Für immer mehr Menschen spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle im Leben: beim Umstieg auf emissionsarme Mobilität, einem geringeren Konsum tierischer Produkte oder dem Verzicht auf Flugreisen. Doch ein Bereich hinkte lange hinterher: die private und institutionelle Geldanlage. Bei Aktien, ETFs und Anleihen stand vor allem die Rendite im Vordergrund, Nachhaltigkeitsaspekte spielten eine untergeordnete Rolle.
Das ändert sich – und das mit gutem Grund: Der Finanzmarkt besitzt einen enormen Hebel, um unsere Wirtschaft klimaneutral oder sogar klimapositiv umzugestalten. Laut einem Bericht der Global Sustainable Investment Alliance (GSIA) hat die Marktkapitalisierung der nachhaltigen Wirtschaft 2024 7,9 Billionen US$ erreicht, was den Nachhaltigkeitsmarkt zum zweitgrößten der Welt macht. Der nachhaltige Investmentmarkt ist seitdem weiter gewachsen, steht aber zugleich unter zunehmendem Druck: Politische Rückschritte, insbesondere in den USA seit 2025, haben auch in Europa Spuren hinterlassen.
Doch was bedeutet überhaupt „nachhaltiges Investment“? Und können private Geldanlagen wirklich das Klima retten?
Als Grundlage für den Begriff der Nachhaltigkeit orientieren wir uns an den 17 UN-Zielen der nachhaltigen Entwicklung (SDGs).
Nachhaltiges investieren bedeutet folglich mit seinem Geld zur Erreichung der SDGs beizutragen. Um dazu beizutragen, reicht es aber nicht, wahllos in einen Fonds oder ETFs mit dem Namenszusatz „Nachhaltig“ zu investieren. Da Nachhaltigkeit und „nachhaltig“ keine geschützten Begriffe sind, können Broker und Finanzgesellschaften ihre ETFs oder andere Aktienpakete so benennen, ohne tiefer erklären oder nachweisen zu müssen, was damit gemeint ist. Meist verfolgen sie dabei einen Best-In-Class Ansatz, das heißt ihre „nachhaltigen“ ETFs beinhalten die nachhaltigsten oder sozialsten Unternehmen einer bestimmten Branche.
Dieser Ansatz dürfte für die meisten Anleger:innen jedoch kein zufriedenstellender sein: Mit dem Best-In-Class-Ansatz können Unternehmen jeder Branche eine hohe Nachhaltigkeitsbewertung bekommen. Das heißt ein Unternehmen, beispielsweise aus der Öl- oder Waffenindustrie, kann bei Anleger:innen mit "hoher Nachhaltigkeit" für sich werben, weil es nachhaltiger wirtschaftet, als andere Unternehmen seiner Branche. Das deutet aber nicht auf eine Nachhaltigkeit im Sinne der SDGs hin und ist somit keine Hilfe für Menschen auf der Suche nach nachhaltigen Geldanlagen.
Was es braucht, sind echte Nachhaltigkeitsstandards, nach denen sich der Finanzmarkt richten und an denen sich Anleger:innen orientieren können.
Der bekannteste und bisher am verbreitetste Nachhaltigkeitsstandard ist der ESG-Score. Dieser wird von verschiedenen Institutionen, wie Moody's, S&P Global, MSCI ESG Research und anderen, erhoben und umfasst die Bereiche Environment (Umwelt- und Klimaschutz), Social (Arbeitskonditionen und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferketten) und Governance (interne Kontrolle des Unternehmens und deren Auswirkung auf die Kategorien E und S).
Jedem dieser Bereiche wird für die ESG-Performance verschiedene Kriterien zu geteilt:
Environmental
Social
Governance
Ansätze zur Erhebung
Wie ein ESG-Rating zustande kommt, entscheiden die erhebenden Institutionen weitgehend selbst. Drei Ansätze sind verbreitet: der Best-In-Class-Ansatz (das nachhaltigste Unternehmen einer Branche wird ausgezeichnet – unabhängig davon, wie nachhaltig die Branche insgesamt ist), der Negativkriterien-Ansatz (Ausschluss von Unternehmen unterhalb bestimmter Schwellenwerte) und der Positivkriterien-Ansatz (gezielte Auswahl von Unternehmen und Branchen, die bestimmte Anforderungen aktiv erfüllen).
