Pressekommentar: InfZuG - Infrastruktur auf Kosten der Umwelt
„Das Anliegen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ist lobenswert. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz kann seine Wirkung nur entfalten, wenn es auch abgerufen wird. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz dürfte sich das bessern. Wenn allerdings über das „überragende öffentliche Interesse“ Umweltprüfungen ausgehebelt werden, ohne dass an anderer Stelle ein tragfähiges System zusammenhängender Ausgleichsflächen geschaffen wird, ist das ein Geschwindigkeitsgewinn zu Lasten der Umwelt“, so Prof. Dr. Katharina Reuter, BNW-Geschäftsführerin.
Realkompensation muss der Regelfall bleiben
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisiert mit Blick auf das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG), dass Realkompensationen zu leicht umgangen werden können. Das hängt auch damit zusammen, dass die geplante Verknüpfung mit einem starken Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (Natif) nicht geglückt ist. Stattdessen dringt aus den laufenden Verhandlungen durch, dass der Aufpreis für Ersatzgeldzahlungen weiter abgesenkt wurde. Auch das Vorkaufsrecht für Kommunen, das zusammenhängende Kompensationsflächen sicherstellen sollte, droht aus dem Entwurf gestrichen zu werden.
BMUKN bekennt selbst: Infrastruktur zu Lasten der Umwelt
In einem diese Woche veröffentlichten Fortschrittsbericht bekennt das BMUKN selbst, dass im InfZuG die „Belange des Umweltschutzes an manchen Stellen zugunsten der zügigen Modernisierung wichtiger Infrastruktur zurücktreten mussten“. Vom ursprünglich als Korrektiv gedachten Natif ist im Bericht keine Rede.
Um einen beschleunigten Ausbau der Infrastruktur voranzutreiben, ohne dabei die Umwelt zu schädigen, ist es zentral, dass im Natif ein belastbarer Ordnungsrahmen für Ausgleichsflächen und Maßnahmen definiert wird, Ersatzgeldzahlungen auf echte Ausnahmefälle begrenzt werden und administrative Verfahren beim Bau neuer Infrastruktur beschleunigt werden. Dabei sind die Schlüssel mehr Personal, mehr Digitalisierung, mehr Once-Only-Prinzip.
„Beschleunigte Bauvorhaben und der Schutz natürlicher Infrastruktur sind kein Gegensatz. Die Bundesregierung hatte die Chance, beides zusammenzuführen. Im ersten Anlauf ist das durch das fehlende Natif gescheitert. Trotz ‚überragendem öffentlichen Interesse‘ muss ausreichend und zusammenhängend ausgeglichen werden“, so Reuter abschließend.