Direkt zum Inhalt

Sustainable Finance

Ein Baum, und Glas - eine Verbindung zwischen Modernität und Natur, so wie Nachhaltige Finanzwirtschaft

Nachhaltige Finanzwirtschaft

Für immer mehr Menschen spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle im Leben: beim Umstieg auf emissionsarme Mobilität, einem geringeren Konsum tierischer Produkte oder dem Verzicht auf Flugreisen. Doch ein Bereich hinkte lange hinterher: die private und institutionelle Geldanlage. Bei Aktien, ETFs und Anleihen stand vor allem die Rendite im Vordergrund, Nachhaltigkeitsaspekte spielten eine untergeordnete Rolle.

Das ändert sich – und das mit gutem Grund: Der Finanzmarkt besitzt einen enormen Hebel, um unsere Wirtschaft klimaneutral oder sogar klimapositiv umzugestalten. Laut einem Bericht der Global Sustainable Investment Alliance (GSIA) hat die Marktkapitalisierung der nachhaltigen Wirtschaft 2024 7,9 Billionen US$ erreicht, was den Nachhaltigkeitsmarkt zum zweitgrößten der Welt macht. Der nachhaltige Investmentmarkt ist seitdem weiter gewachsen, steht aber zugleich unter zunehmendem Druck: Politische Rückschritte, insbesondere in den USA seit 2025, haben auch in Europa Spuren hinterlassen.

Doch was bedeutet überhaupt „nachhaltiges Investment“? Und können private Geldanlagen wirklich das Klima retten?

Als Grundlage für den Begriff der Nachhaltigkeit orientieren wir uns an den 17 UN-Zielen der nachhaltigen Entwicklung (SDGs).

Nachhaltiges investieren bedeutet folglich mit seinem Geld zur Erreichung der SDGs beizutragen. Um dazu beizutragen, reicht es aber nicht, wahllos in einen Fonds oder ETFs mit dem Namenszusatz „Nachhaltig“ zu investieren. Da Nachhaltigkeit und „nachhaltig“ keine geschützten Begriffe sind, können Broker und Finanzgesellschaften ihre ETFs oder andere Aktienpakete so benennen, ohne tiefer erklären oder nachweisen zu müssen, was damit gemeint ist. Meist verfolgen sie dabei einen Best-In-Class Ansatz, das heißt ihre „nachhaltigen“ ETFs beinhalten die nachhaltigsten oder sozialsten Unternehmen einer bestimmten Branche.

Dieser Ansatz dürfte für die meisten Anleger:innen jedoch kein zufriedenstellender sein: Mit dem Best-In-Class-Ansatz können Unternehmen jeder Branche eine hohe Nachhaltigkeitsbewertung bekommen. Das heißt ein Unternehmen, beispielsweise aus der Öl- oder Waffenindustrie, kann bei Anleger:innen mit "hoher Nachhaltigkeit" für sich werben, weil es nachhaltiger wirtschaftet, als andere Unternehmen seiner Branche. Das deutet aber nicht auf eine Nachhaltigkeit im Sinne der SDGs hin und ist somit keine Hilfe für Menschen auf der Suche nach nachhaltigen Geldanlagen.

Was es braucht, sind echte Nachhaltigkeitsstandards, nach denen sich der Finanzmarkt richten und an denen sich Anleger:innen orientieren können.

ESG-Risikoanalyse

Der bekannteste und bisher am verbreitetste Nachhaltigkeitsstandard ist der ESG-Score. Dieser wird von verschiedenen Institutionen, wie Moody's, S&P Global, MSCI ESG Research und anderen, erhoben und umfasst die Bereiche Environment (Umwelt- und Klimaschutz), Social (Arbeitskonditionen und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferketten) und Governance (interne Kontrolle des Unternehmens und deren Auswirkung auf die Kategorien E und S).

Jedem dieser Bereiche wird für die ESG-Performance verschiedene Kriterien zu geteilt:

ESG-Kriterien

Environmental

  • Treibhausgas-Emissionen
  • Ressourceneffizienz und Investitionen in deren Erhöhung
  • Maßnahmen zur Treibhausgas-Reduzierung
  • Anpassung des Unternehmens in Bezug auf den Klimawandel
  • Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltiger Technologien

Social

  • Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten entlang der Wertschöpfungskette
  • Kooperationen in Ländern mit autoritären Strukturen
  • Sicherheitsstandards am und um den Arbeitsplatz
  • Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten der Mitarbeiter:innen
  • Soziale Verantwortung

Governance

  • Compliance-Strukturen im Unternehmen
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Betrug
  • Definierte Vergütungsrichtlinien
  • Chancengleichheit
  • Fairness gegenüber Mitbewerbern
  • Unabhängigkeit und Diversität von Kontrollgremien
  • Transparenz der Geschäftsführung

ESG-Erhebung & Kritik

Ansätze zur Erhebung

Wie ein ESG-Rating zustande kommt, entscheiden die erhebenden Institutionen weitgehend selbst. Drei Ansätze sind verbreitet: der Best-In-Class-Ansatz (das nachhaltigste Unternehmen einer Branche wird ausgezeichnet – unabhängig davon, wie nachhaltig die Branche insgesamt ist), der Negativkriterien-Ansatz (Ausschluss von Unternehmen unterhalb bestimmter Schwellenwerte) und der Positivkriterien-Ansatz (gezielte Auswahl von Unternehmen und Branchen, die bestimmte Anforderungen aktiv erfüllen).