Der BNW befürwortet klar den Positivkriterien-Ansatz. Wer nachhaltig anlegen will, sollte nicht bloß das am wenigsten schädliche Unternehmen einer problematischen Branche finanzieren, sondern gezielt in Unternehmen investieren, die zur Lösung der ökologischen und sozialen Krisen aktiv beitragen.
Ein grundlegendes Problem des ESG-Marktes war lange die fehlende Vergleichbarkeit: Verschiedene Agenturen nutzten verschiedene Methoden und Gewichtungen, was Ratings kaum einordbar machte. Dieser Missstand wird nun adressiert: Ab Juli 2026 gilt in der EU mit der ESG-Rating-Verordnung (EU) 2024/3005 erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Anbieter von ESG-Ratings. Ziel ist es, die Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Bewertungen deutlich zu verbessern. Ab November 2026 dürfen nur noch Anbieter mit einer Zulassung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre Ratings in der EU anbieten. Rating-Anbieter müssen ihre Methodik, Datenquellen und die Gewichtung von E, S und G öffentlich offenlegen. Das ist ein wichtiger Schritt gegen Greenwashing – auch wenn er allein nicht ausreicht.
Mit dem European Green Deal wurden 2019 die Weichen für eine klimaneutrale EU im Jahr 2050 gestellt. Zentrales Instrument ist die EU-Taxonomie, die nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten anhand von sechs Umweltzielen definiert – von Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft bis zum Schutz der Biodiversität.
EU-Taxonomie-Kriterien:
Durch die sogenannte „Do no significant harm"-Logik muss ein Unternehmen mindestens zu einem dieser Ziele einen Beitrag leisten, ohne einem anderen entgegenzuwirken. Der BNW unterstützt die Taxonomie als wichtigen Schritt hin zu fairen Marktbedingungen für Nachhaltigkeit – kritisiert aber, dass Gas und Atomenergie weiterhin als taxonomiekonform eingestuft sind.
Flankiert wird die Taxonomie durch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsperformance nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS). Dieses Instrument hat in den vergangenen zwei Jahren jedoch erhebliche politische Turbulenzen erlebt.
Omnibus-Paket: Rückschritt mit Ansage
Ab dem 18. März 2026 gelten die Änderungen des ersten Omnibus-Pakets (Richtlinie 2026/470). Einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD müssen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro abgeben. Damit reduziert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Vergleich zur ursprünglichen CSRD-Fassung um etwa 90 Prozent. Börsennotierte KMU fallen vollständig aus dem Anwendungsbereich heraus. Die Berichtspflichten für größere Unternehmen wurden zudem um zwei Jahre verschoben; die überarbeiteten ESRS sollen als delegierter Rechtsakt im zweiten Quartal 2026 verabschiedet werden und könnten ab dem Geschäftsjahr 2027 angewendet werden.
Der BNW bewertet diese Entwicklung kritisch. Zwar sind Vereinfachungen für kleinere Unternehmen nachvollziehbar – eine Streichung der Berichtspflicht für den überwiegenden Teil der Wirtschaft schwächt jedoch die Transparenz der Kapitalmärkte und erschwert es Anlegerinnen und Anlegern, fundierte nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen. Wer die Transformation finanzieren will, braucht verlässliche Daten. Gleichzeitig gilt: Die Taxonomie, die SFDR und die ESG-Rating-Verordnung bleiben in Kraft. Die Pflicht zur nachhaltigen Ausrichtung entfällt auch nach dem Omnibus-Paket nicht – sie wird für viele Unternehmen künftig weniger durch Berichtspflichten, sondern durch Markt- und Finanzierungsanforderungen durchgesetzt.
SFDR-Reform: Klarere Kategorien gegen Greenwashing
Auch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die Finanzprodukte in Kategorien einteilt, wird reformiert. Die EU-Kommission legte im November 2025 einen Vorschlag vor, die bisherigen Kategorien nach Artikel 6, 8 und 9 durch drei klar definierte Produktklassen – „Sustainable", „Transition" und „ESG Basics" – sowie eine Mischkategorie zu ersetzen. Ziel ist es, die Regeln zu vereinfachen, Greenwashing-Risiken zu reduzieren und Anlegern eine deutlich bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Die Reform befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Der BNW begrüßt diese Richtung: Mehr Klarheit auf Produktebene ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass nachhaltige Geldanlagen ihr Versprechen auch halten. „Sustainable" darf nicht bloß ein Label sein.
