prof. Dr. Katharina Reuter abschließend: Das neue Energieeffizienzgesetz ist ein Rückschritt. Messbare Pflichten ersetzt es durch politische Leitbilder und Kosten-Nutzen-Rechnungen. Damit fehlt der Rahmen für einen fundierten Wissensaufbau in den Unternehmen. Das schmerzt, denn frühzeitig genutzte Einsparpotenziale werden zu langfristigen Wettbewerbsvorteilen. Anders als die Regierung muss die Wirtschaft die Zeichen der Energiekrise erkennen und in Effizienz investieren.“ 

 

Pressemitteilung als PDF.