Der BNW befürwortet klar den Positivkriterien-Ansatz. Wer nachhaltig anlegen will, sollte nicht bloß das am wenigsten schädliche Unternehmen einer problematischen Branche finanzieren, sondern gezielt in Unternehmen investieren, die zur Lösung der ökologischen und sozialen Krisen aktiv beitragen.

Ein grundlegendes Problem des ESG-Marktes war lange die fehlende Vergleichbarkeit: Verschiedene Agenturen nutzten verschiedene Methoden und Gewichtungen, was Ratings kaum einordbar machte. Dieser Missstand wird nun adressiert: Ab Juli 2026 gilt in der EU mit der ESG-Rating-Verordnung (EU) 2024/3005 erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Anbieter von ESG-Ratings. Ziel ist es, die Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Bewertungen deutlich zu verbessern. Ab November 2026 dürfen nur noch Anbieter mit einer Zulassung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre Ratings in der EU anbieten. Rating-Anbieter müssen ihre Methodik, Datenquellen und die Gewichtung von E, S und G öffentlich offenlegen. Das ist ein wichtiger Schritt gegen Greenwashing – auch wenn er allein nicht ausreicht. 

EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Mit dem European Green Deal wurden 2019 die Weichen für eine klimaneutrale EU im Jahr 2050 gestellt. Zentrales Instrument ist die EU-Taxonomie, die nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten anhand von sechs Umweltzielen definiert – von Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft bis zum Schutz der Biodiversität. 

EU-Taxonomie-Kriterien:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang und Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und/oder Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
     

Durch die sogenannte „Do no significant harm"-Logik muss ein Unternehmen mindestens zu einem dieser Ziele einen Beitrag leisten, ohne einem anderen entgegenzuwirken. Der BNW unterstützt die Taxonomie als wichtigen Schritt hin zu fairen Marktbedingungen für Nachhaltigkeit – kritisiert aber, dass Gas und Atomenergie weiterhin als taxonomiekonform eingestuft sind.

Flankiert wird die Taxonomie durch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsperformance nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS). Dieses Instrument hat in den vergangenen zwei Jahren jedoch erhebliche politische Turbulenzen erlebt.

Omnibus-Paket: Rückschritt mit Ansage

Ab dem 18. März 2026 gelten die Änderungen des ersten Omnibus-Pakets (Richtlinie 2026/470). Einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD müssen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro abgeben. Damit reduziert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Vergleich zur ursprünglichen CSRD-Fassung um etwa 90 Prozent. Börsennotierte KMU fallen vollständig aus dem Anwendungsbereich heraus. Die Berichtspflichten für größere Unternehmen wurden zudem um zwei Jahre verschoben; die überarbeiteten ESRS sollen als delegierter Rechtsakt im zweiten Quartal 2026 verabschiedet werden und könnten ab dem Geschäftsjahr 2027 angewendet werden. 

Der BNW bewertet diese Entwicklung kritisch. Zwar sind Vereinfachungen für kleinere Unternehmen nachvollziehbar – eine Streichung der Berichtspflicht für den überwiegenden Teil der Wirtschaft schwächt jedoch die Transparenz der Kapitalmärkte und erschwert es Anlegerinnen und Anlegern, fundierte nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen. Wer die Transformation finanzieren will, braucht verlässliche Daten. Gleichzeitig gilt: Die Taxonomie, die SFDR und die ESG-Rating-Verordnung bleiben in Kraft. Die Pflicht zur nachhaltigen Ausrichtung entfällt auch nach dem Omnibus-Paket nicht – sie wird für viele Unternehmen künftig weniger durch Berichtspflichten, sondern durch Markt- und Finanzierungsanforderungen durchgesetzt.