Wir begrüßen die mit EFRAG erarbeiteten Vereinfachungen und betonen ausdrücklich, dass die überarbeiteten ESRS ein praxistaugliches und strategisch wertvolles Rahmenwerk darstellen. Mit Sorge stellen wir jedoch fest, dass die EU-Kommission im vorliegenden Entwurf der Delegierten Verordnung an mehreren zentralen Stellen über den EFRAG-Vorschlag hinausgegangen ist und Änderungen eingeführt hat, die weder der Qualität der Berichterstattung noch den Interessen berichtspflichtiger Unternehmen dienen. Gleichzeitig werden wichtige Elemente der EFRAG-Fachberatung, die der BNW ausdrücklich unterstützt, durch Lobbygruppen weiterhin in Frage gestellt.
Stellungnahme lesen
Wir warnen vor einer massiven Schwächung der Transparenz durch die geplanten Änderungen der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Wenn über die Hälfte der verpflichtenden Angaben gestrichen und zentrale Inhalte in unverbindliche Leitlinien verschoben werden, gehen Vergleichbarkeit und Prüfbarkeit verloren. Deshalb fordern wir, wesentliche Datenpunkte verpflichtend zu erhalten, ggf. verschobene Inhalte klar zu kennzeichnen, SFDR-Indikatoren zu sichern, Erleichterungen nur befristet zu gewähren, quantitative Angaben zu finanziellen Auswirkungen verbindlich vorzuschreiben und gestrichene Umwelt- sowie Sozialindikatoren wieder aufzunehmen. Nur so können wir Europas Vorreiterrolle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sichern.
Die Einführung der CSRD in Deutschland stellt eine Chance dar: Sowohl für den Klima- und Umweltschutz, für die Einhaltung von Menschenrechten als auch für die Investor:innen, Finanzinstitute und Verbraucher:innen sowie für die Unternehmen, die durch eine sorgfältige Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre Zukunftsfähigkeit stärken. Der BNW begrüßt grundsätzlich die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Wir erkennen an, dass der aktuelle Referentenentwurf (RefE) vom 9. Juli 2025 die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2022/2464 in der durch die Stop-the-Clock-Richtlinie geänderten Fassung aufgreift und umsetzt. Gleichzeitig warnen wir davor, die Erleichterungen aus dem EU-Omnibus-Entlastungspaket vor deren formalen Beschlussfassung bereits in der nationalen Umsetzung zu antizipieren. Es muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung nicht zu einer Verwässerung führt und die Berichterstattung konsistent und effektiv umgesetzt wird.
Grundsätzlich begrüßen wie den vorliegenden Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist aber, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Die Integration des LkSG in die CSRD muss gewährleistet sein, um die Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit der Berichterstattung zu sichern und die Bemühens- und Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht zu schwächen. Hier bei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem sollte der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.
Damit die Wirtschaft insgesamt und flächendeckend ihren Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leisten kann, braucht es politische Klarheit, umfassende Berichtspflichten und eine neue Qualität im Reporting. Der BNW und B.A.U.M. (das Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften) unterstützen das Konzept der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dessen ambitionierte Umsetzung in nationales Recht und ermutigt die Bundesregierung die Anwendung der ESRS, sobald sie da sind, durch eine Kampagne vergleichbar mit der Einführung des staatlichen Bio-Siegels zu unterstützen.
Sustainable Finance und CSRD: Progressive Wirtschaft zum Maßstab machen (DEU)
Sustainable Finance und CSRD: Making Progressive Business the Benchmark (ENG)
Ecopreneur.eu - der Europäische Verband für nachhaltiges Unternehmertum - und seine sieben Mitgliedsorganisationen fordern die EU auf, die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission für eine nachhaltige Unternehmensführung und eine verpflichtende menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht, die nicht weit genug gehen, zu verstärken und ohne weitere Verzögerung zu verabschieden.
