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VerpackDG: Über §26 mehr europäisches Recycling fördern

Berlin, 12.06.2026: Der Bundestag hat in der Nacht das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurden ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag. Der BNW drängt darauf, die Forderungen der Anträge schnell und praxisnah umzusetzen.

Presse Kreislaufwirtschaft
Bild von Verpackungen

„Der BNW begrüßt, dass §26 noch einmal überarbeitet wurde. Die Ergänzung des §26a konkretisiert die Regelungen zur Ökomodulation nun endlich. Wie im Entschließungsantrag vorgesehen müssen die Anreize für den Einsatz von Rezyklaten bereits wie vorgesehen im Jahr 2027 gelten. Das BMUKN sollte dafür in den kommenden Monaten einen entsprechenden Vorschlag für die Rechtsverordnung vorlegen. Zirkuläre Verpackungen reduzieren Abfälle und sparen Ressourcen. Der Einsatz von Rezyklaten und eine bessere Recyclingfähigkeit müssen bessergestellt werden“, so Prof. Dr. Katharina Reuter, BNW-Geschäftsführerin.

Die im Bundestag beschlossenen Anträge sehen vor, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten einen Vorschlag vorlegen muss, wie sie die Lizenzentgelte an der Kreislauffähigkeit von Verpackungen ausrichten – kurz ökomodulieren – will. Dadurch werden Anreize für recyclingfähige Verpackungen und den verstärkten Rezyklateinsatz geschaffen. Im Prozess muss spezifiziert werden, worauf die Incentivierung des Rezyklateinsatzes abzielt. Mit Blick auf den anstehenden Prozess sollte insbesondere der Rezyklatemarkt für Kunststoffen im Fokus liegen. Der ebenfalls beschlossene Entschließungsantrag sieht neben einer verbesserten Recyclingfähigkeit und mehr Rezyklateinsatz auch vor, sich bei Rezyklaten besonders auf europäische Hersteller zu fokussieren – ein Ansatz, den der BNW mit Blick auf die Lieferkettenstabilität begrüßt. 

 

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