SFDR-Reform: Klarere Kategorien gegen Greenwashing

Auch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die Finanzprodukte in Kategorien einteilt, wird reformiert. Die EU-Kommission legte im November 2025 einen Vorschlag vor, die bisherigen Kategorien nach Artikel 6, 8 und 9 durch drei klar definierte Produktklassen – „Sustainable", „Transition" und „ESG Basics" – sowie eine Mischkategorie zu ersetzen. Ziel ist es, die Regeln zu vereinfachen, Greenwashing-Risiken zu reduzieren und Anlegern eine deutlich bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Die Reform befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

Der BNW begrüßt diese Richtung: Mehr Klarheit auf Produktebene ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass nachhaltige Geldanlagen ihr Versprechen auch halten. „Sustainable" darf nicht bloß ein Label sein.

Stellungnahmen & Positionspapiere

Wir begrüßen die mit EFRAG erarbeiteten Vereinfachungen und betonen ausdrücklich, dass die überarbeiteten ESRS ein praxistaugliches und strategisch wertvolles Rahmenwerk darstellen. Mit Sorge stellen wir jedoch fest, dass die EU-Kommission im vorliegenden Entwurf der Delegierten Verordnung an mehreren zentralen Stellen über den EFRAG-Vorschlag hinausgegangen ist und Änderungen eingeführt hat, die weder der Qualität der Berichterstattung noch den Interessen berichtspflichtiger Unternehmen dienen. Gleichzeitig werden wichtige Elemente der EFRAG-Fachberatung, die der BNW ausdrücklich unterstützt, durch Lobbygruppen weiterhin in Frage gestellt. 

Stellungnahme lesen

Wir warnen vor einer massiven Schwächung der Transparenz durch die geplanten Änderungen der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Wenn über die Hälfte der verpflichtenden Angaben gestrichen und zentrale Inhalte in unverbindliche Leitlinien verschoben werden, gehen Vergleichbarkeit und Prüfbarkeit verloren. Deshalb fordern wir, wesentliche Datenpunkte verpflichtend zu erhalten, ggf. verschobene Inhalte klar zu kennzeichnen, SFDR-Indikatoren zu sichern, Erleichterungen nur befristet zu gewähren, quantitative Angaben zu finanziellen Auswirkungen verbindlich vorzuschreiben und gestrichene Umwelt- sowie Sozialindikatoren wieder aufzunehmen. Nur so können wir Europas Vorreiterrolle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sichern.

Stellungnahme lesen

Die Einführung der CSRD in Deutschland stellt eine Chance dar: Sowohl für den Klima- und Umweltschutz, für die Einhaltung von Menschenrechten als auch für die Investor:innen, Finanzinstitute und Verbraucher:innen sowie für die Unternehmen, die durch eine sorgfältige Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre Zukunftsfähigkeit stärken. Der BNW begrüßt grundsätzlich die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Wir erkennen an, dass der aktuelle Referentenentwurf (RefE) vom 9. Juli 2025 die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2022/2464 in der durch die Stop-the-Clock-Richtlinie geänderten Fassung aufgreift und umsetzt. Gleichzeitig warnen wir davor, die Erleichterungen aus dem EU-Omnibus-Entlastungspaket vor deren formalen Beschlussfassung bereits in der nationalen Umsetzung zu antizipieren. Es muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung nicht zu einer Verwässerung führt und die Berichterstattung konsistent und effektiv umgesetzt wird.

Stellungnahme lesen

Grundsätzlich begrüßen wie den vorliegenden Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist aber, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Die Integration des LkSG in die CSRD muss gewährleistet sein, um die Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit der Berichterstattung zu sichern und die Bemühens- und Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht zu schwächen. Hier bei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem sollte der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.

Vollständige Stellungnahme lesen

Damit die Wirtschaft insgesamt und flächendeckend ihren Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leisten kann, braucht es politische Klarheit, umfassende Berichtspflichten und eine neue Qualität im Reporting. Der BNW und B.A.U.M. (das Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften) unterstützen das Konzept der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)  dessen ambitionierte Umsetzung in nationales Recht und ermutigt die Bundesregierung die Anwendung der ESRS, sobald sie da sind, durch eine Kampagne vergleichbar mit der Einführung des staatlichen Bio-Siegels zu unterstützen.

Sustainable Finance und CSRD: Progressive Wirtschaft zum Maßstab machen (DEU)

Sustainable Finance und CSRD: Making Progressive Business the Benchmark (ENG)

Ecopreneur.eu - der Europäische Verband für nachhaltiges Unternehmertum - und seine sieben Mitgliedsorganisationen fordern die EU auf, die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission für eine nachhaltige Unternehmensführung und eine verpflichtende menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht, die nicht weit genug gehen, zu verstärken und ohne weitere Verzögerung zu verabschieden.

Verbindliche Regelungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht

Sustainable Finance beim BNW

Auch in der BNW-Mitgliedschaft spielt die nachhaltige Finanzwirtschaft eine große Rolle.
Untenstehend finden Sie die zahlreichen Mitglieder der Branche innerhalb des BNW.

Ansprechpartner

Lukas Fox
Stellvertretender Leiter Politik