Verbindliche Regelungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht
Auch in der BNW-Mitgliedschaft spielt die nachhaltige Finanzwirtschaft eine große Rolle.
Untenstehend finden Sie die zahlreichen Mitglieder der Branche innerhalb des BNW.
Der Anlagevermittler ESG Portfolio Management GmbH hat sich auf die Vermittlung von nachhaltigen Anlagemöglichkeiten spezialisiert. Dabei ist eine möglichst hohe ESG-Bewertung Grundlage und Voraussetzung für eine Einbeziehung in das Portfolio. Das Unternehmen bietet zwei verschiedene Fonds an, für die über die ESG-Scores hinaus ein SDG-Impact von 30% bzw. 40% gefordert wird sowie ein positiver Einfluss auf die Einhaltung der Pariser Klimaziele. Dies geht über herkömmliche ESG-Analysen hinaus und brachte den Portfolios des Unternehmens ein Drei-Sterne FNG-Siegel ein.
EVERGREEN ist ein B Corp zertifizierter, nachhaltiger Asset Manager mit digitaler Vermögensverwaltung. Das Start-Up managt mehrere eigene Fonds, bei denen alle enthaltenden Assets einen strengen Nachhaltigkeitsprozess durchlaufen. In diesem werden schädliche Investitionen durch Negativkriterien ausgeschlossen und alle Investitionen von einem internen Nachhaltigkeitsausschuss geprüft. Ein großer Teil des Fondsvolumens besteht aus Impact Investments, die einen aktiven Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten. Über die digitale Plattform können sowohl Privat- als auch Unternehmenskund:innen einfach und flexibel in die Fonds investieren. Mit gebührenfreiem Depot und ohne Extrakosten.
fairpension wurde 2010 gegründet und bietet nachhaltige Produkte zur betrieblichen Altersvorsorge an. Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Teilaspekt des Unternehmens, sondern bildet als gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen das Kerngeschäft. Mit klaren Ausschlusskriterien definiert fairpension seinen Anlagehorizont und setzt auf messbaren Impact für Kunden, welche mit ihren Sparbeiträgen in Wind- und Solarparks in Europa investieren. Sie legen ihr Geld in einem Sachwerte-Fonds an, mit dem neue Projekte finanziert und realisiert werden. Die Kunden leisten hierdurch einen greifbaren Beitrag zur Energiewende.
Fairvendo hat es sich zum Ziel gesetzt, nachhaltige und sozialverträgliche Geschäftsmodelle zu fördern, indem es zu Anlagen und Versicherungen berät, die den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entsprechen. Fairvendo stellt sicher, dass die Versicherungen und Investments, die es anbietet, den ökologischen und sozialen Standards entsprechen und eine positive Wirkung auf die Gesellschaft haben. Mit seinen nachhaltigen Finanzplänen und Versicherungen trägt Fairvendo dazu bei, eine zukunftsfähige Wirtschaft zu fördern und nachhaltige Geschäftsmodelle zu unterstützen. Fairvendo ist CSR zertifiziert, ein Label, das für zertifizierte und somit unabhängig überprüfte Nachhaltigkeit in Unternehmen steht.
Die GLS Bank wurde 1974 gegründet und ist die erste sozial-ökologische Bank der Welt. Die Genossenschaftsbank investiert ausschließlich nachhaltige Projekte und Unternehmen. Sichergestellt wird das über strenge sozial-ökologische Ausschluss – und Anlagekriterien sowie über den GLS Anlageausschuss. Das ist ein interdisziplinäres Gremium aus internen und externen Expert:innen: Sechs unabhängige und zwei interne Mitglieder legen die Anlage- und Finanzierungsgrundätze fest und überwachen deren Einhaltung. Sie kommen mehrmals im Jahr zusammen und entscheiden über die Aufnahme oder Ablehnung jedes einzelnen Unternehmens. Der Anlageausschuss ist in seinen Entscheidungen autonom. Alle finanziellen Entscheidungen können die Kund:innen und Mitglieder auf der Homepage und im Nachhaltigkeitsbericht nachlesen.
