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Neue Studie: Nachhaltigkeitskapitel und Menschenrechtsklauseln in EU-Handelsabkommen unwirksam

Presse
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Menschenrechte und Nachhaltigkeitsaspekte bleiben ein leeres Versprechen in EU-Handelsabkommen Berlin, 7. Februar 2017. Beim CETA-Vertrag hat die EU es versäumt, dringend notwendige Reformen vorzunehmen, die eine menschenrechtsbasierte und sozial-ökologisch nachhaltige Handelspolitik gewährleisten. Dass eine solche Reform dringend notwendig ist, zeigt die heute (7.2.) vorgestellte Studie, die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und ver.di in Auftrag gegeben wurde. Sie weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen. „Die EU wendet ihre eigene Menschenrechtsklausel nur selektiv an. Bisher waren in der Regel nur ökonomisch wenig bedeutende Staaten betroffen. Bei wichtigen Handelspartnern wie etwa Mexiko drückt die EU hingegen ein Auge zu, selbst wenn es zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommt“, kritisiert Sven Hilbig, Welthandelsexperte von Brot für die Welt. Bei CETA hat die EU versäumt, ihre Menschenrechtspolitik gemäß ihrer eigenen gesetzlichen Vorgaben zu reformieren. Es bestehe die Gefahr, dass gegenwärtige und zukünftige Verhandlungen über Handelsabkommen etwa mit Mexiko nach der Blaupause CETA ausgehandelt werden. Michael Fischer, Leiter Politik und Planung bei ver.di kritisiert, dass bisherige EU-Handelsabkommen einer einseitigen Freihandelsdoktrin folgen und so weder zur Durchsetzung von Arbeits- und Sozialstandards bei den Handelspartnern beitragen, noch sie hierzulande und in Europa schützen. Trotz einiger oberflächlicher Verbesserungen bilde CETA keine Ausnahme. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Interessen transnationaler Konzerne und Investoren gegenüber dem Schutz von Arbeits- und Sozialstandards privilegiert werden. Arbeits- und Sozialstandards erhalten zwar inzwischen sogar eigene Kapitel, aber es mangelt weiterhin an Mechanismen, die verhindern, dass sie durch Liberalisierungsverpflichtungen direkt oder indirekt unter Druck geraten.“ „Der CETA-Vertragstext macht deutlich, dass Umweltstandards für die EU zweitrangig sind“, moniert Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung. „Unverbindliche Umwelt- und Sozialkapitel, aber harte neue Klagerechte für Investoren – nichts zeigt deutlicher, wo die Prioritäten der EU-Handelspolitik liegen und warum so viele Menschen sie ablehnen.“ Aber auch die Unternehmen, die bereits hohe Umwelt- und Sozialstandards umsetzen, fordern stärkere Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten ein. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün, konstatiert: „Die Nachhaltigkeitskapitel sind zahnlose Tiger – denn sie sind nicht sanktionsbewehrt und generieren keine zusätzlichen Verpflichtungen. Die wenigen verbindlichen Verpflichtungen, etwa die Nichtabsenkungsklausel, können unterlaufen werden, etwa wenn ökonomische Sparzwänge angeführt werden. Wir sehen nicht, wie die vorgesehenen Monitoringsysteme durch die Zivilgesellschaft – das eigentliche Novum - die sonstigen Schwächen der Nachhaltigkeitskapitel und der Handelsverträge kompensieren könnten.“ Seit dem Lissabon-Vertrag von 2009 ist die EU grundsätzlich verpflichtet, Handelsabkommen menschenrechtskonform auszurichten. Dem vereinbarten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) kommt eine besondere Rolle zu, weil es als Blaupause für zukünftige bilaterale Abkommen mit Entwicklungs- und Industrieländern gilt. Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ untersucht bilaterale Handelsabkommen der EU aus den letzten 25 Jahren. Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ finden Sie unter: https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2017/02/FUE_EUMENSCHENRECHTE30012017.pdf Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Experten zur Verfügung: Dr. Katharina Reuter, reuter@unternehmensgruen.de, 0178-4481991 Sven Hilbig, sven.hilbig@brot-fuer-die-welt.de, 0170-29 18 161 Michael Fischer, michael.fischer@verdi.de; 030-69561030 Jürgen Maier, chef@forumue.de, 030-6781 775 88 oder 0171-383 6135[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Pressemitteilung als PDF" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2017/02/Studie-EU-Freihandelspolitik-07-02-17.p…"][/vc_column][/vc_row]