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Gebäude-Allianz fordert Anpassung des Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz

Energie Kooperationen
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Energiewende im Gebäudesektor voranbringen

Anlässlich des bekannt gewordenen Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz GEG haben sich die Bündnispartner der Gebäude-Allianz positioniert. UnternehmensGrün als Mitglied der Gebäude-Allianz fordert umfangreiche Änderungen des GEG, andernfalls ein Zurückziehen des Entwurfs. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Gebäudeenergiegesetz auf den Weg zu bringen. Der nun bekannt gewordene Entwurf ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände jedoch vollkommen ungeeignet, die benötigten Impulse für die Energiewende und den Klimaschutz im Gebäudesektor zu setzen, sondern gefährdet die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele sogar. Gemeinsam fordern wir die Bundesregierung auf, die folgenden, aus unserer Sicht wichtigsten Punkte zu berücksichtigen oder andernfalls den Entwurf zurückzuziehen: 1. Kein Aufweichen der geltenden energetischen Anforderungen
  • Die „Innovationsklausel“ (§ 102) ist zu streichen. Sie erlaubt die Umgehung etablierter Standards und schafft eine Bürokratieklausel mit erheblichem Vollzugsaufwand – bei ohnehin gravierenden Vollzugsdefiziten. Der Rahmen des Energieforschungsprogramms (Reallabore) reicht völlig aus, um neue zukunftsfähige Ansätze zu erproben.
  • Die geplante Senkung der Auslösetatbestände für Nachrüstungen an Außenwänden und Dächern würde ein Zurückfallen auf das Niveau vor der Wärmeschutzverordnung bedeuten und ist dringend zu unterlassen (Anl. 7).
  • Wir unterstützen Quartiersansätze, sofern bei der Verrechnung mehrerer Gebäude die Anforderungen für jedes einzelne Gebäude dabei fortgelten und für Nutzer und Energiewende ein Mehrwert über diese hinaus geschaffen wird (§ 106).
2. Erneuerbare Energien und Effizienz gemeinsam voranbringen
  • Mit dem Fortschreiben bestehender Regelungen verpasst es das GEG, (klima)zielkonforme Anreize zur Nutzung von Erneuerbarer Wärme zu setzen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Nutzungspflicht durch Ersatzmaßnahmen vollständig umgangen werden kann und die Anforderungen an diese Maßnahmen - bspw. bei der Energieeffizienz (§ 45) - sogar noch gemindert wurden. Auch im Bestand ist keine Strategie erkennbar, wie der Anteil Erneuerbarer Wärme erhöht werden soll.
  • Die PV-Bonusklausel (§ 23) muss an einigen Stellen nachgebessert werden. Sie stellt Systeme auf Basis von Heizöl und Erdgas teilweise besser als effiziente und überwiegend mit vor-Ort erzeugten erneuerbaren Energien betriebene Gebäude. Eine sinnvolle Flexibilisierung muss zu mehr, nicht zu weniger Klimaschutz führen.
3. Das Gebäudeenergierecht zukunftsfähig weiterentwickeln
  • Die Neubauanforderungen im Entwurf widersprechen sämtlichen bisherigen Zielstellungen (IEKP, Energiekonzept, EU-Richtlinien).
  • Die enthaltenen Abschwächungen widersprechen dem EU-Recht und schaffen neue Rechtsunsicherheiten.
  • Das GEG muss eine langfristige Perspektive und planbare Zwischenschritte für das Erreichen der 2050-Ziele im Neubau und im Bestand (Klimaneutralität) aufzeigen und durch steuerliche Förderungen, Zuschüsse und individuelle Sanierungsfahrpläne flankiert werden.
  • Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand sollte mindestens der Standard KfW-Effizienzhaus 40 gelten.
  • Das Ordnungsrecht muss vereinfacht und an nachgewiesenen Ergebnissen ausgerichtet werden.
4. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen müssen kein Widerspruch sein
  • Klimafreundliches und bezahlbares Wohnen für alle: Soziale Härten müssen verhindert und die bestehenden Härtefallregelungen die Betroffenen durch einen unbürokratischen Förderrahmen und frühzeitige Informationen begleitet werden, der gleichsam klimafreundliches und bezahlbares Wohnen für alle ermöglicht.
  • Die energetisch schlechtesten Gebäude müssen prioritär und sozialverträglich modernisiert werden. Die Austauschpflicht für Nachtspeicherheizungen muss wieder eingesetzt werden.
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