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Nachhaltigkeitsreporting

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Nachhaltigkeitsreporting

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zentral für das ganzheitliche Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen. Die Transparenz über soziale und ökologische Auswirkungen des unternehmerischen Handelns ist, z.B. durch die EU-Taxonomie, auch gegenüber Stakeholdern und Finanzakteuren notwendig.

Die alte CSR-Richtlinie

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen gilt seit dem Geschäftsjahr 2017 das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Grundlage dieses Gesetzes ist die im Jahr 2014 von der EU verabschiedete CSR-Richtlinie (NFDR). Die betroffenen Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht in einer nichtfinanziellen Erklärung über die Auswirkungen ihres unternehmerischen Handelns auf die Gesellschaft berichten (Corporate Social Responsibility). Dazu zählen unter anderem Aspekte wie Menschenrechte, Umweltauswirkungen und Arbeitnehmerbelange. Neben den verpflichteten Unternehmen haben viele zukunftsorientierte Unternehmen bereits freiwillig Nachhaltigkeitsberichte angefertigt. Problematisch ist, dass kaum Vergleichbarkeit zwischen den Nachhaltigkeitsberichten möglich war, weil die Berichte der Unternehmen sich im Umfang stark unterscheiden. Während einige Unternehmen freiwillige Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigten, halten sich andere an die Minimalvorgaben. Bis 2022 gab es kein einheitliches Rahmenwerk und keine Richtlinie nach denen alle Unternehmen berichten müssen. Deshalb arbeiten europäische und internationale Institutionen an der Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Ausweitung und Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024

Jahrelang wurde von Investoren und Stakeholdern eine Ausweitung und Präzisierung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingefordert. Nun gibt es von unterschiedlichen internationalen Institutionen Vorschläge zur Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit des Nachhaltigkeitsmanagements der Unternehmen erhöhen:

  • CSRD/ESRS: Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt die Europäische Kommission erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung nicht-finanzieller Daten in der EU fest. Die CSRD löst die Non-Financial Disclosure Regulation (NFDR) ab 2024 schrittweise ab. Die European Sustainability Reporting Standard (ESRS) werden im Rahmen der CSRD von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet. Sie schreiben die Inhalte vor, über die Unternehmen künftig berichten müssen. In unserem CSRD-FAQ gehen wir darauf ein, was die CSRD und die ESRS für die Unternehmen bedeuten und warum auch kleinere Unternehmen oder Dienstleister unmittelbar davon betroffen sind. Die FAQ sind hier zu finden.
  • IFRS Sustainability Disclosure Standards: Das International Sustainability Standards Board (ISSB) ist ein privatwirtschaftliches Standardisierungsgremium. Es entwickelt die IFRS Sustainability Disclosure Standards, als globalen Standard für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Sie sollen in Zukunft den globalen Mindeststandard für Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellen und sind vor allem investorenorientiert. Aktuell ist eine Veröffentlichung der ersten beiden Standardentwürfe (IFRS S1 und IFRS S2) für Ende Juni 2023 vorgesehen. Die ISSB sollen ab 01.01.2024 anzuwenden sein.

Eine ausführliche Übersicht zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Standards ist hier zu finden. Grundsätzlich konzentrieren sich die IFRS ausschließlich auf klimabezogene Angaben, während die ESRS alle ESG-Kriterien abdecken. Inwieweit ESRS und ISSB als äquivalent anerkannt werden ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. In den kommenden Monaten werden die finalen Standards veröffentlicht.

Politische Positionen

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft setzt sich für starke Berichterstattungspflichten ein. Damit die Wirtschaft flächendeckend einen Beitrag zu den SDGs und dem Pariser Klimaschutzabkommen leisten kann, braucht sie umfassende Berichtspflichten und eine neue Qualität im Reporting. Durch die Ausweitung und Präzisierung der Transparenzanforderungen, die durch die CSRD, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) kommen, stehen wir an der Schwelle zu fairen Marktbedingungen für Nachhaltigkeit. Die Verfügbarkeit von aussagekräftigen Nachhaltigkeitsdaten ist die Voraussetzung für die Entwicklung von Märkten, auf denen sich die im Sinne der Nachhaltigkeit besten verfügbaren Produkte und Dienstleistungen durchsetzen können. Je vergleichbarer und leichter zugänglich künftig die Nachhaltigkeitsangaben sind, desto effizienter können sowohl Unternehmen als auch deren Stakeholder damit arbeiten.

Die BNW-Positionspapiere und Stellungnahmen im Überblick:

CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive

Was erwartet Unternehmen mit der Corporate Sustainability Reporting Directive? Was sind die ESRS? Die neue Reporting Richtlinie wird europaweit mehr als 50.000 Unternehmen betreffen und soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinheitlichen. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Alle Informationen zur CSRD

Gutcert Leitfaden

Leitfaden Nachhaltigkeitsmanagement und Berichterstattung

Der Leitfaden von BNW-Mitglied GUTcert zeigt auf, wie ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem in Unternehmen etabliert werden kann, wie Nachhaltigkeitsleistungen kontinuierlich verbessert werden können und wie Nachhaltigkeitsengagement operationalisierbar, messbar und vergleichbar werden kann. Außerdem geht der Leitfaden auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und auf die spezifischen Herausforderungen der Kommunikation ein. Leser:innen erfahren hier, welche Pflichten und Fristen auf Europäische Unternehmen zukommen, seit die CSRD in Kraft getreten ist. Außerdem geht der Leitfaden auch auf das erste Set der Nachhaltigkeitsindikatoren von EFRAG ein, das Ende 2022 veröffentlicht wurde und welches die Inhalte der CSRD-Berichterstattung in der EU formt. Schließlich beinhaltet das Update auch die neuen Reportingstandards der Global Reporting Initiative (GRI), die seit Anfang 2023 bei der Veröffentlichung von Berichten verbindlich sind, wenn Konformität mit der GRI erwünscht ist.

 

Zum Leitfaden Nachhaltigkeitsmanagement und Berichterstattung 2.1

Emissionsrechner von BNW und Plan A

Emissionsrechner von BNW und PlanA

Dieser Emissionsrechner wurde von Plan A und dem BNW entwickelt, um Unternehmen einen ersten Überblick über ihre Treibhausgas-Emissionen zu geben und die eigene Bilanz mit Branchenwerten zu vergleichen.

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