Die Hannoverschen Kassen sind eine etwas andere Versicherung. Bei ihr können nur nachhaltige oder gemeinnützige Unternehmen Mitglied werden und die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeitenden machen. Ganz nach Bedarf der Unternehmen und Arbeitnehmer:innen gibt es verschiedene Durchführungswege: Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktzusage. Eine weitere Besonderheit: Die Hannoverschen Kassen zahlen keine Provisionen an Vermittler oder Makler.
Lange Tradition hat zudem die nachhaltige Kapitalanlage. Die Beiträge der Unternehmen werden nach strengen und transparenten Nachhaltigkeitskriterien angelegt und seit fünf Jahren veröffentlichen die HK alle Investments in ihrem Transparenz- und Investitionsbericht.
Seit Gründung im Jahr 1999 gehört Nachhaltigkeit zur DNA von Murphy&Spitz. Ihre Nachhaltige Vermögensverwaltung gruppiert all ihre Produkte unter Art. 8 oder Art. 9 SFDR ein. Das Finanzinstitut verwaltet das Vermögen privater und institutioneller Anleger:innen, managt den Murphy&Spitz Umweltfonds Deutschland sowie den Murphy&Spitz Green Bond Fund und bietet mit greencapital eine digitale Vermögensverwaltung. Murphy&Spitz investiert anhand von Positivkriterien gezielt in nachhaltige Branchen und Unternehmen. Stringente Ausschlusskriterien schließen ganze Branchen sowie Unternehmen mit nicht-nachhaltigen Geschäftspraktiken für das Anlageuniversum aus. Murphy&Spitz verfolgt eine aktive Strategie für Impact Investing und Engagement.
Tomorrow ist eine online-basierte Banking App, mit der ausschließlich nachhaltige Projekte unterstützt werden. Das Start-Up arbeitet in einem ersten Schritt mit Negativkriterien und überprüft dann den Einfluss eines Projektes auf die Erfüllung der UN-SDGs. Danach durchlaufen mögliche Anlageobjekte einen internen Prüfungsprozess durch einen Impact-Ausschuss. Als letztes wird noch die finanzielle Tragfähigkeit durch die Trägerbank Solarisbank geprüft. Tomorrow ist selbst keine Bank, sondern arbeitet selbstständig unter der Bankenlizenz der Solarisbank. Das Start-Up ist außerdem B-Corp zertifiziert und gehört damit zum wachsenden Kreis von Sozialunternehmen in Deutschland.
Die Umweltfinanz AG ist einer der ältesten unabhängigen Finanzdienstleister mit einer Spezialisierung auf nachhaltige Geldanlagen. Das Unternehmen bietet privaten Investor:innen seit den 1990er Jahren Beteiligungen an Erneuerbaren Energien sowie Wertpapiere innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen an. Für unnotierte Aktien wurde außerdem eine Handelsplattform mit offenen Orderbüchern eingerichtet. Die Umweltfinanz engagiert sich über ihr Geschäft hinaus für eine nachhaltige Wirtschaftsweise.
Vividam ist eine digitale, ökologische-ethische Vermögensverwaltung mit vier verschiedenen Anlagestrategien. Anleger:innen beantworten online 7 verschiedene Fragen, woraus vividam eine individuelle Anlagestrategie ermittelt. Viele der Fonds haben ein FNG-Siegel erhalten und das Geld wird diversifiziert angelegt. Bevorzugt werden Investments anhand der SDGs, mit dem Ziel einen positiven Impact auf Umwelt und Gesellschaft zu erzielen, getätigt.
WIWIN vermittelt Kapital zwischen Anleger:innen und Unternehmungen mit wirklich positivem Impact. Bei WIWIN entscheiden die Investor:innen selbst, in welche Projekte und Unternehmungen sie ihr Geld investieren. Investierende können dabei aus Projekten in den Bereichen Erneuerbare Energien, nachhaltige Start-ups und energieeffiziente Immobilien wählen. Bei der Auswahl der Projekte, die auf der Plattform aufgenommen werden, stehen neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens insbesondere Nachhaltigkeit sowie ein langfristiger positiver Impact im Vordergrund. Dafür hat WIWIN ein eigenes Impact Scoring auf den Weg gebracht, das die Investor:innen dabei unterstützt, transparent nachzuvollziehen, welchen Einfluss die Investition auf Umwelt und Gesellschaft hat.